Änderung der BEG-Förderung zum 01.02.2022 – Alles was Sie wissen müssen!
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Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde dieses Jahr eingeführt, um Förderungen zu vereinfachen und die Programme vom BAFA und der KfW leichter miteinander zu verknüpfen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude beinhaltet Zuschüsse für Maßnahmen bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie Einzelmaßnahmen. Auf unserer Ratgeberseite erhalten Sie umfassende Informationen zur BEG.
Was ändert sich?
Zum 01.02.2022 entfällt der Förderzuschuss für Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55. Er kann nur noch bis zum 31.01.2022 beantragt werden. Der Grund dafür ist, dass Fördergelder zukünftig vermehrt in Maßnahmen fließen sollen, bei denen das CO2-Einsparpotential am höchsten ist. Das sind oftmals Gebäudesanierungen oder besonders effiziente Neubauten. Diese Maßnahme soll zur Erreichung der hohen Klimaziele der Bundesregierung beitragen, so teilte es die Bundesregierung am 04.11. mit.
Welche Förderungen sind konkret betroffen?
Die Effizienzhaus-Stufe 55 für Neubauten ist Teil des KfW-Wohngebäude-Kredits 261 und 262 sowie des Wohngebäude-Zuschusses 461. Alle anderen Effizienzhaus-Stufen sowie Gebäudesanierungen bleiben unverändert bestehen.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei sämtlichen Fragen zu Fördermöglichkeiten, Anträgen und Änderungen am BEG oder anderen Fördermitteln nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Unsere BAFA- und KfW-qualifizierten Energie- und Fördermittelberater sind Energieeffizienzexperten auf dem Gebiet der Full-Service-Energieberatung für Privatpersonen, Städte/Kommunen und kleinen sowie mittelständischen Unternehmen. Sie haben zudem die Möglichkeit, auf unserer Webseite ein kostenloses Auftaktgespräch zu vereinbaren.
Cornelius Ober
+49 (0) 3691 – 24902-0
kontakt@c-ober.de
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