Solar Invest: Thüringer Aufbaubank fördert Anlagen für Eigenstromverbrauch und Mieterstrommodelle
Die Thüringer Landesregierung hat mit Solar Invest ein Programm auf den Weg gebracht, mit dem der Eigenverbrauch von Strom aus Fotovoltaikanlagen erhöht werden soll. Zugleich sollen so auch Bürgerenergiegenossenschaften bei Ausschreibungsverfahren entsprechend des EEG 2017 unterstützt werden. Mit der Auszahlung der Fördermittel und der Überwachung des Programms wurde die Thüringer Aufbaubank betraut. Das Programm startet mit seiner Veröffentlichung, die wahrscheinlich am 14. November 2016 erfolgen wird.
- Was wird gefördert?
- Was wird nicht gefödert?
- Wer wird gefördert?
- Voraussetzungen für die Förderung
- Höhe der Förderung
- Ansprechpartner, Leistungen und Kontakt
» Informationen zum Förderprogramm auf der Website der Thüringer Aufbaubank lesen
Wichtige Information zum Beginn des Beitrags:
Produzierende Unternehmen haben noch bis Ende Dezember 2016 die Gelegenheit, vom Zollamt die Stromsteuer für das Jahr 2015 zurückerstattet zu bekommen. Die Cornelius Ober GmbH übernimmt die Antragstellung gern für Sie! Dafür müssen Sie uns nur bis spätestens Mitte Dezember alle notwendigen Daten zusenden. Wir können diese dann noch rechtzeitig für Sie einreichen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden
- Neuinvestitionen in Fotovoltaikanlagen, die für die Eigen- oder Direktversorgung vorgesehen sind,
- Neuinvestitionen in stationäre Energiespeichersysteme (Batteriespeicher),
- Neu- und Ersatzinvestitionen sowie Erweiterungen saisonaler Energiespeichersysteme (Power to heat-Anlagen, Warmwasser- und Kältespeicher),
- Die Realisierung von Mieterstrommodellen,
- Beratungsdienstleistungen im Bereich Mieterstrom und
- Beratungsdienstleistungen bei Ausschreibungsverfahren entsprechend dem EEG 2017 in der aktuell gültigen Fassung.
Zu den Beratungsdienstleistungen können unter anderem die Erstellung von Konzepten, Gutachten, Studien und Wirtschaftlichkeitsberechnungen gehören, wie sie auch von der Cornelius Ober GmbH angeboten werden.
Zu den förderfähigen Posten gehören
- Ausgaben für Anlagen einschließlich der Systemkomponenten und weiteres Zubehör sowie die Installationsdienstleistungen durch Fachunternehmen,
- Dienstleistungen von Architekten und Ingenieuren n Höhe von bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Herstellungskosten sowie
- Ausgaben für Beratungsdienstleistungen.
Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden unter anderem Ausgaben für
- Den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
- Gebrauchte Wirtschaftsgüter,
- Bauliche Maßnahmen,
- Blitzschutzanlagen,
- Wirtschaftsgüter, die über Leasing, Lieferantendarlehen, Mietkauf oder andere Ratenkaufvereinbarungen erworben werden,
- Versicherungen,
- Regelmäßig anfallende Vertriebs- und Verwaltungskosten,
- Gesetzlich vorgeschriebene oder angeordnete Maßnahmen,
- Anlagen oder Anlagenteile, die selbst erbaut oder als Prototypen eingesetzt werden sowie Eigenleistungen.
Wer wird gefördert?
Bei Investitionen in Fotovoltaikanlagen und Energiespeichersysteme werden
- Kommunen inklusive deren Eigenbetriebe,
- Zweckverbände,
- Kommunale Unternehmen,
- KMU,
- Wohnungsgenossenschaften,
- Energiegenossenschaften,
- Natürliche Personen,
- Vereine,
- Gemeinnützige Gesellschaften und
- Stiftungen
gefördert. Bis auf Kommunen und deren Eigenbetriebe sowie natürliche Personen gilt dies auch für Beratungsdienstleistungen und Investitionen in Mieterstrom. Bei Beratungsdienstleistungen, die im Rahmen von Ausschreibungen nach dem EEG erfolgen, werden Bürgerenergiegenossenschaften nach § 3 Nr. 15 EEG 2017 gefördert. In sämtlichen Bereichen findet die De-minimis-Verordnung Anwendung.
Voraussetzungen für die Förderung
- Das Vorhaben wird in Thüringen durchgeführt,
- Anlagen müssen marktfähig sein sowie den Mindestanforderungen entsprechen,
- Inbetriebnahme muss durch Fachkraft erfolgen,
- Fachunternehmererklärung muss eingereicht werden,
- Bei Batteriespeichersystemen muss eine achtjährige Zeitwertersatzgarantie vorliegen,
- Die Eigenverbrauchsquote bei Energiespeichersystemen liegt bei mindestens 60 Prozent,
- Solare Deckungsrate muss im thermischen Bereich ebenfalls bei mindestens 60 Prozent liegen,
- Bei Mieterstrommodellen muss der hier verlangte Mieterstrom-Arbeitspreis mindestens 1 Cent pro KWh (brutto) niedriger als der günstigste Strompreis des örtlichen Grundversorgers ausfallen,
- Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
Höhe der Förderung
- Fotovoltaikanlagen und Energiespeicher werden mit bis zu 40 Prozent (in Kombination sogar bis zu 50 Prozent) bezuschusst,
- Für Investitionen in Mieterstromanlagen wird eine Zuschuss von bis zu 80 Prozent gewährt,
- Beratungsdienstleistungen werden ebenfalls zu maximal 80 Prozent bezuschusst.
Die maximale Zuschusshöhe pro Vorhaben liegt bei 100.000 Euro. Liegen die Gesamtausgaben unter 1.000 Euro, ist keine Bezuschussung möglich.
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