- Einheitliche EU-Skala von A bis G ab 2026
- Millionen Immobilien in Deutschland betroffen
- Energieausweise enthalten künftig Sanierungsempfehlungen
- Bußgelder bis 10.000 Euro bei Verstößen
- Qualifizierte Energieberatung wird wichtiger denn je

[av_dropcap1]B[/av_dropcap1]asierend auf den aktuellen Informationen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA Pressemitteilung) gibt es bei den Förderprogrammen Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN) und Energieberatung für Wohngebäude (EBW) aktuell Verzögerungen bei der Bewilligung und Auszahlung von Fördermitteln. Trotz der finanziellen Engpässe und der Notwendigkeit eines sparsamen Haushaltsmanagements, insbesondere im Hinblick auf die künftigen Haushaltsjahre, wird betont, dass es weder einen Förderstopp noch eine Aussetzung der Programme gibt. Die Mittelzuweisung erfolgt zunächst für das erste Halbjahr, was in Ausnahmefällen zu längeren Bearbeitungszeiten führen kann. Dennoch nimmt das BAFA weiterhin Anträge entgegen und sichert die Auszahlung bereits bewilligter Anträge zu, sobald neue Mittel zur Verfügung stehen.
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