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Energetische Sanierung mit Steuervergünstigung: Bis zu 40.000 Euro absetzbar

Veröffentlicht am:2. Dezember 2024 08:32Uhr|Autor:Cornelius Ober|In der Kategorie:Wussten Sie schon?|Bisherige Meinungen:0 Kommentare am Energetische Sanierung mit Steuervergünstigung: Bis zu 40.000 Euro absetzbar

Immobilienbesitzer profitieren steuerlich von energetischen Sanierungen, sofern eine Fachbescheinigung vorliegt. Mit bis zu 40.000 Euro steuerlich absetzbaren Kosten lassen sich Maßnahmen wie Dämmung und Heizungswechsel attraktiv gestalten.

  • Energetische Sanierungen können steuerlich geltend gemacht werden (bis zu 20 % der Kosten).
  • Voraussetzung ist eine Fachbescheinigung des ausführenden Unternehmens.
  • Abzugsfähig sind maximal 40.000 Euro bei Sanierungskosten bis 200.000 Euro.
  • Die Regelung gilt für mindestens zehn Jahre alte Gebäude.
  • Die Bescheinigung muss im Jahr der Sanierung ausgestellt werden.
Kostenfreies Auftaktgespräch

Wer seine Immobilie energetisch saniert, kann von steuerlichen Vorteilen profitieren. Maßnahmen wie Wärmedämmung, ein Wechsel der Heizungsanlage oder der Einbau neuer Fenster und Türen können steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten lassen sich so über mehrere Jahre hinweg von der Steuer absetzen – jedoch nur bis zu einer Gesamthöhe von 40.000 Euro.

Fachbescheinigung als Voraussetzung

Eine zentrale Voraussetzung für die Steuervergünstigung ist die Fachbescheinigung, die das ausführende Unternehmen nach Abschluss der Arbeiten ausstellen muss. Diese Bescheinigung muss auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck erfolgen, den das Bundesfinanzministerium bereitstellt. Fehlt dieses Dokument, entfällt die steuerliche Förderung. Wichtig ist, dass die Bescheinigung im Jahr der Sanierung ausgestellt wird und der Steuererklärung desselben Jahres beigefügt wird. Nachträglich ausgestellte Bescheinigungen werden nicht akzeptiert.

Details zu den steuerlichen Vorteilen

Die Regelung, die bereits seit 2020 in Kraft ist, gilt für selbst genutzte Immobilien, die mindestens zehn Jahre alt sind. Der Steuerabzug erfolgt gestaffelt:

  • Im Jahr der Fertigstellung und im darauffolgenden Jahr können jeweils sieben Prozent der Kosten geltend gemacht werden, maximal jedoch 14.000 Euro pro Jahr.
  • Im dritten Jahr sind weitere sechs Prozent absetzbar, begrenzt auf 12.000 Euro.

Insgesamt können somit bis zu 40.000 Euro steuerlich berücksichtigt werden, was Sanierungskosten von bis zu 200.000 Euro zugrunde legt.

Hinweis für Immobilieneigentümer

Immobilienbesitzer sollten bereits bei der Planung darauf achten, dass das beauftragte Unternehmen die Anforderungen an die Fachbescheinigung erfüllt. Auch die rechtzeitige Einreichung der Unterlagen bei der Steuererklärung ist entscheidend, um den Steuerbonus in voller Höhe zu nutzen.

Die Cornelius Ober GmbH steht Ihnen bei allen Fragen zur energetischen Sanierung, Fördermittelberatung und TGA-Fachplanung zur Seite. Lassen Sie sich von unseren Energieberatern unverbindlich beraten und starten Sie noch heute Ihr Projekt. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenfreies Auftaktgespräch!

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