Ab Ende September:
Kostenfreies Auftaktgespräch beauftragen und zu möglichen Fördermitteln, zur Energieeffizienzoptimierung oder erneuerbaren Energien speziell zu Ihrem individuellen Vorhaben jetzt unverbindlich beraten lassen.
Ab Ende September:
Das Bundesverkehrsministerium startet Ende September 2023 eine Fördermaßnahme für die Eigennutzung von Solarstrom in Elektro-Fahrzeugen. Hausbesitzer können bis zu 10.200 Euro Förderung erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Anträge können digital über das KfW-Kundenportal gestellt werden.
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Wer auf oder an seinem Haus eigenen Strom erzeugt, ihn speichert und so sein E-Fahrzeug lädt, kann ab Ende September von einer neuen staatlichen Fördermaßnahme profitieren. Dies hat der Bundesverkehrsminister Volker Wissing vor wenigen Tagen gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio geäußert. Der Zuschuss könne bei mehr als 10.000 Euro liegen.
Konkret plant das Bundesverkehrsministerium ein Förderprogramm zur Eigennutzung von Solarstrom für Elektro-Fahrzeuge. Für diese Fördermaßnahme sollen bis zu 500 Millionen Euro bereitstehen. Das Förderprogramm soll am 26. September 2023 an den Start gehen.
Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein. Denn die Förderung von bis zu 10.200 Euro gibt es nur für eine Kombination aus eigener PV-Anlage, Batteriespeicher und Ladestation, wenn ein eigenes Elektroauto bereits vorhanden oder aber verbindlich bestellt ist. Mit der maximalen Förderhöhe kann rechnen, wer sein Elektroauto zusätzlich auch zum bidirektionalen Laden nutzt. Hier wird der Fahrzeugakku zusätzlich als Stromspeicher verwendet und überschüssiger Strom in das Netz zurückgespeist oder im eigenen Haus verbraucht. Ansonsten liegt die maximale Förderhöhe bei 9.600 Euro.
Nach den Worten des Bundesverkehrsministers wolle man „die Menschen motivieren, ihre Dachflächen zu nutzen, um mit Photovoltaik Energie zu erzeugen. Und gleichzeitig eben diese Energie auch speichern und im E-Fahrzeug nutzen zu können.“ Aus diesem Grund gibt es nun die kombinierte Förderung von PV-Anlagen, Zwischenspeicher und Lademöglichkeit.
Von einigen Seiten wurde Kritik darüber laut, dass nur Hausbesitzer mit eigenen Dachflächen Nutznießer der Förderung sein könnten. Diese Kritik weist der Verkehrsminister zurück. Er denke hier hauptsächlich an Besitzer von Eigenheimen im ländlichen Raum, welche oft auf ein Auto angewiesen sind. Hier wolle man einen Anreiz schaffen, damit auch dort mehr Photovoltaikanlagen auf privaten Dächern montiert und der so gewonnene Strom selbst genutzt werden kann. Wer sich zur Installation einer PV-Anlage entscheidet, sollte darüber seine Wohngebäudeversicherung informieren und die Versicherungssumme anpassen lassen.
Der Verkehrsminister äußerte zudem, dass die kombinierte Förderung einen Anreiz zur Nutzung der E-Mobilität, gleichzeitig aber auch zur Beteiligung an der dezentralen Energieerzeugung sei. Natürlich sei klar, dass derjenige, der keine Dachflächen besitze, auch keine PV-Anlagen montieren lassen könne. Ein weiteres Ziel sei es aber auch, mit dem Laden des selbst erzeugten Stroms das Stromnetz zu entlasten.
Zusammenfassung der Voraussetzungen:
Es ist vorgesehen, dass die Abwicklung der Anträge über die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfolgt. Die Förderanträge sollen nach Angaben des Verkehrsministers über das KfW-Kundenportal komplett digital eingereicht werden können.
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