Ab dem 16. Dezember 2025 wird im Rahmen des Programms „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) eine neue, zeitlich befristete Förderstufe für Effizienzhäuser 55 (EH55) bzw. Effizienzgebäude 55 (EG55) eingeführt. Damit will das Bundesbauministerium gezielt geplante, aber noch nicht gestartete Bauprojekte anstoßen und den Einsatz erneuerbarer Energien im Neubau erhöhen. Unternehmen, Kommunen und Investoren profitieren von attraktiven Krediten oder Zuschüssen bei Erfüllung technischer Mindeststandards.
- Neue befristete Förderstufe EH55/EG55 im Programm „Klimafreundlicher Neubau“
- Antragstellung ab dem 16.12.2025 möglich, (g)BzA-Erstellung ab 10.12.2025
- Ziel: Start von geplanten Bauprojekten und Ausbau erneuerbarer Energien
- Keine Förderung bei Einsatz fossiler Wärmeerzeuger
- Förderung erfolgt über KfW-Kredite oder Zuschüsse für Kommunen
Im Rahmen des Förderprogramms Klimafreundlicher Neubau (KFN) führt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ab dem 16. Dezember 2025 eine neue, befristete Förderstufe ein: das Effizienzhaus 55 (EH55) für Wohngebäude und das Effizienzgebäude 55 (EG55) für Nichtwohngebäude. Ziel ist es, geplante Neubauprojekte in Deutschland rasch in die Umsetzung zu bringen und den Anteil erneuerbarer Energien im Gebäudesektor weiter auszubauen.

Baustelle eines energieeffizienten KfW-Effizienzhauses in Freiburg im Breisgau – im Fokus der neuen EH55-Förderstufe ab Dezember 2025 (KI-generiertes Symbolbild).
Für Bauherren und Investoren eröffnet sich damit ein neues Zeitfenster, um klimafreundlich und kosteneffizient zu bauen. Die Förderung erfolgt über die bekannten KfW-Produkte 297/298/498 (Wohngebäude) und 299/499 (Nichtwohngebäude) – entweder in Form von zinsverbilligten Darlehen oder, für kommunale Antragsteller, als direkte Zuschüsse.
Voraussetzungen für die Förderung
Um von der neuen EH55/EG55-Förderstufe zu profitieren, müssen Bauvorhaben bestimmte technische und rechtliche Kriterien erfüllen:
- Energieeffizienz: Die energetischen Anforderungen müssen dem Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäudestandard 55 entsprechen. Dies bedeutet, dass der Primärenergiebedarf nur 55 % eines vergleichbaren Neubaus nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) betragen darf.
- Keine fossile Energie: Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energieträger (z. B. Gasheizungen) sind ausgeschlossen. Nur regenerative Systeme wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasseheizungen sind zulässig.
- Baugenehmigung oder Anzeige: Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss entweder eine gültige Baugenehmigung vorliegen oder – bei genehmigungsfreien Vorhaben – die zuständige Baubehörde informiert sein und der Baubeginn rechtlich zulässig sein.
Bereits ab dem 10. Dezember 2025 können sogenannte Bestätigungen zum Antrag (gBzA) durch Energieberater oder planende Stellen erstellt werden. Diese Bestätigungen sind Voraussetzung für die Antragstellung und beinhalten die technische Einschätzung der Förderfähigkeit des Vorhabens.
Impuls für nachhaltiges Bauen
Die befristete Einführung dieser Förderstufe ist ein gezielter politischer Impuls: Viele Bauprojekte sind geplant, aber aufgrund von Baukosten oder Zinslage noch nicht gestartet. Das BMWSB möchte mit der EH55/EG55-Stufe diese Projekte aktivieren und gleichzeitig die Umweltziele der Bundesregierung vorantreiben.
Besonders für Kommunen, die öffentliche Gebäude wie Schulen, Verwaltungsbauten oder Kitas errichten wollen, ist die Zuschusskomponente eine willkommene finanzielle Entlastung. Auch Unternehmen, die in energieeffiziente Büro- oder Produktionsgebäude investieren möchten, profitieren von attraktiven Finanzierungsmöglichkeiten.
Die Cornelius Ober GmbH unterstützt Sie bei der Planung, Antragstellung und Umsetzung Ihrer energieeffizienten Neubauprojekte. Unsere Energieberater helfen Ihnen, die neuen Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenfreies Auftaktgespräch und erfahren Sie, wie Ihr Projekt klimafreundlich und förderfähig realisierbar ist.






Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!