Neue Richtlinie für 2019 zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld
Die neue Fassung der Kommunalrichtlinie umfasst u.a. die folgenden Bereiche, die gefördert werden: Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs, kommunales Energie- und Umweltmanagement, Maßnahmen an Klär- und Trinkwasserversorgungsanlagen und Maßnahmen zur Abfallentsorgung, Fokusberatung Klimaschutz und Potenzialstudien, Energiesparmodelle für Schulen und Kitas, Kommunale Netzwerke, Beleuchtungstechnik, Raumlufttechnische Anlagen, intelligente Verkehrssteuerung, Siedlungsabfalldeponien, Sammlung von Garten- und Grünabfällen sowie der Neubau von emissionsarmen Vergärungsanlagen, wie der Förderlotse zeigt.
Gefördert werden dadurch:
- Kitas, Schulen, Hochschulen sowie Jugendwerkstätten
- Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Werkstätten für behinderte Menschen
- Betriebe und Organisationen mit mind. 25 Prozent kommunaler Beteiligung
- Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise)
- Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus,
- kulturelle Einrichtungen und Religionsgemeinschaften
- externe Dienstleister und Netzwerkmanager
- Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag
- Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs
- öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände
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Fördermittel- und Energieberatung für Städte und Kommunen
![Cornelius Ober – Energieberater und Geschäftsführer des Cornelius Ober GmbH Cornelius Ober - Foto](https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2014/09/cornelius_ober-esa_energieberatung.jpg)
Herr Cornelius Ober, Ansprechpartner für Entscheidungsträger in Städten und Kommunen.
Wir bieten Fördermittelberatung und Energieberatung für Städte und Kommunen. Gerne beraten wir Sie zu Ihren individuellen Möglichkeiten geförderter Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen. Rufen Sie uns an oder fordern Sie ein kostenloses Angebot an.
Die wichtigsten Förderbedingungen im Überblick
![Die Kommunalrichtlinie fördert u.a. folgende Bereiche Bereiche zur Kommunalrichtlinie](https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2019/01/kommunalrichtlinie-gefoerderte-bereiche-400x225.png)
Bereiche die u.a. von der Kommunalrichtlinie gefördert werden (Grafik © Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit).
Je nach Förderbereich werden Zuschüsse in unterschiedlichen Prozenthöhen gewährt. So ist in den meisten Bereichen mit Zuschüssen in einer Höhe von 20 bis 60 Prozent zu rechnen, während finanzschwache Kommunen häufig auch bis zu 90 Prozent Zuschuss erhalten. Für ausgewählte Förderschwerpunkte erhalten Sportstätten, Jugendwerkstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Kitas und Schulen eine um fünf Prozentpunkte erhöhte Förderquote.
Die Höhe der Mindestzuwendung beträgt in der Regel 5.000 bis 10.000 Euro und die Antragsfristen sind vom 1. Januar bis 31. März und vom 1. Juli bis zum 30. September vorgesehen. Machen Programme können aber auch ganzjährig beantragt werden. Die meisten Maßnahmen sind auch mit anderen Förderprogrammen kombinierbar und es ist ein Zusammenschluss von gleichartigen Antragstellern möglich. Detaillierte Bedingungen und Informationen zu Fördersummen, Förderquoten und Förderfähigkeit können Sie der Kommunalrichtlinie entnehmen. Hilfe beim Durchforsten des Behörden- und Förder-Dschungels kann eine Fördermittelberatung unabhängiger Experten bieten.
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