Anhörung zu Klimaschutz und Energie:
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Anhörung zu Klimaschutz und Energie:
Während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie, die am letzten Mittwoch (27.04.2022) stattfand, erhoben mehrere Sachverständige die Forderung, dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) künftig stärker auf den Gebäudebestand ausgerichtet werden soll.
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Die Dämmung gehört zu einer der häufigsten Maßnahmen im Rahmen einer energetischen Sanierung und wird über verschiedene Fördermöglichkeiten vom Bund finanziell unterstützt. Um nicht mit anderen Fördermitteln in Konflikt zu geraten, kann vorab eine Fördermittelberatung helfen (Symbolbild).
Der Anlass für die Anhörung war der plötzliche Stopp der Bundesförderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Anfang des Jahres. Die Unionsfraktion forderte von der Bundesregierung, den Förderstopp mit sofortiger Wirkung rückgängig zu machen.
Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) bezeichnete den Förderstopp als eine Katastrophe, die dazu geführt hat, dass Neubauvorhaben größtenteils gestoppt worden seien, heißt es in einer Pressemitteilung vom Deutschen Bundestag.
Auch fehlende Rohstoffe und davonlaufende Preise sollen ein wesentlicher Bestandteil dieser Problematik sein, ergab eine Umfrage des Verbandes. Die GdW-Hauptgeschäftsführerin begrüßte die Wiederaufnahme der Förderung, obwohl viele geplante Maßnahmen angesichts rasant steigender Preise zurückgestellt wurden.
Der Hauptgrund für den Förderstopp sei jedoch die enorme Antragsflut der vorangegangenen Wochen gewesen, die zur Ausschöpfung der für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellten Haushaltsmittel geführt hat, erläuterte KfW-Direktor Detlev W. Kalischer.
Die Förderung sei am 20. April 2022 erneut aufgenommen worden, doch die für die Förderung vorgesehene Summe in Höhe von einer Milliarde Euro sei schon im Laufe des Tages ausgeschöpft worden. Wie Kalischer aber ankündigte, soll im Januar 2023 das neue Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen“ starten.
Aus Sicht der Branchenvertreter müssten die Fördermittel schwerpunktmäßig in der energetischen Sanierung von Bestandsobjekten verwendet werden, da in diesem Bereich die größten Einsparwirkungen erzielt werden. Darüber hinaus müsse sich die Förderung auf diejenigen Maßnahmen konzentrieren, welche auch die Klimaziele unterstützen. So sollten fossile Heizanlagen nicht mehr gefördert werden, verlangte Sibylle Braungardt vom Öko-Institut.
Ordnungsrecht und Förderung müssten besser verzahnt und künftige Förderstopps unbedingt vermieden werden. Darüber hinaus soll die BEG kurzfristig novelliert werden und Bezahlbarkeit der Wärmewende sichern. Das bedeutet, dass der Fokus auf Gebäudebestand statt auf Neubau gerichtet werden soll.
Die Schaffung neuen Wohnraums soll durch Aufstockung von Bestandsgebäuden und Umbau gezielt gefördert werden. Dieser wichtige Gebäudebestand werde durch die BEG viel zu wenig adressiert, so Jan Witt vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft.
Stattdessen soll die öffentliche Förderung aufgestockt und auf den Gebäudebestand fokussiert werden, denn die steigenden Energiekosten drohen gerade im unsanierten Bestand zu einer zweiten Miete zu werden.
Sie planen eine energetische Sanierung? Sie suchen einen Fördermittel- und Energieberater, der Sie von Beginn an neutral zu allen Möglichkeiten rund um Förderungen, Gebäudetechnik, Energieeffizienz und erneuerbaren Energien berät? Dann rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Nachricht oder nutzen Sie die Möglichkeit für ein kostenfreies Auftaktgespräch. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.
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