Die EH55-Förderung ist zurück – überraschend und mit klaren Rahmenbedingungen. Die Cornelius Ober GmbH ordnet ein, wer tatsächlich profitiert, wo Fallstricke liegen und warum insbesondere Unternehmen jetzt schnell handeln sollten. Geschäftsführer Cornelius Ober gibt eine fachliche Einschätzung zur aktuellen Förderlage und den Auswirkungen auf Bau- und Sanierungsprojekte.
- EH55-Förderung kann wieder beantragt werden
- Abwicklung über bestehende KfW-Programme
- Antragstellung nur vor Baubeginn möglich
- Begrenztes Förderbudget erfordert schnelles Handeln
- Besonders relevant für Unternehmen und Projektentwickler
Die Bundesregierung hat die Förderung für Effizienzhäuser nach dem Standard EH55 wieder geöffnet. Nachdem diese Fördermöglichkeit im Jahr 2022 eingestellt worden war, können Bauherren nun erneut zinsvergünstigte Kredite über die KfW beantragen. Aus Sicht der Cornelius Ober GmbH ist diese Entscheidung eine überraschende, aber wirtschaftlich nachvollziehbare Reaktion auf die anhaltend schwierige Lage im Bau- und Immobiliensektor.
EH55 beschreibt Gebäude, die nur 55 Prozent des Energiebedarfs eines gesetzlich definierten Referenzgebäudes aufweisen. Damit liegt der Standard unterhalb der besonders ambitionierten EH40-Gebäude, die in den vergangenen Jahren im Fokus der Förderung standen. In der Praxis zeigte sich jedoch: Steigende Baukosten, höhere Zinsen und komplexe Anforderungen führten dazu, dass viele Projekte – insbesondere im gewerblichen Bereich – nicht mehr umgesetzt wurden.
Klare Förderbedingungen, hoher Vorbereitungsaufwand

Modernes energieeffizientes Nichtwohngebäude mit hochwertiger Gebäudehülle – Förderfähig im Rahmen der KfW-EH55-Förderung für Unternehmen (Symbolbild).
„Die Rückkehr der EH55-Förderung ist weniger ein energiepolitischer Kurswechsel als vielmehr ein wirtschaftliches Signal“, ordnet Cornelius Ober, Geschäftsführer der Cornelius Ober GmbH, ein. Gefördert wird nicht über ein neues Programm, sondern über die bestehenden KfW-Programme 297 und 298. Konditionen, Laufzeiten und Zinssätze entsprechen damit denen, die bisher für EH40-Gebäude galten.
Wichtig für Unternehmen und Bauherren: Der Förderantrag muss zwingend vor Baubeginn und vor Abschluss relevanter Verträge gestellt werden. Zudem sind erneuerbare Energien für die Wärmeversorgung vorgeschrieben, und ein zugelassener Energieeffizienz-Experte muss in die Planung eingebunden werden. Genau hier zeigt sich laut Ober der entscheidende Punkt:
„Ohne frühzeitige Energieberatung ist das Risiko groß, die Förderung zu verpassen oder formale Anforderungen nicht zu erfüllen.“
Unternehmen im Vorteil – schnelles Handeln entscheidend
In der Praxis profitieren vor allem professionelle Akteure wie Unternehmen, Projektentwickler oder Wohnungsbaugesellschaften. Diese verfügen häufig bereits über genehmigte Planungen und können kurzfristig reagieren. Mit einem begrenzten Fördervolumen von insgesamt 800 Millionen Euro gilt: Ist das Budget ausgeschöpft, sind keine weiteren Zusagen möglich.
Für private Bauherren bleibt die Förderung zwar grundsätzlich offen, der organisatorische und finanzielle Aufwand ist jedoch hoch. Hinzu kommt ein weiterhin anspruchsvolles Marktumfeld mit steigenden Zinsen und stabil hohen Baukosten. „Umso wichtiger ist eine realistische Planung mit ausreichenden finanziellen Puffern“, so Ober.
Die Cornelius Ober GmbH unterstützt Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen bei der strategischen Nutzung der EH55-Förderung – von der Energieberatung über die Fördermittelbeantragung bis zur technischen Planung. Wenn Sie ein förderfähiges Neubau- oder Sanierungsprojekt umsetzen möchten, sprechen Sie frühzeitig mit unseren Experten. Vereinbaren Sie jetzt ein kostenfreies Auftaktgespräch und sichern Sie sich optimale Förderchancen.







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