- Sechs verbindliche Energie-Fristen zwischen August und Dezember 2026
- Energieaudit-Nachweis nach EnEfG/EDL-G bis 11. Oktober 2026
- EEW-Förderwettbewerb: Antragsschluss der vierten Runde am 31. August
- Kälte-Klima-Richtlinie läuft zum 31. Dezember 2026 ersatzlos aus
- Ab Februar 2027 sinken die BEG-Förderkonditionen weiter
Zwischen August und Dezember 2026 laufen gleich mehrere Fristen ab, die für KMU, Industrie sowie Städte und Kommunen unmittelbar Geld oder Handlungspflichten bedeuten – von auslaufenden Förderprogrammen über Auktionstermine bis zur gesetzlichen Nachweispflicht beim Energieaudit. Wir haben alle Termine mit Quellenprüfung zusammengetragen. Diese Übersicht halten wir laufend aktuell (Stand: 10. August 2026).
Die Energie-Fristen bis Ende 2026 im Überblick
| Frist | Thema | Wer ist betroffen? | Handlungsbedarf |
|---|---|---|---|
| 31.08.2026 | EEW-Förderwettbewerb: vierte Runde endet (60 Mio. € Budget, bis 60 % Zuschuss) | Unternehmen mit Effizienz- und Prozesswärmeprojekten | Antrag aus positiv bewerteter Skizze einreichen; bei Überzeichnung vorzeitiges Rundenende möglich |
| 08.09.2026 | Gebotstermin der ersten Kapazitätsauktion nach StromVKG (4.500 MW) | Anlagenbetreiber, Stadtwerke, Projektierer | Gebote bis 24:00 Uhr elektronisch bei der Bundesnetzagentur einreichen |
| 18.09.2026 | Stellungnahmefrist zum finalen AgNes-Festlegungsentwurf (Netzentgeltreform) | Industrie, KMU, Kommunen, Netznutzer | Position zur künftigen Netzentgeltsystematik in die Konsultation einbringen |
| 11.10.2026 | Nachweisfrist Energieaudit nach EnEfG/EDL-G (neue Verbrauchsschwelle 2,77 GWh) | Neu verpflichtete Unternehmen – das KMU-Kriterium ist entfallen | Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen und Nachweis erbringen |
| 29.12.2026 | Gebotstermin der zweiten Kapazitätsauktion nach StromVKG | Anlagenbetreiber, Stadtwerke, Projektierer | Gebotsunterlagen rechtzeitig vor dem Jahreswechsel vorbereiten |
| 31.12.2026 | Antragsfrist Kälte-Klima-Richtlinie – das Programm läuft ersatzlos aus | Handel, Lebensmittel, Logistik, Hotellerie, Industrie mit Kältetechnik | Förderantrag beim BAFA stellen; Umsetzung ist nach Bewilligung noch zwei Jahre möglich |
Die größte Breitenwirkung hat die Audit-Frist im Oktober: Durch die Novelle von EnEfG und EDL-G zählt nicht mehr die Unternehmensgröße, sondern allein der Energieverbrauch – dadurch rutschen viele Betriebe erstmals in die Pflicht. Bei den Kapazitätsauktionen entscheidet sich derweil, wie Deutschland gesicherte Leistung vergütet – mit Folgewirkung auf Umlagen und Strompreise.
Einordnung: Diese drei Fristen haben Priorität
Aus unserer Sicht sollten Entscheider drei Termine besonders ernst nehmen. Erstens das Energieaudit: Auditoren-Kapazitäten werden zum Stichtag knapp, wer jetzt beauftragt, vermeidet Engpässe und Bußgeldrisiken. Zweitens die Kälte-Klima-Richtlinie: Sie wird nicht verlängert – für Betriebe mit alter Kältetechnik ist 2026 das letzte Jahr mit Zuschuss. Drittens die AgNes-Konsultation: Wer von der Reform der Netzentgelte ab 2029 betroffen ist, hat nur bis Mitte September die Chance, Einfluss zu nehmen. Unsere qualifizierten Energieberater unterstützen bei der Priorisierung – vom Energieaudit nach DIN EN 16247-1 bis zur Fördermittelstrategie.
Der Blick über den Jahreswechsel: Zum 1. Februar 2027 sinkt in der BEG-Heizungsförderung der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 auf 12 Prozent, zugleich reduzieren sich die förderfähigen Kosten um weitere 750 Euro – wer einen Heizungstausch plant, sichert sich mit einem Antrag im Jahr 2026 die aktuellen Konditionen. Außerdem erwartet werden im Herbst die Prognose der Übertragungsnetzentgelte 2027 sowie der KTF-Wirtschaftsplan 2027. Wir aktualisieren diese Übersicht, sobald neue Fristen feststehen.
Quellen & weiterführende Informationen
- BMWE: Vierte Runde des EEW-Förderwettbewerbs (15.06.2026)
- Bundesnetzagentur: Start der Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten – Gebotstermin 8. September 2026 (21.07.2026)
- Bundesnetzagentur: Festlegungsverfahren AgNes – Konsultation bis 18.09.2026
- BAFA: Energieaudit nach EDL-G und EnEfG
- BMUKN: Kälte- und Klimaanlagen werden gefördert bis Ende 2026
- KfW: Heizungsförderung – Konditionen und Degressionsstufen
Welche dieser Fristen betrifft Ihr Unternehmen – und wo lohnt sich schnelles Handeln wirklich? Unsere qualifizierten Energieberater priorisieren mit Ihnen Pflichten und Förderchancen, bevor Termine verstreichen. Sichern Sie sich jetzt Ihr kostenfreies Auftaktgespräch.



