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Thüringer Sanierungsbonus – Wohnraumförderung – Eigenwohnraum – Thüringer Aufbaubank

Der Freistaat Thüringen fördert gemeinsam mit der Thüringer Aufbaubank (TAB) Moderniserungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen, die zur Erhaltung respektive Wiederherstellung von Eigenheimen bzw. Eigentumswohnungen beitragen. Auch die Wiedernutzung einer Brachfläche wird im Rahmen des Programmes unterstützt.

Ziel

Ziel des Programmes ist es, die Wohneigentumsbildung deutlich zu stärken und die Wohnfunktion von vom Leerstand bedrohter oder bereits leerstehender Immobilien, bei denen ein erheblicher Sanierungsaufwand besteht, zu verbessern. Voraussetzung ist allerdings, dass sich diese Immobilien in einem bebauten Ortsteil befinden, der den Vorgaben des § 34 Absatz 1 Satz 1 BauGB entspricht. Selbiges gilt auch für Brachflächen, die früher für Wohnzwecke genutzt wurden und diesem Zweck wieder zugeführt werden sollen, sofern er die Voraussetzungen des bereits erwähnten § 34 BauGB erfüllt.

Wer wird gefördert?

Im Rahmen des Programmes „Wohnraumförderung – Eigenwohnraum – Thüringer Sanierungsbonus“ werden Haushalte gefördert, deren Einkommen die Vorgaben des § 10 ThürWoFG um maximal 60 Prozent überschreiten.

Als jährliches Haushaltsbruttoeinkommen gelten folgende Beträge (Richtwerte):

  • Ein-Personen-Haushalt ca. 32.900 EUR
  • Zwei-Personen-Haushalt ca. 49.300 EUR
  • Drei-Personen-Haushalt ca. 63.000 EUR
  • Vier-Personen-Haushalt ca. 76.800 EUR
  • Fünf-Personen-Haushalt ca. 90.500 EUR

Für jede weitere Person sind 11.420 Euro hinzuzurechnen. Dazu kommen noch einmal pro Kind 2.285 Euro. Bei diesen Angaben handelt es sich um einen Musterhaushalt. Je nach persönlichen Verhältnissen ist es auch möglich, bei einem höheren Haushaltsbruttoeinkommen die Grenze nicht zu überschreiten. Die Anträge werden von der TAB entgegengenommen und bearbeitet. Die Prüfung der Einkommensgrenzen obliegt ebenfalls der TAB. Es empfiehlt sich vorab einen Energieberater zu kontaktieren und die Möglichkeiten und Aussichten für eine Förderung durchrechnen zu lassen.

Voraussetzungen für eine Förderung

  • Das Gebäude muss nach dem 31.12.2010 erworben worden sein (Erwerbsstichtag),
  • Der Antragsteller bzw. nahe Familienangehörige müssen das Gebäude selbst nutzen,
  • Drohender oder bereits vorhandener Leerstand bzw. Brachfläche,
  • Modernisierungs- bzw. Erstellungskosten von mindestens 50.000 Euro,
  • Beginn der Maßnahme bzw. Baubeginn erst nach Bewilligung des Antrags,
  • Objekt muss sich in einem Gebiet befinden, dass § 34 Absatz 1 Satz 1 BauGB entspricht.

Höhe der Förderung

Der Zuschuss liegt bei 12.000 Euro. Hinzu kommt ein Kinderzuschlag

  • für das erste Kind in Höhe von 1.000 Euro,
  • für das zweite Kind in Höhe von 2.000 Euro und
  • für jedes weitere Kind in Höhe von 3.000 Euro.

Der Zuschuss über einen Zeitraum von 10 Jahren in Jahresraten gezahlt. Selbstverständlich ist eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen – beispielsweise dem KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ möglich.

So beantragen Sie die Fördermittel

Haben Sie sich für ein Haus entschieden, füllen Sie – am besten gemeinsam mit einem Energieberater – den Förderantrag aus und reichen ihn bei der TAB ein. Diese überprüft dann die von Ihnen gemachten Angaben. Fällt die Prüfung – wie in den meisten Fällen – positiv aus, erhalten Sie eine Zuschusszusage. Sobald diese eingegangen ist, können die Sanierungsarbeiten beginnen. Sobald die Sanierung abgeschlossen wurde, ist bei der TAB der Verwendungsnachweis einzureichen. Dieser wird dann wiederum von der TAB geplant. Ist alles korrekt abgelaufen, wird der Zuschuss in 10 Jahresraten gezahlt.