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Das neue KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien – Kredit 300“ unterstützt finanzschwächere Familien und Alleinerziehende beim Neubau oder Kauf von klimafreundlichen Häusern. Mit strengen Klima- und Energieeffizienzvorgaben setzt es dabei auf nachhaltiges Bauen und bietet zinsverbilligte Kredite, die deutlich unter dem aktuellen Marktniveau liegen.
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Das bisherige Baukindergeld wurde zum 01. Juni 2023 durch das staatliche KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien – Kredit 300“ abgelöst. Dieses Förderprogramm richtet sich vor allem an finanzschwächere Familien mit Kindern und Alleinerziehende, denen so der Neubau oder Kauf eines neu errichteten klimafreundlichen Hauses erleichtert werden soll. Allerdings muss dieses Haus strenge Klimavorgaben einhalten.
Das Förderprogramm richtet ist mit bis zu 350 Millionen Euro ausgestattet. Details zu diesem Programm stellte die Bundesbauministerin Klara Geywitz am 31. Mai 2023 in Berlin vor.
» Mehr Informationen: Umfangreiche Informationen zu diesem KfW-Fördermittel finden Sie in unserem Förderbereich
Neues KfW-Förderprogramm unterstützt Familien beim Erwerb von klimafreundlichem Wohneigentum (Symbolbild).
Ziel des Förderprogramms sei es, die Wohneigentumsquote zu erhöhen. Dazu werden zinsverbilligte KfW-Kredite bereitgestellt. Die Förderung gibt es aber nur für Wohnhäuser, deren CO2-Fußabdruck über den gesamten Nutzungszeitraum gering ist. Zum Start liegt der Zinssatz bei 1,25 Prozent bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer darin inkludierten Zinsbindung von zehn Jahren. Damit liegt sie etwa drei Prozentpunkte unter dem derzeitigen Marktniveau. Nach Angaben der Bundesregierung sind so für eine vierköpfige Familie Einsparungen von mehr als 40.000 Euro erreichbar.
Gefördert werden sowohl der Neubau als auch der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und zugleich energieeffizienter Wohngebäude. Der Ersterwerb muss dabei innerhalb von zwölf Monaten nach erfolgter Bauabnahme erfolgen. Die Wohngebäude müssen den Standard eines Effizienzhauses 40 und die Anforderungen an Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohnhäusern des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG PLUS) erreichen. Gefördert werden nur Wohngebäude, die nach ihrer Fertigstellung zum Anwendungsbereich des in der jetzigen Form gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gehören. Die Förderung wird in die Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ unterteilt.
Besonders interessant ist, dass maximal eine Wohneinheit Fördergegenstand ist. Hierbei kann es sich sowohl um ein Einfamilienhaus als auch um eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus handeln. Antragsberechtigt sind nur Personen, die das Wohnhaus zur Selbstnutzung errichten oder kaufen. Gleiches gilt für Wohneinheiten. Hierbei kann man sowohl als alleiniger Antragsteller und auch als Haushalt ein Gebäude errichten lassen bzw. kaufen. Für Haushalte gilt, dass zumindest 50 Prozent (Mit-)Eigentum am selbstgenutzten Wohneigentum erworben wird. Gleichzeitig muss im Haushalt mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet sein, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dies gilt zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der KfW. Für nach der Antragstellung geborene Kinder wird die Förderung nicht gewährt.
Ein weiteres wichtiges Kriterium für die Förderung ist das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen. Dieses darf bei einer Familie oder einem Alleinerziehenden mit einem Kind eine Grenze von maximal 60.000 Euro nicht überschreiten, bei jedem weiteren Kind erhöht sich diese Grenze um 10.000 Euro. Leben also beispielsweise drei Kinder im Haushalt, darf das maximale Haushaltseinkommen 80.000 Euro nicht überschreiten, um die Förderung zu erhalten.
Die Förderung ist eine Anteilsförderung, der Kredit enthält eine Zinsverbilligung. Der Kredit kann für die Ausgaben für das Bauwerk, aber auch für die Leistungen der Fachplanung, Baubegleitung, der Lebenszyklusanalyse und der Nachhaltigkeitszertifizierung verwendet werden. Erbringen Sie beim Hausbau Eigenleistungen, so sind die Ausgaben für das Material förderbar.
Neben der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder ist für die Kredithöchstbeträge vor allem der geplante Gebäudestandard wichtig. Die Kredithöchstbeträge liegen beim Effizienzhaus 40-Standard und Anforderungen an den Lebenszyklus bei Familien mit einem oder zwei Kindern bei 140.000 Euro, bei drei oder vier Kindern bei 165.000 Euro und mit fünf oder mehr Kindern bei 190.000 Euro. Ist ein Effizienzhaus 40-Standard und QNG PLUS oder QNG PREMIUM geplant, so können Familien mit ein oder zwei Kindern einen Kredithöchstbetrag von 190.000 Euro, Familien mit drei oder vier Kindern von 215.000 Euro und Familien mit fünf oder mehr Kindern von 240.000 Euro beantragen. Die Kreditverträge haben eine Mindestlaufzeit von vier Jahren.
Ende des vergangenen Jahres war das Baukindergeld ausgelaufen. Die Bundesbauministerin äußerte, dass man mit der Zinsverbilligung einen besseren Hebel habe als bei jährlichen Direktzahlungen nach dem Kauf. „Wir erreichen also eine höhere Förderwirkung pro eingesetztem Euro als beim Baukindergeld.“ Eingeführt wurde das Baukindergeld zum 01. Januar 2018, insgesamt standen für dieses Programm 9,9 Milliarden Euro bereit. Das Baukindergeld konnte auch für den Erwerb von Bestandsimmobilien genutzt werden, das ist mit der neuen KfW-Förderung nun nicht mehr möglich. Diese gibt es nur für den Bau oder den Ersterwerb neuer Gebäude.
Sie interessieren sich für energetisches Bauen und Sanieren und möchten ausführlich zu möglichen Fördermitteln beraten werden? Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Nachricht oder nutzen Sie die Möglichkeit für ein kostenfreies Auftaktgespräch. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.
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