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Du bist hier: Startseite1 / Blog2 / Energiepolitik Deutschland3 / Änderung der BEG-Förderung zum 01.02.2022 – Alles was Sie wissen müsse...
9. November 2021/0 Kommentare/von Cornelius Ober

Änderung der BEG-Förderung zum 01.02.2022 – Alles was Sie wissen müssen!

Energiepolitik Deutschland

Ab Februar 2022 ändert die Bundesregierung die Förderung „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Ziel ist es, zukünftig Maßnahmen mit einem besonders hohen CO2- Einsparpotential stärker zu fördern. Welche Schwerpunkte dann gesetzt werden, welche Förderungen wegfallen und was Sie sonst noch über die Änderungen am BEG wissen müssen, lesen Sie in hier.

Inhaltsverzeichnis

  • Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude?
  • Was ändert sich?
  • Welche Förderungen sind konkret betroffen?
  • An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde dieses Jahr eingeführt, um Förderungen zu vereinfachen und die Programme vom BAFA und der KfW leichter miteinander zu verknüpfen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude beinhaltet Zuschüsse für Maßnahmen bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie Einzelmaßnahmen. Auf unserer Ratgeberseite erhalten Sie umfassende Informationen zur BEG.

Was ändert sich?

Zum 01.02.2022 entfällt der Förderzuschuss für Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55. Er kann nur noch bis zum 31.01.2022 beantragt werden. Der Grund dafür ist, dass Fördergelder zukünftig vermehrt in Maßnahmen fließen sollen, bei denen das CO2-Einsparpotential am höchsten ist. Das sind oftmals Gebäudesanierungen oder besonders effiziente Neubauten. Diese Maßnahme soll zur Erreichung der hohen Klimaziele der Bundesregierung beitragen, so teilte es die Bundesregierung am 04.11. mit.

Welche Förderungen sind konkret betroffen?

Die Effizienzhaus-Stufe 55 für Neubauten ist Teil des KfW-Wohngebäude-Kredits 261 und 262 sowie des Wohngebäude-Zuschusses 461. Alle anderen Effizienzhaus-Stufen sowie Gebäudesanierungen bleiben unverändert bestehen.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bei sämtlichen Fragen zu Fördermöglichkeiten, Anträgen und Änderungen am BEG oder anderen Fördermitteln nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Unsere BAFA- und KfW-qualifizierten Energie- und Fördermittelberater sind Energieeffizienzexperten auf dem Gebiet der Full-Service-Energieberatung für Privatpersonen, Städte/Kommunen und kleinen sowie mittelständischen Unternehmen. Sie haben zudem die Möglichkeit, auf unserer Webseite ein kostenloses Auftaktgespräch zu vereinbaren.

Cornelius Ober
+49 3691 8892194
kontakt@c-ober.de

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Foto Cornelius Ober

Herr Cornelius Ober ist BAFA- und KfW-qualifizierter Energieberater für kleine und mittelständische Unternehmen.

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