EU beschließt Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Um das Leben der Bewohner energieeffizienter zu machen, werden in naher Zukunft bereits smarte Solar-Hochhäuser geplant, wie etwa das Smart Green Tower in Freiburg. Neben innovativen Ideen aber bedarf es auch gesetzlicher Regulierungen und Vorgaben, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung und EU zu erreichen.
Der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden hat das Europäische Parlament nun nach langem Abstimmungsprozess zugestimmt. Wie das Online-Magazin zukunft-haus.info in einem Beitrag berichtet, müssen in Deutschland sowohl die neu beschlossene als auch die aktuell gültige Fassung der EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt werden. Die Überarbeitung der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (engl. Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) soll im Gebäudesektor eine wichtige Voraussetzung für deutliche Einsparungen und mehr Effizienz schaffen.
Für den klimaneutralen Gebäudebestand müssen die EU-Mitgliedsstaaten Maßnahmen für Energieeffizienz sowie nationale Meilensteine festlegen. Mit ausführlichen Strategien soll regelmäßig berichtet werden, mit welchen konkreten Maßnahmen der Staat bis 2050 ein annähernd klimaneutrales Niveau erreichen möchte. Bei der umfassenden Sanierung des Gebäudebestands sollen Gebäude mit der schlechtesten Energiebilanz bevorzugt werden.
Hinzu kommen auch neue Anforderungen an die Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, die sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude betreffen. Mit der neuen Richtlinie wird auch ein „Smartness-Indikator“ eingeführt, der die Fähigkeit eines Gebäudes beschreiben soll, seinen Betrieb an den Bedarf von Netz und Nutzer anzupassen bzw. zu optimieren. Auch für Verbraucher sollen zugängliche Beratungsinstrumente zur Verfügung gestellt werden, um sich etwa über passende Finanzierungsmöglichkeiten oder energieeffiziente Renovierungen zu informieren.
EU-Mitgliedsstaaten haben für Umsetzung 20 Monate Zeit
Insgesamt wird es acht Verordnungen und Richtlinien zur europaweiten Stärkung der Energieeffizienz geben, wobei die EU-Gebäuderichtlinie die erste davon ist. Die EU-Mitgliedsstaaten haben nach Inkrafttreten der Richtlinie 20 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Bei der Umsetzung der schon geltenden EPBD-Anforderungen besteht in Deutschland allerdings schon jetzt dringender Nachholbedarf.
Mit der geplanten Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetztes soll eine Festlegung des Neubaustandards für Niedrigstenergiegebäude erfolgen. Ab 2019 soll dieser Standard laut EU-Vorgaben für neue Gebäude der öffentlichen Hand gelten und ab 2021 sollen alle Neubauten als Niedrigstenergiegebäude gebaut werden. Um auch zukünftig beim Thema Energiewende auf dem Laufenden zu bleiben, empfehlen wir Ihnen sich für unseren kostenlosen Newsletter zu registrieren.
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