Bis zu 7.500 Euro KfW-Fördermittel für Kontrollierte Wohnraumlüftung
Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Hauseigentümer bei Nachrüstung einer Lüftungsanlage Fördermittel von der KfW-Bank beantragen. Im Rahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren“ fördert die KfW entweder mit einem Zuschuss oder mit einem Kredit bestimmte Anlagen für die Kontrollierte Wohnraumlüftung.
Mit dem Zuschuss „Energieeffizient Sanieren (Kredit 151 und 152)“ (alle Details dazu hier) werden 10 Prozent der Gesamtsanierungskosten abgedeckt, insgesamt bis zu 5.000 Euro je Wohneinheit. Alle Ein- und Zweifamilienhäuser, für die bis zum Jahr 2002 ein Bauantrag gestellt wurde, können von der Förderung für Lüftungsanlagen profitieren. So können die Bewohner nicht nur saubere Luft in ihrer Wohnung genießen, sondern dank Kontrollierter Wohnraumlüftung sowie durch die integrierte Wärmerückgewinnung auch Heizkosten sparen. Im Rahmen dieses Programms aus der Familie der KfW-Förderprogramme für Privatpersonen können die Hauseigentümer jeweils zwischen einem Investitionszuschuss oder einem Darlehen mit äußerst günstigen Konditionen wählen.
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Details zur Förderung

Die KfW-Bank fördert die nachträgliche Installation von Lüftungsanlagen mit bis zu 7.5000 Euro oder 10% der Gesamtinvestitionssumme.
Auch wenn die Nachrüstung der Lüftungsanlage als Einzelmaßnahme umgesetzt wird, kann auf die KfW-Förderung zurückgegriffen werden. Für sogenannte Maßnahmenpakete stehen jedoch mehr Fördermittel zur Verfügung. So gibt es beispielsweise für die Nachrüstung von Lüftungsanlagen ein spezielles Lüftungspaket, welches genutzt werden kann, wenn der Einbau der Lüftungsanlage mit einer weiteren förderfähigen Maßnahme kombiniert wird, die an der Gebäudehülle vorgenommen wird.
Wer dabei die Sanierung mit eigenen Mitteln finanziert, kann einen Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 7.500 Euro pro Wohneinheit durch die Fördermaßnahme „Lüftungspaket“ erhalten bzw. 15 Prozent der förderfähigen Kosten (50.000 Euro), berichtet das Online-Magazin rolf-kleinfeld.de in einem Beitrag. Es wird jedoch nicht jede Lüftungsanlage gefördert, denn zu den förderfähigen Anlagen gehören beispielsweise bedarfsgeregelte Abluftsysteme sowie dezentrale und zentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
Die Förderungen müssen vor Beginn einer Sanierung bei der KfW beantragt werden, wobei auch die Einbindung eines Experten aus dem Bereich Energie-Effizienz notwendig ist, der die nötigen Bescheinigungen und Anträge erstellt. Neben dem Lüftungspaket wird auch ein Heizungspaket zur Modernisierung von Heizungsanlagen gefördert. Auch hier kann der Energie-Experte Sie beraten, ob Ihr Sanierungsvorhaben förderfähig ist, do dass die Abwicklung für Sie in beiden Fällen relativ entspannt abläuft.,
WIr beraten Sie bei Antrag, Umsetzung und Abschluss der KfW-Förderung „Energieeffizient Sanieren“
Als KfW-qualifizierter Energieberater, mit Schwerpunkt auf KfW-Förderungen für erneuerbare Energien und Energieeffizienz, können wir Ihnen im Rahmen einer Full-Service-Energieberatung hilfreiche Leistungen von der Vorplanung zum Beantragen der Förderung bis hin zur begleitenden Maßnahmenumsetzung anbieten. Rufen Sie uns gerne für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an.
+49 (0) 3691 – 24902-0
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Herr Cornelius Ober ist KfW-qualifizierter Energieberater und Experte für alle Fragen rund um die Energieberatung von Unternehmen und Privatpersonen.
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