Änderungen bei der BEG: 2. Stufe umfasst die bisherige KfW-Förderung für Neubauten und Gesamtsanierung
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Zum heutigen 1. Juli wurde die KfW-Förderung in die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) integriert und bringt wichtige Veränderungen wie beispielsweise mehr Geld für Nichtwohngebäude. Zu den Neuerungen gehören die sogenannten Erneuerbare-Energien-Pakete, die ein Plus bei der Förderung in Höhe von 2,5 % bei Neubauten bzw. 5 % bei energetischen Sanierungen gewährleisten. Voraussetzung dafür ist, dass durch das Paket mindestens 55 % des Leistungsbedarfs gedeckt werden. Darüber hinaus kommen die förderfähigen Kosten pro Wohneinheit durch den Bonus auf 150.000 €.
Effizienzhaus 40 statt Effizienzhaus 115
Das KfW-Effizienzhaus 115 entfällt in der Sanierung und schafft so Platz für die Stufe Effizienzhaus 40. Weitere 7,5 Prozentpunkte gibt es für Effizienzgebäude 70 und 100 sowie für Effizienzgebäude Denkmalschutz.
Bonus für Nachhaltigkeitszertifizierung
Darüber hinaus gibt es mehr Geld für Nachhaltigkeit mit einem Förderplus von 5 %. Dabei können NH- und EE-Klassen nicht kombiniert werden. Einen weiteren Bonus von 5 % bei jedem Sanierungsschritt gibt es auch für Sanierung in mehreren Schritten auf Basis eines individuellen Sanierungsfahrplans.
Förderung der Baubegleitung bei Nichtwohngebäuden
Zudem werden Leistungen von Sachverständigen zur Baubegleitung, zur Zertifizierung der Nachhaltigkeit sowie zur Nachweiserstellung mit 50 % der Kosten bezuschusst. Dafür gibt es 4.000 Euro je Wohneinheit für Ein- und Zweifamilienhäuser, maximal aber 10.000 Euro. Für Mehrfamilienhäuser werden bis zu 40.000 Euro bereitgestellt.
Die Förderung der Baubegleitung wurde auch für Nichtwohngebäude neu eingeführt, wobei die Höhe der förderfähigen Kosten bei Effizienzgebäuden ebenfalls bis 40.000 Euro reicht, und zwar mit 10 Euro pro m² Nettogrundfläche.
Reine Zuschüsse für Nichtwohngebäude
Im Bereich der Nichtwohngebäude gibt es nun einen Zuschuss bei Eigenfinanzierung, während bisher nur die Kreditvariante möglich war. Bislang gab es bis zu 275 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche, wobei die Antragsteller jetzt bis zu 2000 € erhalten können. Zuschüsse in Höhe von 50 % der Kosten sind für eine qualifizierte Baubegleitung vorgesehen. Der Zuschuss ist als Zusatz zu den Geldern der anderen Sanierungsmaßnahmen einkalkuliert.
Gefördert werden außerdem Photovoltaik, Windkraftanlagen und andere stromerzeugende Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien sowie Stromspeicherung für die Eigenstromversorgung, sollte kein Förderanspruch nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz bestehen.
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Cornelius Ober
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