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Das Kreditprogramm „Wohneigentum für Familien – Kredit 300“ wurde im Auftrag des BMWSB überarbeitet. Die Einkommensgrenzen und Darlehenssummen sind für Familien erhöht worden, besonders für die, die klimafreundliche Gebäude bevorzugen.
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Zukunftsblick: Eine Familie steht vor ihrem künftigen Zuhause, das dank neuer Kreditbedingungen des Förderprogramms „Wohneigentum für Familien“ Realität wird. (Symbolbild)
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat die KfW-Bank die Förderbedingungen für das Kreditprogramm „Wohneigentum für Familien – Kredit 300“ verbessert. Er ist Teil eines Maßnahmenpakets der Bundesregierung und soll den Wohnungsbau in Deutschland unterstützen. Die Änderungen treten sofort in Kraft.
Die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens wurde für Familien mit einem Kind um 30.000 Euro angehoben. Sie liegt nunmehr bei 90.000 Euro (vorher 60.000 Euro). Mit jedem weiteren Kind steigt die Einkommensgrenze um 10.000 Euro. Auch die maximale Kredithöhe wurde – je nach Jahreseinkommen – um bis zu 35.000 Euro erhöht.
Beispiel: Eine Familie mit einem Kind und einem Jahreseinkommen von weniger als 90.000 Euro kann nun im Rahmen des Kreditprogramms „Wohneigentum für Familien“ für den Neubau oder Erstkauf eines Wohngebäudes ein Darlehen von bis zu 170.000 Euro beantragen. Familien mit vier Kindern dürfen ein Jahreseinkommen von bis zu 120.000 Euro haben und erhalten ein maximales Darlehen von 200.000 Euro.
Wird mit dem Haus die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ erreicht, gelten die gleichen Jahreseinkommenssätze. Die Darlehenssumme ist um 50.000 Euro höher als bei der einfachen Förderstufe (Klimafreundliches Wohngebäude“. Für 1 oder 2 Kinder gibt es also bei der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ für Familien mit einem oder zwei Kindern bei einem Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro ein maximales Darlehen von 220.000 Euro, bei drei oder vier Kindern sind es schon 250.000 Euro und ab fünf Kindern 270.000 Euro maximales Darlehen.
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