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Thüringer Familienbaudarlehen – Wohnraumförderung – Thüringer Aufbaubank

Immer mehr Familien sind auf der Suche nach passendem Wohnraum, können es sich aber auch selbst vorstellen, in den Bau oder die Sanierung eines Hauses zu investieren. Mit dem Thüringer Familienbaudarlehen der Thüringer Aufbaubank soll die Schaffung selbst genutzten Wohnraums unterstützt werden.

Was wird gefördert?

Mit dem Thüringer Familienbaudarlehen werden der Neubau bzw. der Ersterwerb (Kauf innerhalb von zwei Jahren nach erfolgter Fertigstellung) eines Eigenheims bzw. einer Eigentumswohnung unterstützt. Diese sollen vorrangig in den Programmgemeinden des Stadtumbauprogramms-Ost aufgeführt sein. Gefördert wird zudem auch der Zweiterwerb eines bereits bestehenden Eigenheims. Voraussetzung ist auch, dass der Ausbau oder die Erweiterung mit Baukosten von mindestens 25.000 Euro zu Buche schlägt.

Mit diesem meist nachrangig zu besichernden Kredit ist eine zinsgünstige Eigenheimfinanzierung möglich. Der minimale Darlehensbetrag liegt bei 10.000 Euro, maximal sind 50.000 Euro als Kredit erhältlich. Übersteigen die veranschlagten Gesamtkosten den Betrag von 60.000 Euro nicht, so muss der Kredit erstrangig besichert werden.

Förderkonditionen

In Zusammenarbeit mit der KfW-Bank und durch die Unterstützung des Freistaates Thüringen können folgende Konditionen angeboten werden:

  • Fester Zinssatz über eine Vertragslaufzeit von 5 oder 10 Jahren,
  • 3 Prozent jährliche Tilgung.

Zugleich verbilligt die Thüringer Aufbaubank die Darlehen der KfW-Bank zusätzlich.

Beantragt werden kann das Darlehen entweder im Landratsamt oder bei der Stadtverwaltung, in der Ihre Immobilie oder Ihr Haus liegt.

Wer wird gefördert?

Mit dem Darlehen der TAB werden der Neubau bzw. der Ersterwerb eines Eigenheimes bzw. einer Eigentumswohnung, vorrangig in den Programmgemeinden des Stadtumbauprogramms Ost“ gefördert.

Von der Förderung profitieren sowohl

  • Familien und andere Haushalte, in denen mindestens ein Kind aufwächst,
  • Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartner bis zum Ablauf des 10. Kalenderjahres nach dem Jahr ihrer Eheschließung bzw. der Eintragung ihrer Lebenspartnerschaft, sofern keiner der Partner bei Antragstellung das 40. Lebensjahr vollendet hat,
  • Haushalte mit mindestens einem Familienmitglied, welches zu mindestens 50 Prozent schwerbehindert ist,

Bei einem Bestandserwerb bzw. dem Ausbau respektive der Erweiterung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung gibt es hinsichtlich der im Haushalt lebenden Personen keine Einschränkung. Gefördert werden allerdings nur Haushalte, deren Einkommen die in § 10 ThürWoFG festgelegten Grenzen nur um bis zu 60 Prozent überschreiten. Die jährlichen Richtwerte liegen aktuell bei einem

  • Ein-Personen-Haushalt bei ca. 32.900 Euro,
  • Zwei-Personen-Haushalt bei ca. 49.300 Euro,
  • Drei-Personen-Haushalt bei ca. 63.000 Euro,
  • Vier-Personen-Haushalt bei ca. 76.800 Euro und bei
  • einem Fünf-Personen-Haushalt bei ca. 99.500 Euro.

Für jede weitere Person kommen 11.420 Euro hinzu, für jedes Kind zusätzlich 2.285 Euro.

Die hier gemachten Angaben beruhen auf einem Musterhaushalt und können durchaus – aufgrund der persönlichen Verhältnisse – auch mit einem höheren Bruttoeinkommen eingehalten werden.

Die Annahme der Anträge und die Überprüfung der Einkommensgrenzen erfolgt durch die Mitarbeiter des Landratsamtes bzw. der kreisfreien Stadt.

Höhe der Förderung

Durch das meist nachrangig zu besichernde Darlehen kann die Eigenheimfinanzierung der Hausbank mit bis zu 50.000 Euro, mindestens aber 10.000 Euro, ergänzt werden. Liegen die Gesamtkosten bei maximal 60.000 Euro, ist das Gebäude erstrangig zu besichern.

Gemeinsam mit der KfW bietet die TAB folgende Konditionen an:

  • Fester Zinssatz über einen Zeitraum von 5 bzw. 10 Jahren,
  • 3,0 Prozent jährliche Tilgung.

Voraussetzungen

  • Das Darlehen ist vor Baubeginn und auch vor Abschluss des Kaufvertrages zu beantragen.
  • Angemessene Eigenleistungen müssen erbracht werden. Diese liegen bei mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten, die Hälfte ist dabei als Selbsthilfe möglich (die Anerkennung liegt hier bei maximal 30.000 Euro).
  • Das Darlehen kann nicht in Kombination mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm in Anspruch genommen werden.
  • Eine Kombination mit anderen KfW-Förderprogrammen und auch kommunalen Fördermitteln, beispielsweise dem Thüringer Sanierungsbonus, ist möglich.

Wie wird das Darlehen beantragt?

Zuerst reichen Sie den Antrag beim Landratsamt bzw. der kreisfreien Stadt ein. Diese reicht ihn dann an die TAB weiter, wo er noch einmal überprüft wird. Erhalten Sie eine Darlehenszusage, können die Baumaßnahmen beginnen. Nach Fertigstellung reichen Sie den Auszahlungsantrag wiederum beim Landratsamt bzw. der kreisfreien Stadt ein, die dann eine erste Überprüfung vornimmt. Danach geht der Antrag auf Auszahlung an die TAB, die dann eine erste Auszahlung veranlasst.

Ist der Bau oder Umbau fertiggestellt, erhält das Landratsamt/die kreisfreie Stadt einen Verwendungsnachweis, der dann von ihr und der TAB wiederum geprüft wird. Nach erfolgreicher Prüfung wird dann die Schlussrate überwiesen.