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KfW 167 Förderung: Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit

Diese Seite enthält alle wichtigen Informationen zur KfW-Förderung Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (Kredit 167). Die am häufigsten gestellten Fragen werden von unserem Experten für KfW-Förderung beantwortet. Am Ende des Artikels haben Sie die Möglichkeit einen Termin mit unserem KfW-zertifzierten Berater zu vereinbaren. Eine Erstberatung ist immer kostenlos und unverbindlich.

Nicht immer ist es möglich, mit einem KfW-Kredit die gesamten energetischen Sanierungsmaßnahmen zu finanzieren, da auch dort die maximale Darlehenssumme begrenzt ist. Deshalb wurde für den Bereich „Energieeffizient Sanieren“ der Ergänzungskredit 167 aufgelegt.

Mit dem Ergänzungskredit kann der Austausch der alten Heizungsanlage finanziert werden, sofern das neue System mit erneuerbaren Energien arbeitet und die bereits vorhandene Anlage vor dem 01. Januar 2009 installiert wurde. Die maximale Darlehenssumme beträgt 50.000 Euro pro Wohneinheit.

Das Darlehen wartet mit einem sehr niedrigen effektiven Jahreszins auf, der natürlich Schwankungen unterliegt. Während der Kreditlaufzeit ist der im Vertrag festgeschriebene Zinssatz gültig. Das Darlehen wird über einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt, auch die Zinsbindung umfasst die selbe Zeitspanne. Zugleich werden 1 bis 2 Jahre tilgungsfreie Anlaufphase gewährt. In diesem Zeitraum müssen Sie nur die anfallenden Zinsen entrichten, erst danach wird die gesamte festgelegte Ratenhöhe fällig.

Förderfähige Einzelmaßnahmen

Als Einzelmaßnahme wird beispielsweise der Einbau folgender Heizungsanlagen gefördert:

  • Thermische Solarkollektoranlagen, deren Bruttokollektorfläche 40 qm nicht überschreitet. Zu dieser Fläche ist auch die Anlage zur ausschließlichen Trinkwarmwasserbereitung hinzuzuzählen.
  • Biomasseanlagen, deren Nennleistung zwischen 5 kW und 100 kW liegt. Dazu gehören beispielsweise Holzvergaser, Pellet- und Holzhackschnitzelheizungen.
  • Wärmepumpen, deren Nennwärmeleistung bei maximal 100 kW liegt.
  • Kombinierte Heizungsanlagen, welche auf der Basis erneuerbarer Energien oder fossiler Energieträger arbeiten.

Was wird noch unterstützt?

Wer sanierten Wohnraum kauft, kann das Darlehen für die Kosten der neu installierten Heizungsanlage in Anspruch nehmen, sofern sie gesondert ausgewiesen werden, beispielsweise im Kaufvertrag.

Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?

Das Darlehen kann von Hausbesitzern, die ihre Immobilie sanieren, von Ersterwerbern bereits sanierten Wohnraums und von Contracting-Gebern in Anspruch genommen werden. Der Contracting-Geber erbringt im Auftrag eines Dritten – dem Contracting-Nehmer – Leistungen. Diese Zusammenarbeit kommt gerade im Energiesektor sehr häufig vor.

Für wen kommt das Darlehen nicht in Frage?

Nicht in Anspruch genommen werden kann das Darlehen von Besitzern von Ferienhäusern und Ferienwohnungen, für die Umschuldung bereits bestehender Kredite sowie für die Nachfinanzierung bereits in Angriff genommener oder realisierter Vorhaben.

Für wen kommt das Darlehen nicht in Frage?

Wir von der Cornelius Ober GmbH unterstützen Sie bei der Planung und Durchführung der Sanierungsmaßnahme. Wir beraten Sie beispielsweise über die verschiedenen Heizungsanlagen, die für Ihre Immobilie in Betracht kommen können. Zugleich haben wir auch den Zustand der Gebäudehülle im Auge und können Sie auf weitere notwendige Maßnahmen, wie beispielsweise den Austausch von Fenstern, Türen und die Verbesserung der Wärmedämmung der Wände, Geschossdecken und des Dachgeschosses hinweisen. Durch die Realisierung dieser Maßnahmen, für die ebenfalls KfW-Darlehen in Anspruch genommen werden können, sparen Sie zukünftig noch mehr Heizenergie ein.

Ein Großteil der Kosten für unsere Beratungsdienstleistungen werden im Übrigen vom Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) im Rahmen des Programmes „Vor-Ort-Beratung“ übernommen bzw. bezuschusst. Selbstverständlich sind wir Ihnen nicht nur bei der Beantragung dieser Fördermittel, sondern auch der anderen infrage kommenden Darlehen behilflich.

Förderung jetzt in Anspruch nehmen

Die Förderung Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (Kredit 167)  kann nur über einen KfW-zertifizierten Berater in Anspruch genommen werden. Gerne beantworten wir alle Ihre noch offenen Fragen. Helfen Ihnen beim Stellen der Anträge. Und bieten Ihnen auf Wunsch Full-Service: Von der kostenlosen Erstberatung über die Beantragung der Förderung bis hin zum korrekten Abschluss und Übergabe aller Unterlagen an die KfW-Bank.