Wer kann ein solches Darlehen nutzen?
Das Darlehen kann sowohl von
- Kommunalen Gebietskörperschaften,
- Rechtlich unselbstständigen Eigenbetrieben kommunaler Gebietskörperschaften,
- Gemeindeverbänden sowie
- Kommunalen Zweckverbänden
In Anspruch genommen werden.
Was wird gefördert?
Durch das Programm „Energieeffizient Sanieren für Kommunen“ werden alle energetischen Maßnahmen, die die Erreichung eines KfW-Effizienzhaus-Standards 55, 70, 85 oder 100 zur Folge haben, durch zinsgünstige Darlehen unterstützt. Auch die Erreichung des KfW-Effizienzhaus Denkmal Standards wird mit diesem Programm gefördert.
Das Darlehen kann aber auch für die Durchführung von Einzelmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Dazu gehören unter anderem
- Die Wärmedämmung der Außenwände, des Daches respektive der obersten Geschossdecke,
- Die Wärmedämmung der Kellerdecke,
- Die Wärmedämmung von Wänden zwischen ungeheizten und beheizten Räumen,
- Der Austausch von Fenstern und Eingangstüren,
- Die Anbringung oder der Austausch von Sonnenschutzeinrichtungen,
- Der Austausch der Innen- und Außenbeleuchtung,
- Der Austausch oder die Erweiterung von Heizungs- und Lüftungsanlagen.
Eine Kombination mehrerer Maßnahmen ist möglich
Für Umschuldungen, die Ablösung von Kassenkrediten sowie die Begleichung von Beratungskosten kann das Darlehen nicht in Anspruch genommen werden.
Für die Inanspruchnahme des Darlehens müssen technische Mindestanforderungen eingehalten werden. Die Einhaltung und Kontrolle muss durch einen Sachverständigen bescheinigt werden. Für die Nutzung des Förderprogramms „Energieeffizient Sanieren für Kommunen“ einen Energieberater beauftragen, der die entsprechenden Bescheinigungen ausstellt. Sehr gern übernehmen wir diese Dienstleistung für Sie.
Die Konditionen im Detail
Wird der KfW-Effizienzhaus Standard erreicht, liegt die Fördersumme bei 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (NGF). Einzelmaßnahmen werden mit 300 Euro pro Quadratmeter NGF unterstützt. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten sind finanzierbar. Die Auszahlung des Betrages kann sowohl in einer Summe als auch in zwei Teilbeträgen erfolgen. Die Abruffrist des Darlehens beträgt 12 Monate, kann aber im Ausnahmefall auch auf bis zu 36 Monate verlängert werden.
Bei einer 20-jährigen Vertragslaufzeit profitieren Kommunen von drei, bei einer 30-jährigen Laufzeit von fünf tilgungsfreien Anlaufjahren. In diesem Zeitraum müssen nur die anfallenden Zinsen beglichen werden. Die Zinsbindung liegt bei beiden Laufzeiten bei insgesamt zehn Jahren. Zudem profitieren Sie beim Erreichen des KfW-Effizienzhaus Standards von tilgungsfreien Zuschüssen, die zwischen 7,5 (KfW-Effizienzhaus Denkmal) und 22,5 Prozent (KfW-Effizienzhaus 55) des Darlehensbetrages ausmachen können.
Über die genauen Zinskonditionen, aber auch die Voraussetzungen für die Nutzung eines solchen Darlehens informieren wir Sie während einer umfassenden „Energieeffizient Sanieren für Kommunen“ Energieberatung gern. Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus müssen Sie zudem eine Bestätigung des Sachverständigen über die plangemäße Durchführung der Arbeiten bei der KfW-Bank einreichen. Spätestens neun Monate nach Abschluss der Arbeiten muss auch der Verwendungsnachweis bei der KfW-Bank vorliegen.
Kredit in Anspruch nehmen
Für Rückfragen und Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: 03691 – 24902-0. Wir sind ein von der KfW zertifizierter Energieberater und spezialisiert auf Energieberatung für öffentliche Einrichtungen, sowie die energetische Stadtsanierung. Unsere Leistungen erbringen wir deutschlandweit. Seit 2009.