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Cornelius Ober als Nachweisberechtigter für bautechnische Nachweise der Architektenkammer Hessen aufgenommen

Pressemitteilungen
Nachweisberechtigter für bautechnische Nachweise

Logo Cornelius Ober GmbHMit Wirkung zum 17. Juni 2019 wurde Herr Cornelius Ober in die von der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessens geführte „Liste der Nachweisberechtigten für bautechnische Nachweise gemäß § 9 Absatz 1 Nachweisberechtigtenverordnung (NBVO)“ eingetragen. Hier führt er die Bezeichnung „Nachweisberechtigter für Wärmeschutz“.

Nachweisberechtigte haben entsprechend § 68 der Hessischen Bauordnung (HBO) die Aufgabe, bautechnische Nachweise zu erstellen und überwachen die ordnungsgemäße Ausführung des Baus. Sie überwachen und bescheinigen die Standsicherheit, den vorbeugenden Brandschutz, den Schallschutz und den Wärmeschutz – hier für die Gebäudeklassen 1 bis 5 und Sonderbauten.

Da Herr Ober Nachweisberechtigter für den Wärmeschutz ist, ist er nunmehr befugt, für die korrekte Durchführung der Wärmeschutzmaßnahmen am Bau zu überwachen und entsprechende Bescheinungen auszustellen.  Dies trifft für die Gebäude der Klassen 1 bis 5 sowie für Sonderbauten zu. Diese Bescheinigungen müssen von keinem Dritten geprüft werden.

Übersicht der Gebäudeklassen in Hessen:

  • Gebäudeklasse 1 a) : Freistehende Gebäue mit einer Höhe von maximal 7 m und maximal zwei Nutzungseinheiten mit maximal 400 qm Gesamtgröße,
  • Gebäudeklasse 1b): Freistehende landwirtschaftlich genutzte Gebäude,
  • Gebäudeklasse 2: Gebäude mit maximal 7 m Höhe und nur bis zu zwei Wohneinheiten mit einer maximalen Gesamtgröße von bis zu 400 qm,
  • Gebäudeklasse 3: Sonstige Gebäude mit bis zu 7 m Höhe,
  • Gebäudeklasse 4: Häuser mit maximal 13 m Höhe und Nutzungseinheiten mit maximal 400 qm pro Geschoss,
  • Gebäudeklasse 5: Sonstige Gebäude mit einer maximalen Höhe von 22 m.

Weitere Leistungen und Vorteile für Kunden

Zu den weiteren Dienstleistungen der Cornelius Ober GmbH gehören die Energieberatung für private Haushalte, kleine und mittelständische Unternehmen, Großunternehmen (z.B. Einführung von Energiemanagementsystemen) und Städte/Kommunen sowie die Tätigkeit als TGA-Fachplaner und Bausachverständiger für den gleichen Kundenkreis. Auch die Durchführung von Energie-Audits wie den Energieaudit nach DIN 16247 gehört zum Aufgabenbereich des in Eisenach ansässigen Unternehmens, dass seine Dienstleistungen nicht nur in Hessen und Thüringen, sondern auch in Sachsen anbietet.

Sie benötigen einen Nachweisberechtigten für bautechnische Nachweise in Hessen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht und vereinbaren Sie ein kostenloses Auftaktgespräch mit unserem Experten Cornelius Ober.

+49 (0) 3691 – 24902-0
kontakt@c-ober.de

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Foto von Cornelius Ober

Zertifizierter Nachweisberechtigter für bautechnische Nachweise in Hessen, Herr Cornelius Ober.

20. Juni 2019/0 Kommentare/von Cornelius Ober
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https://www.c-ober.de/wp-content/uploads/2019/06/nachweisberechtigter-fuer-bautechnische-nachweise.jpg 528 1000 Cornelius Ober https://www.c-ober.de/wp-content/uploads/2024/11/logo-cornelius-ober-gmbh_209x120px.png Cornelius Ober2019-06-20 20:36:342020-06-15 15:18:14Cornelius Ober als Nachweisberechtigter für bautechnische Nachweise der Architektenkammer Hessen aufgenommen
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