Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – BAFA-Zuschuss nun auch für austauschpflichtige Heizungen
Bis zu drei Millionen Heizungen in Deutschland sind älter als 30 Jahre. Die alten Heizkessel arbeiten meist sehr ineffizient und sind klimaschädlich. Mit einem BAFA-Zuschuss – der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – wird der Austausch der alten Heizung in diesem Jahr für private und gewerbliche Immobilienbesitzer finanziell viel attraktiver.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) macht in 2021 auch den Austausch Heizungsanlagen von über 30 Jahren wieder förderfähig (Symbolbild).
Austauschpflicht für Ü-30-Kessel beachten! Laut Schätzungen von Experten dürften in Deutschland immer noch bis zu drei Millionen Heizungen älter als 30 Jahre sein. Die alten Kessel sind meistens so ineffizient, dass sie die Umwelt und das Klima, aber auch den Geldbeutel sehr belasten. Daher gilt für die Ü-30-Heizungen in Deutschland ein Betriebsverbot. Alle vor 1991 eingebauten Heizungen müssen daher dieses Jahr ausgetauscht werden. Ausnahmen gelten allerdings für Brennwertkessel, Niedertemperatur-Heizkessel sowie für Heizungen mit einer Nennleistung von unter 4 Kilowatt bzw. mehr als 400 Kilowatt.
Laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Heizkessel spätestens nach 30 Jahren Betrieb ausgetauscht werden. Wird diese Frist überschritten, haben die Hauseigentümer beim Einbau einer neuen Heizung keinen Anspruch auf Bundesfördermittel. Doch das hat sich jetzt geändert. Nun sind auch Zuschüsse für austauschpflichtige Kessel möglich: Mit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die zuletzt eine enorme Nachfrage vermeldete, haben sich auch die Förderbedingung am 1. Januar 2021 geändert (wir berichteten). Je nach Art der neuen Heizung, fällt die Förderung unterschiedlich hoch aus.
Förderung so attraktiv wie nie zuvor
Mit der Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird der Tausch der alten Heizung zwar finanziell viel attraktiver, doch die Förderung gilt allerdings nur für den Einbau von solchen Heizungen, die mit erneuerbaren Energien versorgt werden. Für den optimalen Klimaschutz gilt es, alte Wärmeerzeuger durch möglichst energieeffiziente und CO₂-arme Anlagen zu ersetzen. Die gleichen Fördersätze gelten hierbei auch für Heizungen, die nicht von der Austauschpflicht betroffen sind.
So wird beispielsweise der Austausch einer Ölheizung mit 10% gefördert, während Gasheizungen mit einer möglichen Einbindung von erneuerbaren Energien mit 20% gefördert werden. Bei Solarthermieanlagen und Gas-Hybridheizungen wird die Investitionssumme zu 30% gedeckt, während Biomassenanlagen und Wärmepumpen mit 35% gefördert werden. Hinzu kommt auch noch eine Energieberatungsprämie in Höhe von fünf Prozentpunkten.
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