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23. Oktober 2017/0 Kommentare/von Cornelius Ober

Hamburger Wissenschaftler empfehlen deutliche Verlängerung der Eichfristen von Wasserzählern

Gebäudetechnik

Über 500 Millionen Euro Einsparung für Privathaushalte stellen Wissenschaftler vom Hamburg Institut laut einer Studie in Aussicht, würde der Gesetzgeber eine deutliche Verlängerung der Eichfristen für Wasserzähler veranlassen. Wie die Wissenschaftler ihre Empfehlung begründen und warum gar der Verzicht auf Eichfristen für s.g. „Wasseruhren“ möglich wäre, kann in diesem Beitrag nachgelesen werden.

Logo Hamburg InstitutIn einer vor Kurzem vorgestellten Studie des Hamburg Instituts empfehlen die Wissenschaftler, die Eichfristen bei Wasserzählern – die umgangssprachlich auch als Wasseruhren bezeichnet – erheblich zu verlängern. In Auftrag gegeben wurde die Studie von den großen wohnungswirtschaftlichen Verbänden BFW (Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen), DMB (Deutscher Mieterbund), DDIV (Dachverband Deutscher Immobilienverwalter), GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen) sowie von Haus & Grund Deutschland.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass durch die verlängerten Eichfristen für Warm- und Kaltwasserzähler – die aktuell bei fünf bzw. sechs Jahren liegen –  jährlich mehr als 500 Millionen Euro eingespart werden könnten. Die Kosten für einen Wasserzählerwechsel betragen den Forschern zufolge durchschnittlich 120 Euro. Dieser Aufwand sei der Studie zufolge aber nicht gerechtfertigt. In der Regel messen die meisten Zähler auch nach der Eichfrist noch zuverlässig.

So konnte bei Stichprobenverfahren herausgefunden werden, dass die meisten Zähler auch nach 20 Jahren Nutzung noch Messergebnisse erzielen, die eine Genauigkeit von 95 Prozent besitzen. Damit liegen sie sogar noch innerhalb der eichrechtlich erlaubten Fehlergrenzen.

Gewusst?

Geht man einmal von einem eher unwahrscheinlichen Fall aus, dass ein Wasserzähler schon von Beginn an zehn Prozent mehr Verbrauch anzeigt, als dieser eigentlich ausfällt, so entstehen dem Mieter trotzdem deutlich geringere Wasserkosten als wenn ein Zähleraustausch vorgenommen wird.

Nicht unbeachtet bleiben soll auch, dass die hohen Anforderungen an den Wasserzähler auch im Vergleich zu den weiteren Wohnnebenkosten nicht gerechtfertigt sind. So wirken sich Ungenauigkeiten beim Ablesen der Heizkostenverteiler finanziell deutlich stärker aus. Dies liegt darin begründet, dass die Heizkosten etwa 2,5 bis 5-mal so hoch ausfallen wie die Wasserkosten. Aufgrund ihrer Bauart können die Heizkostenverteiler allerdings nicht geeicht werden und sind somit von der Eichpflicht ausgenommen.

Vergleich zu anderen Ländern

In anderen Industrienationen sind entweder gar keine oder aber deutlich längere Eichfristen vorgegeben, während in Deutschland Kaltwasserzähler nach sechs und Warmwasserzähler nach fünf Jahren auszutauschen sind.

Die mittlere Nutzungsdauer für Wasserzähler beträgt IMS Research (2011) zufolge in

  • Deutschland 7,7 Jahre
  • den USA und Kanada 17,0 Jahre
  • Großbritannien und Irland 13,5 Jahre
  • Frankreich 18,2 Jahre
  • und in Spanien und Portugal sogar 22,9 Jahre.

Der weltweite Durchschnittswert liegt bei 12,3 Jahren. Würde man sich auf die Verlängerung der Eichfristen wie im Beispiel Frankreichs (18,2 Jahre) oder den Vereinigten Staaten und Kanadas (17,0 Jahre) einigen, ließen sich so für die privaten Haushalte über 500 Millionen Euro jährlich einsparen.

Wasserzähler mit Handwerker

Die Frist für die Eichung von Wasserzählern soll deutlich verlängert werden, empfehlen Wissenschaftler vom Hamburg Institut.

Die Forscher sind der Ansicht, dass gegen eine Verlängerung der Eichfristen oder sogar auf deren Verzicht keine wesentlichen Punkte sprechen. Allerdings werden dazu Änderungen am Mess- und Eichrecht notwendig. Sinnvoll wäre auch, bei einer Verlängerung die Eichfristen für Kalt- und Warmwasserzähler auf einen einheitlichen Wert festzulegen. Dabei sollten die Fristen nach der eingesetzten Technologie festgelegt werden (Quelle: haus-grund.org):

  • Flügelradzähler als Haus- und Wohnungswasserzähler: 15 Jahre
  • Ultraschallzähler als Haus- und Wohnungswasserzähler: 20 Jahre
  • Verlängerungsmöglichkeit im Rahmen von Stichprobenverfahren: 5 Jahre.

Auch wenn auf die Eichfristen komplett verzichtet wird, sehen die Wissenschaftler den Verbraucherschutz nicht gefährdet. Dies liegt auch darin begründet, dass Vermieter ein großes Interesse an korrekten und vor allem rechtssicheren Nebenkostenabrechnungen haben. Sobald die Wasserzähler unplausible Werte anzeigen, werden die Vermieter einen Austausch veranlassen. Genau so erfolgt dies auch bei den Heizkostenverteilern. Selbiges gilt natürlich auch für Besitzer von Immobilien, die diese selbst nutzen. Für Fragen und Beratung rund um Ihre Haustechnik lesen Sie unseren Ratgeber zur Planung technischer Gebäudeausrüstung oder rufen Sie uns an (+49 3691 889 21 94) für einen kostenlosen Termin zur Erstberatung bei unserem qualifizierten TGA-Fachplaner (Kontakt).

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