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Was die EU zur energetischen Sanierungspflicht für Altbauten ab 2030 plant

Veröffentlicht am:28. Oktober 2024 10:49Uhr|Autor:Cornelius Ober|In der Kategorie:Energiepolitik Deutschland|Bisherige Meinungen:0 Kommentare am Was die EU zur energetischen Sanierungspflicht für Altbauten ab 2030 plant

Die EU plant ab 2030 eine umfassende Sanierungspflicht für Gebäude mit niedriger Energieeffizienz. Betroffen sind Millionen Immobilien, die bis 2050 klimaneutral sein sollen. Hohe Investitionen, aber auch finanzielle Hilfen sind vorgesehen, um Wohngebäude auf höhere Energieeffizienzklassen anzuheben. Ziel ist es, die CO₂-Emissionen in der gesamten EU deutlich zu reduzieren.

  • EU plant energetische Sanierungspflicht für Altbauten ab 2030.
  • Öffentliche Gebäude müssen bis 2027 klimaneutral saniert werden.
  • Bis 2050 sollen alle Gebäude in der EU klimaneutral sein.
  • Schätzungsweise 30 Millionen Immobilien in Deutschland betroffen.
  • EU stellt Fördermittel von 150 Milliarden Euro für Sanierungen bereit.
Kostenfreies Auftaktgespräch

Ab 2030 wird die EU für Gebäude mit niedriger Energieeffizienz eine umfassende Sanierungspflicht einführen, um die Energieeffizienz zu steigern und CO₂-Emissionen zu senken. Bereits 2027 sollen öffentliche Gebäude sanierungsfähig sein, während Wohnimmobilien bis 2033 die Effizienzklasse E erreichen müssen. Diese Verpflichtung ist Teil des Plans, den gesamten Gebäudebestand in der EU bis 2050 klimaneutral zu gestalten – eine Maßnahme, die den europäischen Green Deal und das Ziel der Klimaneutralität unterstützt.

» Fördermittel, Einzelmaßnahmen, Steuerbonus: Die Cornelius Ober GmbH berät Sie zu allen Themen rund um die Energieeffizienzoptimierung Ihrer Immobilie (Kontaktanfrage).

EU-weite Verpflichtung zur Gebäudesanierung

Laut der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die am 12. April 2023 verabschiedet wurde, sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, die notwendigen nationalen Regelungen zur Erreichung der neuen Klimaziele zu schaffen. Die Energieeffizienz von Immobilien soll dabei über das einheitliche „Energy Performance Certificate“ (EPC) erfasst und bewertet werden. Ziel ist es, dass Häuser und Wohnungen, die heute noch in den Effizienzklassen G und F rangieren, ihre Energieklassen bis 2033 mindestens auf Kategorie E verbessern.

Besonders für ältere Gebäude, die aktuell noch stark von fossilen Brennstoffen abhängig sind, hat die EU strikte Pläne: Ab 2030 sollen Neubauten vollständig emissionsfrei sein und ohne fossile Heizsysteme auskommen. Heizkessel, die auf fossilen Brennstoffen basieren, dürfen ab 2027 nicht mehr subventioniert werden, wodurch Anreize für nachhaltige Heiztechnologien geschaffen werden. Laut den aktuellen Plänen werden bis 2040 fossile Brennstoffe in allen EU-Gebäuden vollständig verboten sein.

Investitionen und Auswirkungen für Eigentümer und Mieter

In Deutschland sind rund 30 Millionen Gebäude von der neuen Sanierungspflicht betroffen, was für Immobilienbesitzer eine deutliche Investitionslast bedeutet. Die EU plant, den Mitgliedsstaaten Fördermittel in Höhe von rund 150 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen, um Gebäudeeigentümer bei der Umsetzung der Maßnahmen finanziell zu unterstützen. Dies soll vor allem die energetische Sanierung, Dämmmaßnahmen und den Einbau energieeffizienter Heizsysteme fördern.

Für Mieter könnten die Maßnahmen einerseits eine Senkung der Energiekosten durch bessere Wärmedämmung und effizientere Heizsysteme bedeuten. Andererseits könnte es durch die Investitionskosten zu steigenden Mieten kommen, was sozialpolitische Herausforderungen mit sich bringen könnte.

Als erfahrener Energieberater steht die Cornelius Ober GmbH Eigentümern und Unternehmen mit umfassender Beratung und Planung zur Seite, um die Vorgaben der EU-Richtlinie erfolgreich umzusetzen. Lassen Sie sich in einem kostenfreien Auftaktgespräch beraten, wie Sie Ihr Gebäude effizient und zukunftssicher aufstellen können!

+49 (0) 3691 – 24902-0 | kontakt@c-ober.de | kostenfreies Auftaktgespräch beauftragen | Fördermittelberatung | Über uns | Newsletter

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Historisches und modernes Gebäude in der Stadt, beide betroffen von der EU-Sanierungspflicht zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2030.
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