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Digitale Nachweise in der KfW-Heizungsförderung: Neue Möglichkeiten für Eigentümergemeinschaften

Veröffentlicht am:29. November 2024 11:06Uhr|Autor:Cornelius Ober|In der Kategorie:KfW-Förderprogramme|Bisherige Meinungen:0 Kommentare am Digitale Nachweise in der KfW-Heizungsförderung: Neue Möglichkeiten für Eigentümergemeinschaften

Die KfW erweitert ihren Förderprozess in der Heizungsförderung: Ab sofort können Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohneigentümergemeinschaften Nachweise für klimafreundliche Heizungsmaßnahmen digital einreichen. Der neue Online-Prozess erleichtert die Auszahlung von Fördermitteln und garantiert eine schnelle Abwicklung. Bis Mitte 2025 wird die Digitalisierung auf weitere Kundengruppen ausgeweitet.

  • Nachweise für Heizungsförderung jetzt digital einreichbar.
  • Gilt ab sofort für Mehrfamilienhäuser und Wohneigentümergemeinschaften.
  • Fördermittel bleiben für 36 Monate ab Zusagedatum reserviert.
  • Erweiterung auf weitere Kundengruppen ab März 2025.
  • KfW plant vollständige Digitalisierung bis Mitte 2025.
Kostenfreies Auftaktgespräch

Die KfW setzt ihren Förderfahrplan für klimafreundliche Heizungen weiter um. Seit dem 27. November 2024 haben Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) eine neue Möglichkeit, die Zuschüsse für ihre Maßnahmen effizient abzuwickeln. Über das Kundenportal „Meine KfW“ können nun alle erforderlichen Nachweise digital eingereicht werden. Nach der Prüfung durch die KfW erfolgt die Auszahlung der Fördermittel in der Regel noch im Folgemonat.

Diese Neuerung betrifft ausschließlich Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, die bereits umgesetzt wurden und für die eine Förderzusage für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen vorliegt. Eine Besonderheit: Die Fördermittel bleiben für 36 Monate nach Zusage reserviert, was den Antragstellern genug Zeit für die Planung und Umsetzung gibt.

» Wir unterstützen Sie bei allen Förderungen der KfW zur energetischen Sanierung und Energieeffizienz-Optimierung (kostenfreies Auftaktgespräch)

Digitalisierung schreitet voran: Ausblick auf 2025

Ab März 2025 wird die digitale Nachweiseinreichung auch auf weitere Kundengruppen ausgeweitet. Dann können Unternehmen, Kommunen sowie Eigentümer von vermieteten und selbst genutzten Wohnungen ebenfalls ihre Nachweise online einreichen. Kommunen haben bereits seit August die Möglichkeit, Fördermittel für den Heizungsaustausch vorzumerken. Ab Juni 2025 steht ihnen ebenfalls das digitale Einreichungssystem zur Verfügung.

Damit vollzieht die KfW einen wichtigen Schritt hin zu einem vollständig digitalisierten und automatisierten Förderprozess. Ziel ist es, bis Mitte 2025 allen privaten, gewerblichen und kommunalen Antragstellern ein unkompliziertes Online-Verfahren für die Heizungsförderung bereitzustellen.

Die Cornelius Ober GmbH unterstützt Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer energetischen Maßnahmen, von der Energieberatung bis hin zur Beantragung von Fördermitteln. Vereinbaren Sie jetzt ein kostenfreies Auftaktgespräch und profitieren Sie von unserer Expertise!

+49 (0) 3691 – 24902-0 | kontakt@c-ober.de | kostenfreies Auftaktgespräch beauftragen | Fördermittelberatung | Über uns | Newsletter

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