„Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ verpflichtet zur Umsetzung verschiedener Maßnahmen
Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ besteht seit Ende August und legt eine Reihe an kurz- und mittelfristigen Maßnahmen fest, die sowohl Wohn- als auch Nicht-Wohngebäude und öffentliche Räume betreffen und die verpflichtend umgesetzt werden müssen.