Das müssen Unternehmen für die Durchführung von Energieaudits während der Coronavirus-Pandemie jetzt wissen!
Das mittlerweile allseits bekannte Coronavirus hat eine regelrechte Pandemie ausgelöst, die die Welt schon lange nicht gesehen hat. Es scheint, als ob die ganze Welt stillstehen würde. „Einfach zu Hause bleiben“ – klingt sehr einfach, ist aber vor allem im Sinne der Wirtschaft schwierig umzusetzen. Viele Unternehmen haben jetzt schon mit der Existenz zu kämpfen und die weitreichenden Folgen der Pandemie sind damit auch in Deutschland spürbar.
In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Leitfaden erstellt, mit welchem die Durchführung der Energieaudits nach DIN EN 16247-1 für Energieauditoren erleichtert werden soll.
Arbeit für BAFA trotz Coronavirus-Lockdown
Sie haben Fragen zum Energieaudit in Zeiten der Cornavirus-Pandemie? Sie suchen einen Ansprechpartner, Auditor oder Berater zum Thema Energieaudit? Die Experten der Cornelius Ober GmbH stehen Ihnen im Rahmen eines kostenlosen und unverbindlichen Auftaktgesprächs gerne zur Verfügung.
Diese Botschaft hat auch das BAFA erreicht, doch trotzdem will man die vielfältigen Aufgaben weiter erledigen. Auch wenn das Coronavirus das öffentliche Leben in Deutschland beinahe vollkommen stillgelegt hat und auch Einfluss auf die Arbeit jedes Unternehmens hat, möchte das BAFA mit seiner Arbeit fortfahren. Doch auch das Bundesamt ist aufgrund der gegenwärtigen Situation gezwungen, den eigenen Aufgabenbereich deutlich einzuschränken. Um Verständnis für Unternehmen zu zeigen, hat das BAFA auf seiner Webseite wichtige Informationen zum Energieaudit während der Corona-Pandemie veröffentlicht.
BAFA schätzt den wirtschaftlichen Nutzen der Energieaudits als sehr hoch ein und wird grundsätzlich versuchen, an der Frist zur Durchführung festzuhalten. Es handelt sich um ein wichtiges Instrument zur Ermittlung des Energieverbrauchs und damit zur Stärkung der Energieeffizienz eines Unternehmens. Unternehmen sind also generell trotz der Coronavirus-Pandemie weiterhin zu Energieaudits verpflichtet.
Beeinträchtigungen werden berücksichtigt
Auf der offiziellen Webseite von BAFA wird Verständnis für Unternehmen versprochen, die aufgrund der derzeitigen Pandemie ihre Frist für ein Energieaudit nicht einhalten können. Unternehmen, deren Arbeit von der derzeitigen Situation beeinträchtigt wird, wird eine detaillierte Dokumentation der Gründe für die Beeinträchtigung geraten.
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So sollten Unternehmen beispielsweise ausführlich dokumentieren, ob begründete Verdachtsfälle im Betrieb bestanden oder der Betrieb sogar komplett oder für Energieauditoren geschlossen wurde. Wenn der Geschäftsbetrieb eingestellt oder das Energieaudit abgesagt werden musste, sollten Unternehmen alle Einzelheiten festhalten.
Bei der Beurteilung werden diese Fakten sehr hilfreich sein und nachweisen, dass die Verfristung unverschuldet war. Sobald die Gefahr durch das Coronavirus beendet ist, muss das Energieaudit unverzüglich nachgeholt werden. Für alle weiteren News und Entwicklungen zu dem Thema informieren wir Sie gerne kostenlos im Newsletter des Nachrichten-Blogs der Cornelius Ober GmbH (hier abonnieren).
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