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27. Oktober 2015/0 Kommentare/von Cornelius Ober

Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden kann eine deutliche Verbesserung erfahren

Energieeffizienz

Neben den Wohngebäuden machen Nichtwohngebäude etwa 10 Prozent aller Gebäude in Deutschland aus. Trotzdem sind diese Gebäude für ca. 30 Prozent des Gesamtenergiebedarfs der Gebäude innerhalb der Bundesrepublik verantwortlich. Hier besteht also in Bezug auf die Energieeffizienz noch großes Potenzial, zumal lukrative Förderung auf Unternehmen, Städte und Kommunen warten, wie dieser Beitrag zeigt.

Obwohl sie nur ungefähr ein Zehntel des derzeitigen Gebäudebestands in der Bundesrepublik ausmachen, verbrauchen Nichtwohngebäude deutlich mehr als ein Drittel des gesamten Endenergieverbrauches. Zu diesen Gebäuden gehören unter anderem Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Büros und Gewerbebetriebe, die einen besonders hohen Bedarf an Heizwärme, aber auch Lüftung und Klimatisierung haben. Durch eine Verbesserung der Energieeffizienz lassen sich gleichzeitig aber auch erhebliche Einsparpotenziale realisieren.

Förderprogramm für Nichtwohngebäude ausgedehnt

Nationaler Aktionsplan EnergieeffizienzIm Rahmen des „Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz“ hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Förderangebote mit Wirkung zum 01. Juli 2015 auch auf gewerblich genutzte Nichtwohngebäude erweitert. Die Betreuung erfolgt durch die KfW-Bank, bei der die Fördermittel im Rahmen des Programmes „KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren“ über die eigene Hausbank beantragt werden können. Durch zinsgünstige Förderkredite und Tilgungszuschüsse werden sowohl die Errichtung von Neubauten als auch Sanierungsmaßnahmen unterstützt. Die Unternehmensgröße spielt bei der Vergabe der Darlehen keine Rolle.

Was wird gefördert?

Die Neubauten oder Sanierungsmaßnahmen müssen zur Erreichung eines KfW-Effizienzhausstandards führen. Es werden aber auch Einzelmaßnahmen, beispielsweise im Bereich der technischen Ausstattung oder der Gebäudehülle (mehr Infos zu TGA-Fachplanung), gefördert. Förderfähig sind unter anderem der Austausch ineffizienter Wärmeerzeuger, die Einbeziehung der Kraft-Wärme-Kopplung, raumluft- und klimatechnische Anlagen, die der Wärmerückgewinnung und der Abwärmenutzung dienen. Der Tilgungszuschuss kann bei bis zu 17 Prozent der Gesamtkosten liegen.

Auch kommunale Unternehmen sowie Nutzer öffentlicher Gebäude (beispielsweise Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Rathäuser) profitieren von Investitionen, die der Verbesserung der Energieeffizienz dienen. Hier wurde im Oktober 2015 die Förderung von Modernisierungen um den Bereich der Neubauten ergänzt.

Sanierung Bahnhog

Die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, wie zum Beispiel öffentliche Gebäude (hier im Bild ein Bahnhof), lassen sich mit Hilfe von staatlichen Förderungen teilfinanzieren.

Für Unternehmen als auch Städte und Kommunen haben wir umfangreiche Informationen über Fördermöglichkeiten und erste Schritte zu mehr Energieeffizienz auf unserer Website zur Verfügung gestellt:

  • Möglichkeiten zur geförderten Energieberatung für Nichtwohngebäude für Städte und Kommunen.
  • Möglichkeiten zur geförderten Energieberatung für Nichtwohngebäude für kleine und mittelständische Unternehmen.
  • Sie wissen schon in etwa was Sie vorhaben und benötigen? Terminanfrage für eine unverbindliche Erst-Beratung bei der Cornelius Ober GmbH.

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Schlagworte: Energieeffizient Heizen, Energieeffiziente Beleuchtung, Energieeffiziente Unternehmen, Kommunale Energiewende
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https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2015/10/sanierung_nichtwohngebäude.jpg 300 450 Cornelius Ober https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2015/09/logo-esa_energieberatung-320x135px.png Cornelius Ober2015-10-27 20:19:382022-04-01 11:38:49Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden kann eine deutliche Verbesserung erfahren
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