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Du bist hier: Startseite1 / Blog2 / Förderung News3 / QNG-Übergangsregelung – das sollten Sie wissen

Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude:

Übergangsregelungen durch Änderungen

Autor:Nehle Schilly|Veröffentlicht am:3. April 2023|In der Kategorie:Förderung News|Bisherige Meinungen:0 Kommentare am QNG-Übergangsregelung – das sollten Sie wissen

Das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) ist zum 01.03.2023 gestartet. In diesem Zusammenhang gab es auch eine Weiterentwicklung des Qualitätssigels Nachhaltiges Gebäude (QNG) durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWBS). Einige der wichtigen Änderungen bzw. Weiterentwicklungen haben wir Ihnen hier zusammengefasst:

Kostenfreies Auftaktgespräch

Kostenfreies Auftaktgespräch beauftragen und zu möglichen Fördermitteln, zur Energieeffizienzoptimierung oder erneuerbaren Energien speziell zu Ihrem individuellen Vorhaben jetzt unverbindlich beraten lassen.

Im Zuge der Weiterentwicklung wurde unter anderem festgelegt, dass der Bereich Nichtwohngebäude um weitere Gebäudearten erweitert wurde und nun eine große Anzahl an Gebäudetypen umfasst. Darüber hinaus ist für Privatpersonen von Interesse, dass im Bereich der Wohngebäude die Komplettmodernisierung mit aufgenommen wurde.

Effizienzhaus 40

 (Symbolbild).

Außerdem wurden einige Siegelvarianten zu neuen Siegeln zusammengefasst und die Anforderung an eine der neuen Siegelvarianten wurde geändert, so dass sich die maximal zulässigen Treibhausgasemissionen geändert haben (für weitere Informationen zu den einzelnen Siegelvarianten und deren Bedingungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf). Durch diese Änderungen und Erweiterungen kann das QNG nun auf die Maßnahmen in den Bereichen Neubau und Modernisierungen angewendet werden.

Wichtig hierbei ist vor allem zu wissen, dass die neuen Siegelvarianten zwar Gültigkeit besitzen, bereits vor dem 01.01.2023 beantragte QNG-Zertifizierungen für Neubaumaßnahmen bei Wohn- und Nichtwohngebäuden bei einer akkreditierten QNG-Zertifizierungsstelle mit den damals gültigen Siegelvarianten ihre Gültigkeit behalten.

Da dieses Thema insgesamt sehr komplex ist, es zahlreiche Varianten und Bedingungen gibt und diese sich in den letzten Monaten mehrfach geändert haben, empfehlen wir Ihnen, bei Fragen Kontakt mit uns aufzunehmen. Unsere qualifizierten Energieberater unterstützen und beraten Sie gerne bei Ihren Vorhaben und sind in Bezug auf mögliche Änderungen immer auf einem aktuellen Stand.

+49 (0) 3691 – 24902-0 | kontakt@c-ober.de | kostenfreies Auftaktgespräch beauftragen | Fördermittelberatung | Über uns | Newsletter

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