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25. Januar 2018/0 Kommentare/von Cornelius Ober

Cornelius Ober GmbH informiert und begleitet Thüringer Unternehmen zum Wettbewerb zu FuE-Verbundvorhaben

Pressemitteilungen

Der Freistaat Thüringen hat im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Forschung, Technologie und Innovation Thüringer Unternehmen zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren aufgerufen. Zum Fördergegenstand FuE-Verbundvorhaben zählen vier Spezialisierungsfeldern, unter anderem auch der Bereich „Nachhaltige Energie- und Ressourcenverwendung“ und fördert innovative und produktionsnahe Dienstleistungen aus diesem Bereich. Für die Förderung von FuE-Verbundvorhaben steht in der Förderperiode 2014 bis 202 ein Mietvolumen von ca. 100 Millionen Euro zur Verfügung.

In Thüringen gibt es eine kleinteilige, KMU-geprägte Wirtschaftsstruktur. Deutschlandweit wird aber etwa 90 Prozent der FuE-Aufwendungen von Großunternehmen getätigt. Deshalb liegt auch der FuE-Anteil Thüringens nur bei etwa 1 Prozent. Ziel ist es, europaweit diesen Wert auf durchschnittlich 2 Prozent zu heben. Um eine solche Steigerung zu erreichen, sollte den Unternehmen der Zugriff auf entsprechendes Know-how, aber auch auf Forschungsergebnisse erleichtert werden. Auch Kooperationsvorhaben, insbesondere mit KMU und Forschungseinrichtungen, sollen forciert werden. Für den Zeitraum von 2014 bis 2020 stehen dafür etwa 100 Millionen Euro an Mitteln zur Verfügung. Als zentrales Auswahlinstrument der Regionalen Forschungs- und Innovationsstrategie für Thüringen (RIS3 Thüringen) werden Wettbewerbsverfahren durchgeführt.

Im Rahmen des RIS3 Thüringen wurden für das Bundesland die folgenden vier Spezialisierungsfelder innovative und produktionsnahe Dienstleistungen identifiziert:

  • Industrielle Produktion und Systeme,
  • Nachhaltige und intelligente Mobilität & Logistik,
  • Gesundes Leben und Gesundheitswirtschaft sowie
  • Nachhaltige Energie- und Ressourcenverwendung und

das Querschnittsfeld Informations- und Kommunikationstechnologien. Dazu wurden Leitziele und Themenvorschläge abgeleitet.

Das Gesamtbudget dieses Wettbewerbs liegt bei 20 Millionen Euro, steht aber unter Haushaltsvorbehalt. 40 Prozent (8 Millionen Euro) werden dabei auf die Spezialisierungs- und Querschnittsfelder verteilt und an die bestplatzierten Vorhaben pro Feld aufgeteilt. Die restlichen 60 Prozent werden über sämtliche Felder hinweg an Vorhaben vergeben, für die im entsprechenden Feld keine Mittel mehr vorhanden sind. Die Qualitätsmaßstäbe werden mit einem Punktesystem bewertet. Eine Teilnahme am Wettbewerb ist bis einschließlich 23. Februar 2018, 13.00 Uhr möglich. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Anträge bei der TAB eingegangen sein.

Spezialisierungsfeld Nachhaltige Energie- und Ressourcenverwendung

Der geplante Fördermitteleinsatz liegt hier bei 1,2 Millionen Euro. Von der Förderung sollen Verbünde profitieren, die innovative Ansätze im Bereich der Energieversorgung durch den Einsatz erneuerbarer Energien, zur Energieumwandlung, der Energiespeichersysteme sowie zukunftsfähiger Netze verfolgen. Des weiteren werden auch Vorhaben, die zur Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden und Quartieren, einschließlich der Industrie, durch Technologie-, Produkt- und Verfahrensentwicklungen beitragen, unterstützt. Gleiches gilt auch für Vorhaben, die der Schaffung geschlossener Stoffkreisläufe, der Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe, der Steigerung der Ressourceneffizienz durch Technologie-, Produkt- und Verfahrensentwicklungen dienen.

FuE-Verbundvorhaben vom Freistaat Thüringen

Aufruf zum Wettbewerb zum FuE-Verbundvorhaben 2018 in Thüringen.

» Der vollständige Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren vom 15.01.2018 kann hier (PDF, 100 Kb; öffnet in neuem Fenster) nachgelesen werden.

Teilnahmebedingungen in der Zusammenfassung

♦ Die eingereichten Vorhaben müssen den Regelungen und Bedingungen der „Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung von Forschung, Technologie und Innovation“ entsprechen.

