- Der Tankrabatt ist zum 30. Juni ausgelaufen – Benzin und Diesel verteuern sich seit dem 1. Juli um rund 16,7 Cent brutto je Liter.
- Neue Rechenzentren müssen ab dem 1. Juli 2026 einen PUE-Wert von höchstens 1,2 erreichen und mindestens 10 Prozent ihrer Energie wiederverwenden.
- Die KfW-Förderung „Gewerbe zu Wohnen“ ist gestartet: bis zu 30.000 Euro Zuschuss je Wohneinheit für die Umwandlung leerstehender Gewerbeflächen.
- Öffentliche Vergabeverfahren laufen seit dem 1. Juli mit vereinfachten Regeln – ein Vorteil für Kommunen und bietende Unternehmen.
- Die 65-Prozent-EE-Anforderung im GEG für Großstädte wurde vom 1. Juli auf den 1. November 2026 verschoben.
Der Monatswechsel hat es in sich: Zum 1. Juli 2026 haben sich gleich fünf energie- und förderpolitisch relevante Regelungen geändert – vier sind in Kraft getreten, eine lange erwartete Pflicht wurde kurzfristig verschoben. Für KMU, Industrie und Kommunen lohnt der strukturierte Blick, denn hinter den Einzelmeldungen stehen handfeste Kosten- und Investitionsfragen.
Änderungen 1 bis 4: Was seit dem 1. Juli gilt
1. Tankrabatt ausgelaufen: Die befristete Absenkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent je Liter galt nur für Mai und Juni; seit dem 1. Juli greifen wieder die regulären Steuersätze. Inklusive Mehrwertsteuer verteuert das den Liter um rund 16,7 Cent – Fuhrparks und Logistikkosten sollten jetzt neu kalkuliert werden.
2. Effizienzpflichten für Rechenzentren: Anlagen, die ab dem 1. Juli 2026 den Betrieb aufnehmen, müssen nach dem Energieeffizienzgesetz eine Energieverbrauchseffektivität (PUE) von höchstens 1,2 erreichen und mindestens 10 Prozent ihrer Energie wiederverwenden – die Abwärmequote steigt ab Juli 2027 auf 15 und ab 2028 auf 20 Prozent. Bestandsrechenzentren müssen ab Juli 2027 einen PUE von maximal 1,5 einhalten. Die am 24. Juni vom Kabinett beschlossene EnEfG-Novelle hält trotz Bürokratieabbaus an diesen Werten fest. Was das für Betreiber bedeutet, zeigt unsere Energieberatung für Rechenzentren.
3. KfW-Förderung „Gewerbe zu Wohnen“ gestartet: Seit dem 1. Juli können Eigentümer Zuschüsse für die Umwandlung leerstehender Gewerbeflächen in Wohnraum beantragen – 30 Prozent auf maximal 100.000 Euro förderfähige Umbaukosten je Wohneinheit, insgesamt stehen 2026 dafür 300 Millionen Euro bereit. Wichtig: Die energetische Sanierung ist dort nicht förderfähig, lässt sich aber mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude kombinieren. Die Details haben wir im Beitrag zur GzW-Förderung aufbereitet.
4. Einfachere öffentliche Vergabe: Ebenfalls seit dem 1. Juli gelten vereinfachte Regeln für die öffentliche Beschaffung des Bundes – weniger Bürokratie und schnellere Verfahren, von denen Kommunen ebenso profitieren wie bietende Unternehmen, etwa bei energetischen Sanierungs- und Bauprojekten.

Änderung 5: Die 65-Prozent-Regel im GEG ist verschoben
Eigentlich sollte in Großstädten nach dem Wärmeplan-Stichtag 30. Juni ab dem 1. Juli die 65-Prozent-EE-Anforderung für neu eingebaute Heizungen im Gebäudebestand greifen. Daraus wird vorerst nichts: Die Frist wurde auf den 1. November 2026 verschoben, um das Inkrafttreten des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) abzuwarten. Was der abgelaufene Stichtag für Städte konkret bedeutet, haben wir in unserer Analyse zur kommunalen Wärmeplanung eingeordnet.
Und ein Ausblick über die fünf Änderungen hinaus: Ebenfalls am 1. Juli hat das Kabinett die Reform der Biomasseverordnung beschlossen – noch nicht in Kraft, aber richtungsweisend. Bestimmte Holzsortimente wie Sägerundholz, Furnierrundholz sowie Stümpfe und Wurzeln aus dem Wald sollen in reinen Stromerzeugungsanlagen künftig nicht mehr über das EEG gefördert werden; Deutschland setzt damit Vorgaben der europäischen RED-III-Richtlinie um.
Unsere Einschätzung: Der 1. Juli zeigt exemplarisch, wie eng Entlastung und Verpflichtung inzwischen getaktet sind. Steuervergünstigungen laufen aus, Effizienzpflichten werden scharf gestellt, Förderfenster öffnen und schließen sich binnen Monaten. Wer Investitionen in Gebäude, Fuhrpark oder IT-Infrastruktur plant, sollte Stichtage aktiv managen, statt auf sie zu reagieren – idealerweise mit einer qualifizierten Energieberatung, die Fördermittel, Gesetzeslage und Wirtschaftlichkeit zusammen denkt. Mit der GModG-Beratung im Bundestag und der für den Sommer angekündigten Konsultation zur Netzentgeltreform stehen die nächsten Weichenstellungen bereits fest: Das zweite Halbjahr 2026 wird regulatorisch nicht ruhiger.
Quellen & weiterführende Informationen
- Deutscher Bundestag: Beschluss der befristeten Energiesteuersenkung (Tankrabatt Mai/Juni 2026)
- Biallo: Änderungen im Juli 2026 im Überblick
- BMWE: Bundeskabinett beschließt Energieeffizienzgesetz-Novelle (24.06.2026)
- German Datacenter Association: Überblick zu den EnEfG-Anforderungen für Rechenzentren
- KfW: Bundesbauministerium und KfW starten Zuschussförderung „Gewerbe zu Wohnen“
- GEG-Infoportal des Bundes: Gebäudemodernisierungsgesetz – Inhalt und Verfahren
- Solarserver: Bundeskabinett beschließt Entwurf zur Förderung von Strom aus Holzbiomasse (01.07.2026)
- B_I MEDIEN: BMWE vereinfacht öffentliche Beschaffung ab Juli 2026
Welche der fünf Änderungen betrifft Ihr Unternehmen – und wo liegen ungenutzte Fördermittel? Unsere qualifizierten Energieberater prüfen Ihre Stichtage, Pflichten und Förderchancen in einem kostenfreien Auftaktgespräch. Jetzt Termin sichern, bevor die nächsten Fristen greifen.



