Vorschlag der Bundesarchitektenkammer:
Kostenfreies Auftaktgespräch beauftragen und zu möglichen Fördermitteln, zur Energieeffizienzoptimierung oder erneuerbaren Energien speziell zu Ihrem individuellen Vorhaben jetzt unverbindlich beraten lassen.
Vorschlag der Bundesarchitektenkammer:
In Deutschland gibt es für das Planen und Bauen von Immobilien eine Vielzahl an Richtlinien, Vorgaben und Normen. Dies führt oftmals dazu, dass nachhaltige Innovationen verhindert werden. Dieser Entwicklung möchte die Bundesarchitektenkammer entgegentreten und schlägt deshalb einen Gebäudetyp E vor, bei dem das „E“ für einfach und experimentell steht. Hier im Beitrag erhalten Sie alle bisherigen Informationen zum Gebäudetyp E.
Kostenfreies Auftaktgespräch beauftragen und zu möglichen Fördermitteln, zur Energieeffizienzoptimierung oder erneuerbaren Energien speziell zu Ihrem individuellen Vorhaben jetzt unverbindlich beraten lassen.
Bis ein Bauvorhaben realisiert wurde, muss es meist zahlreiche Hürden nehmen. Nicht nur die hohen Bau- und Bodenpreise, Fachkräftemangel und Materialknappheit spielen hier eine große Rolle, sondern auch die Bürokratie. Während sich die Anzahl der Richtlinien und Normen stetig erhöht, hat die Bundesregierung das Ziel ausgerufen, jedes Jahr 400.000 klimagerechte Wohneinheiten schaffen zu wollen, davon 100.000 im sozialen Wohnungsbau. Als Antwort auf diese Aspekte schlägt die Bundesarchitektenkammer den Gebäudetypen E vor.
Bei diesem Gebäudetypen sollen Prozesse und Baumaterial auf das Wesentliche reduziert werden, um so Ressourcen zu schonen. Gleichzeitig soll das Experimentelle in den Vordergrund rücken und innovatives Denken an die Stelle der bürokratischen Vorgaben rücken. Denn nicht immer müssten bei Bauvorhaben komplexe technische Lösungen realisiert werden. Hält man das Baumaterial und die Bauteile einfach, reduziere dies auch die Kosten. Dadurch würde ein klimagerechtes und bezahlbares Bauen zugleich möglich.
An den baurechtlichen Schutzzielen, zu denen der Brandschutz und die Standsicherheit gehören, ist weiterhin festzuhalten. Die Einhaltung der technischen Baubestimmungen soll aber nun flexibler gehandhabt werden, sofern Bauherr und Architekt oder Ingenieur dies vereinbaren. In der Vereinbarung legen beide Seiten gemeinsam die Ziele und Qualitäten des Bauvorhabens fest.
„Um dem Verbraucherschutz Rechnung zu tragen, sollte dieser Ansatz – derzeit unter dem Begriff „Gebäudetyp E“ diskutiert – allerdings nur bei sachkundigen Bauherren gelten, die keine Verbraucher sind“, so die Bundesarchitektenkammer in ihrer Erklärung vom September 2022 (PDF, 120 Kb; öffnet in neuem Fenster). Dies wären beispielsweise kommunale Wohnungsbaugesellschaften. Aus Gründen des Verbraucherschutzes sollen private Bauherren Gebäude des Typs E vorerst nicht planen können.
Flankiert werden müsse die Einführung des Gebäudetyps E von einer neuen Regelung im BGB, in der festgeschrieben ist, dass in solch einem Fall ein Mangel an Planung und Bauausführung nicht allein aus dem Grund vorliegt, dass technische Baubestimmungen und andere anerkannte technische Regeln nicht oder nur unvollständig bedacht wurden.
Des Weiteren wird vorgeschlagen, den Gebäudetyp E zusätzlich zu den bestehenden Gebäudeklassen der Bauordnung zuzuordnen. Dabei soll der Gebäudetyp als Immobilie mit abweichenden baulichen und technischen Standards kenntlich gemacht werden.
Als qualifizierte KfW- und BAFA-Energieberater beraten wir Bauherren zu allen Möglichkeiten rund um Fördermittel, geeignete Maßnahmen und Steuervorteile. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Nachricht oder nutzen Sie die Möglichkeit für ein kostenfreies Auftaktgespräch. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.
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