♦ Teilnehmeberechtigt sind Verbünde, bei denen sämtliche Partner voneinander unabhängig sind, im jeweiligen Verbundvorhaben eigenständig kooperieren sowie arbeitsteilig mit eigenständigen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum gemeinsamen Ziel beitragen.

♦ Zuwendungsempfänger können KMU, Forschungseinrichtungen und große Unternehmen sein. Letztere aber nur dann, wenn sie eine Kooperation mit KMU oder Forschungseinrichtungen eingehen. Die im Verbundvorhaben beantragten Kosten müssen zu mindestens 60 Prozent bei den Unternehmen entstehen. Die maximale Förderquote liegt bei kleinen Unternehmen bei 70 Prozent, bei mittleren Unternehmen bei 65 Prozent und bei großen Unternehmen bei 55 Prozent.

♦ Pro Verbundvorhaben ist der maximale Zuschussbetrag auf 1,5 Millionen Euro begrenzt. Die Verbundpartner sind dazu verpflichtet, einen Koordinator festzulegen. Für die Teilnahme am Wettbewerb sind die von der Thüringer Aufbaubank bereitgestellten Vordrucke zu nutzen und in dreifacher Ausfertigung – vom Koordinator und dem jeweiligen Verbundpartner unterschrieben – einzureichen.

Folgende Voraussetzungen müssen eingehalten werden

Der Wettbewerbsantrag ist einem der vier Spezialisierungsfelder oder dem Querschnittsfeld der RIS3 Thüringen zuzuordnen. Dabei müssen Vorhaben im Querschnittsfeld einen eindeutigen Bezug zu mindestens einem der Spezialisierungsfelder aufweisen. Zugleich müssen die Kriterien der wirksamen Zusammenarbeit (entsprechend Nr. 4.2.3 der FTI-Richtlinie) erfüllt sein.

Die eingereichten Vorhaben müssen sowohl technisch als auch wirtschaftlich einschätzbar sein und deutliche Erfolgsaussichten und Marktchancen besitzen. Zugleich muss das Risiko kalkulierbar sein.

Weiterhin ist Voraussetzung, dass der Stand der internationalen Technik mit diesem Vorhaben zumindest erreicht, der Stand der Technik im eigenen Unternehmen aber weit übertroffen werden muss (siehe Nr. 4.1 der FTI-Richtlinie). Die Marktfähigkeit ist dabei darzulegen.

Für die Auswahl gelten folgende Kriterien:

  • Innovationsgehalt,
  • Lösungsansätze/Methodische Vorgehensweise,
  • Erfolgschancen,
  • Hebelwirkung auf andere privatwirtschaftliche FuE-Ausgaben,
  • Vernetzung,
  • Einordnung in Wertschöpfungsprozess,
  • Schaffung von Synergien,
  • Verwertungspotenzial/Marktfähigkeit.

Die Bewertung erfolgt unter Einbeziehung externer wissenschaftlicher Gutachten.

Zusatzpunkte erhalten Vorhaben, die im Zusammenhang mit Förderprojekten im Rahmen von Horizont 2020, Förderwettbewerben und Infrastrukturmaßnahmen des Freistaates Thüringen bzw. des Bundes stehen.

Nur die bis zum 23.02.2018 um 13.00 Uhr eingereichten Unterlagen werden in die Bewertung einbezogen. Wurde der Vordruck „Teilnahme am Wettbewerbsverfahren“ oder aber die Anlage 3 nicht unterschrieben, wird das gesamte Verbundvorhaben von der Wettbewerbsteilnahme ausgeschlossen.

Bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens werden keine Informationen über die Qualität und die Vollständigkeit eingereichter Unterlagen erteilt, um so eine Gleichbehandlung aller Teilnehmer zu erreichen.

Ist das Verfahren abgeschlossen, informiert die TAB die Koordinatoren über das Ergebnis. Die Koordinatoren der ausgewählten Verbundvorhaben werden dann zur förmlichen Antragstellung aufgefordert. Bei dieser Antragstellung dürfen keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen werden, sofern sie nicht aus Sicht des Zuwendungsgebers zwingend notwendig sind. Erst mit einem bestandskräftigen Zuwendungsbescheid besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung. Vorab haben die Verbundpartner die Möglichkeit, sich vor ihrer Teilnahme am Wettbewerb durch Mitarbeiter der Thüringer Aufbaubank beraten zu lassen.

Wir begleiten Sie bei der Teilnahme!

Selbstverständlich steht Ihnen auch die Cornelius Ober GmbH für eine Beratung zur Verfügung. Gern begleiten wir als Thüringer Energieberater Ihr Unternehmen auch während der Wettbewerbsteilnahme.

+49 3691 8892194
kontakt@c-ober.de

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Schlagworte: Energiepolitik Thüringen
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