Ostthüringen bekommt 39 Windenergie-Vorranggebiete zugesprochen
Im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung haben der Planungsbeirat Ostthüringen und die Regionale Planungsversammlung in Bad Blankenburg für die Region Ostthüringen 34 neue Windvorranggebiete festgelegt. Zugleich wurden aus dem alten Regionalplan fünf Gebiete übernommen, sodass es in Ostthüringen insgesamt 39 Windvorrangflächen geben wird. Der bisherige Plan umfasste nur 14 Flächen.
Bislang waren nur 0,3 Prozent der regional vorhandenen Fläche für Windenergieanlagen ausgewiesen, mit den 34 neuen Flächen werden es nun etwa 0,9 Prozent bzw. 4.123 Hektar. Außerhalb dieser Vorranggebiete darf nunmehr keine Windkraftanlage mehr zugelassen werden.
Für fünf neue Vorranggebiete und einige Teilflächen bereits vorhandener Windparks wurde eine Höhenbegrenzung von 150 Metern festgesetzt. Bei einigen alten Gebieten wurden auch die Mindestabstände zu den Siedlungen nicht eingehalten. Dieser Abstand misst teilweise nur 750 Meter. Damit auch diese Anlagen weiterhin eingesetzt und auch für das Repowering infrage kommen können, wurde eine Höhenbegrenzung festgelegt.
Der Entwurf des Teilplanes soll schon vor dem Gesamt-Regionalplan öffentlich ausgelegt werden und auch in die Anhörung gelangen. Wahrscheinlich werden die Unterlagen vom 9. Mai bis 12. Juli in allen Landkreisen, kreisfreien Städten sowie in den Mittelzentren mit Teilfunktion ausgelegt und können von den Bürgern eingesehen werden. Innerhalb der Auslegungsphase werden insgesamt 640 Träger öffentlicher Belange gebeten, Stellung zu beziehen. Selbstverständlich können sich auch Bürger melden und Hinweise geben. Dies soll auch per E-Mail und online möglich sein. Erklärtes Ziel sei es, den Wildwuchs an Windrädern so schnell wie möglich und zugleich dauerhaft einzudämmen.
Das Landesverwaltungsamt als oberste Raumordnungsbehörde sei nun in der Pflicht, die Fortführung sämtlicher Planungen und Maßnahmen außerhalb der Windvorranggebiete zu untersagen, so der „Thüringer Landesverband Energiewende mit Vernunft“ (ThLEmV). Auch die kommunalen Behörden müssen entsprechende Entscheidungen aussetzen.
Den größten Anteil an Windvorranggebieten wird es im Saale-Holzland-Kreis (1283 Hektar) gefolgt vom Landkreis Greiz (966 Hektar) und dem Saale-Orla-Kreis (947 Hektar) geben. Eine genaue Aufstellung der Windvorranggebiete können Sie auf der Webseite der Ostthüringer Zeitung nachlesen. Bei Fragen zu Förderungen für Windparks und Windkraftanlagen wenden Sie sich bitte an den Thüringer Energieexperten Cornelius Ober (Kontaktinformationen).
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