Große Nachfrage erwartet:
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Die KfW hat eine neue Solaranlagen-Förderung für E-Autos mit einem Volumen von 500 Millionen Euro gestartet, bei der Antragsteller bis zu 10.200 Euro für den Kauf und Anschluss von Ladestationen, Photovoltaikanlagen und Solarstromspeichern erhalten können. Die Anträge werden chronologisch bearbeitet und die Förderung muss vor dem Kauf beantragt werden. Es wird erwartet, dass die Mittel schnell ausgeschöpft sein werden.
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Die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und von der KfW neu aufgelegte Solaranlagen-Förderung für Elektroautos geht einer Pressemitteilung des Ministeriums zufolge am 26. September 2023 an den Start. Wer sie in Anspruch nehmen möchte, muss wahrscheinlich schnell sein. Denn manche Experten erwarten, dass der Förderrahmen von 500 Millionen Euro schnell ausgeschöpft ist. Schnell sein kann sich also lohnen.
Ab dem 26. September 2023 steht die vom BMDV und der KfW aufgelegte limitierte Solaranlagen-Förderung für E-Autos bereit. Sie hat ein Volumen von 500 Millionen Euro und ist für Eigentümer selbst genutzter Wohngebäude vorgesehen, sofern sie Besitzer eines Elektroautos sind.
Den Zuschuss können Interessierte für den Erwerb und den Anschluss einer Ladestation, einer Photovoltaikanlage und eines Solarstromspeichers nutzen. Er ist zudem auch für den Einbau und den Anschluss der Gesamtanlage inklusive aller notwendigen Installationsarbeiten sowie für ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage verwendbar. Über die genauen Förderbedingungen des KfW-Programms „Solarstrom für Elektroautos – Zuschuss – 442“ können Sie sich auf der hier verlinkten Webseite der KfW im Detail informieren und den Antrag auf Förderung im dortigen Kundenportal „Meine KfW“ direkt stellen.
Wie bereits erwähnt, liegt das gesamte Fördervolumen bei 500 Millionen Euro. Pro Antragsteller wird ein Zuschuss von maximal 10.200 Euro gewährt. Der Maximalbetrag reicht also für etwa 50.000 Haushalte. Da die Anträge chronologisch nach Antragseingang abgearbeitet werden, sollte man sich mit der Antragstellung beeilen. Ist das Fördervolumen ausgeschöpft, werden keine weiteren Zuschüsse mehr ausgezahlt. Zu beachten ist auch, dass der Zuschuss vor dem Kauf der Komponenten beantragt werden muss.
Das Fahrzeug muss zu 100 Prozent mit Strom aus Erneuerbaren Energien, vorrangig dabei mit selbst erzeugtem Strom, geladen werden. Da dies trotz eingebautem Speicher vielleicht nicht immer möglich ist, sollte ein Ökostrom-Vertrag abgeschlossen werden.
Der Antragsteller muss Besitzer eines Hauses in Deutschland sein, welches er als Erstwohnsitz bewohnt. Des Weiteren muss er oder ein in seinem Haushalt lebendes Familienmitglied ein batterieelektrisch betriebenes (BEV) E-Auto gekauft, nachweisbar bestellt oder zumindest noch für weitere 12 Monate geleast haben. Dienstwagen sind von der Förderung ausgeschlossen. Spätestens bei zur Auszahlung der Förderung muss dann ein verbindlicher Nachweis erbracht werden.
Die neue Ladestation, die Photovoltaikanlage und der Solarstromspeicher müssen gleichzeitig fabrikneu gekauft werden. Die Ladestation (beispielsweise Wallbox) muss eine Ladeleistung von mindestens 11 Kilowatt (kW), die Photovoltaikanlage eine Spitzenleistung von mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) und der Solarstromspeicher eine nutzbare Speicherkapazität von mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) aufweisen.
Die KfW rät, für alle drei Komponenten (Ladestation, Photovoltaikanlage, Solarstromspeicher) einen Kostenvoranschlag einzuholen, in dem die jeweiligen Leistungswerte der Komponenten aufgeführt sind. Diese Angaben werden für die Antragstellung benötigt. Wer in den letzten drei Jahren De-minimis-Beihilfen erhalten hat, benötigt dafür die De-minimis-Bescheinigung. Die Unterlagen werden im Kundenportal „Meine KfW“ hochgeladen. Den Eingang des Antrags bestätigt die KfW per E-Mail.
Zusammenfassung der Fördervoraussetzungen kurz & knapp:
Sobald die Zusage für den Zuschuss eingetroffen ist, können die drei Komponenten bestellt und die Installation beauftragt werden. Ab März 2024 müssen dann entsprechende Nachweise erbracht, im Kundenportal „Meine KfW“ die Daten der installierten Ladestation, Photovoltaikanlage und des Solarstromspeichers erfasst und entsprechende Rechnungen hochgeladen werden. Zuvor prüft die KfW die Identität des Antragstellers durch Schufa-Identitäts-Check, Video-Identifizierung oder Postident-Verfahren. Wer bereits KfW-Zuschüsse oder -Darlehen erhalten hat, muss seine Identität nicht mehr nachweisen. Sobald alle Angaben überprüft wurden, wird der Zuschuss ausgezahlt.
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