Vorteile und Pflichten nach § 12 EnEV: Energetische Inspektion von Klima- und Lüftungsanlagen

ach §12 der Energieeinsparverordnung (EnEV)

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Auf der Grundlage des §12 der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist eine regelmäßige, innerhalb bestimmter Fristen stattfindende Inspektion von Klimaanlagen, die eine Gesamtkälteleistung von 12 kW oder mehr erbringen, vorgeschrieben. Bei der Inspektion erfolgt unter anderem eine

  • Bewertung der Anlagenkomponenten hinsichtlich ihrer Energieeffizienz,
  • Überprüfung der Betriebsweise und Auslegung der Anlage und der Abgleich mit dem tatsächlichen Verbrauch,
  • Beurteilung des Klima- und Gesamtkonzeptes des Gebäudes,
  • Unterbreitung von Vorschlägen, um die Energieeffizienz weiter zu steigern,
  • Sichtprüfung auf vorhandene Schäden und eventuelle Abnutzung,
  • Anfertigung eines Inspektionsberichtes nach den Bedingungen der DIN SPEC 15240:2013.

Zugleich lassen sich optional noch weitere empfohlene Dienstleistungen hinzu buchen. Dazu gehören Kühl- und Heizlastberechnungen, Messung unterschiedlicher Parameter (Raumluftfeuchte, Wärmerückgewinnung, Effizienz, Druckverteilung etc.). Zugleich lassen sich detaillierte Berechnungen erstellen, beispielsweise in Hinsicht der Hydraulik oder der Isolationsbedarfswerte. Zugleich erstellte der Sachverständige auch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die vorgeschlagenen Maßnahmen.

Welche Vorteile bringt eine energetische Inspektion der Anlagen?

ach §12 der Energieeinsparverordnung (EnEV)
Bei Klimaanlagen größer gleich 12 kW Leistung sind nach §12 der Energieeinsparverordnung (EnEV) regelmäßige Inspektionen notwendig (Symbolbild).

Durch die Hinzuziehung eines TGA-Sachverständigen (TGA steht für Technische Gebäudeausrüstung; eine ausführliche Erklärung der Arbeit eines TGA-Fachplaners gibt es hier) kann die Energieeffizienz der Lüftungs- und Klimaanlage deutlich verbessert werden. Zugleich überprüft der auf Wunsch auch alle anderen technischen Anlagen auf ihren Verbrauch, beispielsweise Heizungsanlagen, Wärmepumpen und dergleichen mehr, und rät hier gegebenenfalls auch zu einem Austausch.

Für die Optimierung der Klima- und Lüftungsanlagen sowie den Austausch der Heizungsanlage können auch zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse der KfW Bank in Anspruch genommen werden (wir berichteten), über die Sie der TGA-Fachplaner gern ausführlich berät (siehe Link oben). Auch für die Hinzuziehung des Fachplaners bzw. Sachverständigen können Zuschüsse der KfW-Bank oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

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