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KfW-Programm Wohneigentumsprogramm – Kredit 124

Diese Seite enthält alle wichtigen Informationen zur Förderung Wohneigentumsprogramm KfW-Kredit 124. Die am häufigsten gestellten Fragen werden von unserem Experten für KfW-Förderung beantwortet. Am Ende des Artikels haben Sie die Möglichkeit einen Termin mit unserem KfW-zertifizierten Berater zu vereinbaren. Eine Erstberatung ist immer kostenlos und unverbindlich.

Hinweis

Die Inhalte dieser Seite werden derzeit überarbeitet.

Für den Bau und auch den Kauf von Wohneigentum hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau das „KfW-Wohneigentumsprogramm – Kredit 124“ aufgelegt. Sie fördert damit den Bau bzw. den Kauf von selbst genutzten Immobilien bzw. Eigentumswohnungen. Die maximale Fördersumme liegt pro Vorhaben bei 50.000 Euro.

Zugleich können Sie als Kreditnehmer zwischen einer 4 bis 25-jährigen Laufzeit und einer 5- oder 10-jährigen Zinsbindungsfrist wählen. Außerdem wird eine tilgungsfreie Anlaufzeit von 1 bis 3 Jahren angeboten. In diesem Zeitraum müssen Kreditnehmer nur die anfallenden Zinsen zahlen, was ihre Liquidität gerade in diesem Zeitraum erheblich verbessert. Zugleich ist es möglich, im Vertrag die Möglichkeit von Sondertilgungen festzuschreiben. Wer möchte, kann den Kredit auch als endfälliges Darlehen abschließen. In diesem Fall ist dann zum Ende der Vertragslaufzeit der noch offene Restbetrag zu zahlen.

Diese Kosten werden gefördert

Hier gilt es erst einmal, zwischen dem Bau, dem Kauf und dem Erbe der Immobilie bzw. der Eigentumswohnung zu unterscheiden.

Neubau

  • Kosten des Baugrundstücks, sofern dieses maximal 6 Monate vor Eingang des Antrags bei der KfW erworben wurde,
  • Baukosten, zu denen die Material- und Arbeitskosten gehören,
  • Baunebenkosten (beispielsweise für die Inanspruchnahme des Architekten, des Energie- bzw. Bauberaters),
  • Notar- und Maklergebühren,
  • Grunderwerbssteuer sowie die
  • Kosten für Außenanlagen

gefördert.

Hauskauf oder Kauf einer Eigentumswohnung

  • Zahlung des Kaufpreises,
  • Begleichung entstehenden Kosten im Rahmen einer Instandsetzung, eines Umbaus oder einer Modernisierung und für die
  • Erstattung der Nebenkosten, zu denen Notar-, Makler-, Gebühren für Eintragung ins Grundbuch sowie die Grunderwerbssteuer gehören,

verwendet werden.

Schenkung bzw. Erbe

Handelt es sich bei dem Gebäude respektive der Eigentumswohnung um eine Schenkung bzw. um ein Erbe, so kann das Darlehen für die Begleichung der

  • Sanierungs- und Umbaukosten,
  • Neubaukosten,
  • Auszahlung eventueller Miterben,
  • Kosten für Hinzuziehung eines Gutachters (der beispielsweise mit der Wertermittlung des Hauses und Grundstückes betraut wurde)
  • Nebenkosten (z. B. Notargebühren, Kosten für Grundbucheintrag) und eventuell anfallender Steuern

eingesetzt werden.

Das Darlehen kann nicht für den Kauf bzw. die Sanierung/den Umbau von Ferienhäusern und -wohnungen, die Nachfinanzierung bereits in Angriff genommener oder abgeschlossener Vorhaben, die Umschuldung bereits bestehender Darlehen und auch nicht für vermietete bzw. gewerblich genutzte Flächen in Anspruch genommen werden. Maßnahmen an selbst genutztem Eigentum – dazu können beispielsweise Wohnraumerweiterungen gehören – sind im Rahmen dieses Programmes ebenfalls nicht förderfähig.

Kombination mit anderen Programmen möglich

Das hier vorgestellte „KfW-Wohneigentumsprogramm – 124 – Kredit“ ist mit anderen Förderprogrammen kombinierbar. So haben Sie beispielsweise die Möglichkeit, ein Darlehen zur energetischen Sanierung in Anspruch zu nehmen. Vielleicht möchten Sie aber auch nur die Heizungsanlage in ihrer neu erworbenen Immobilie austauschen lassen, da sie nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dies wäre beispielsweise im Rahmen des Programmes „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit – 167“ möglich.

Förderung in Anspruch nehmen

Die Förderung „Wohneigentumsprogramm KfW-Kredit 124“ kann nur über einen KfW-zertifizierten Berater in Anspruch genommen werden. Gerne beantworten wir alle Ihre noch offenen Fragen. Helfen Ihnen beim Stellen der Anträge. Und bieten Ihnen auf Wunsch Full-Service: Von der kostenlosen Erstberatung über die Beantragung der Förderung bis hin zum korrekten Abschluss und Übergabe aller Unterlagen an die KfW-Bank.