Wir sind staatlich qualifizierter Energie- und Fördermittelberater für Städte und Kommunen

Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (Kredit 432)

Kommunale Wohnungsbauunternehmen profitieren bei der energetischen Sanierung ihrer Immobilien nicht nur von zinsgünstigen Darlehen, sondern können im Rahmen des Programms „Energetische Stadtsanierung“ auch einen Zuschuss beantragen. Auf dieser Seite erhalten Sie umfangreiche Informationen über die Fördermöglichkeiten, Bedingungen und Leistungen dieser KfW-Förderung. Am Ende der Seite erhalten Sie noch die Möglichkeit Ihre Fragen direkt an unseren Experten zu stellen oder einen unserer KfW-zertifzierten Energieberater für Ihr Vorhaben zu engagieren.

Wer wird gefördert?

Voraussetzung ist, dass es sich bei den Unternehmen um kommunale Gebietskörperschaften oder um deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe handelt. Kommunale Zweckverbände können dieses Fördermittel nicht nutzen.

Es ist möglich, die Zuschüsse an privatwirtschaftliche Unternehmen oder gemeinnützige Akteure weiterzugeben. Zu diesen können beispielsweise

  • Stadtwerke,
  • Wohnungsgenossenschaften,
  • Wohnungsunternehmen,
  • Eigentümer von Wohngebäuden inklusive Eigentümer-Standortgemeinschaften

gehören. Landkreise und Gemeindeverbände können diese Zuschüsse ebenfalls beantragen und dann an ihre Kommunen weiterreichen. In diesem Fall muss aber für jede Kommune und jedes Quartier ein separater Antrag eingereicht werden.

Was wird gefördert?

Mit dem Produkt „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss“ wird die Energetische Sanierung der Kommunen durch die Erstellung eines Integrierten Quartierskonzepts und die Hinzuziehung eines Sanierungsmanagers unterstützt. Sowohl Sach- als auch Personalkosten sind förderfähig. Das Förderprodukt besteht aus den Bausteinen „Integriertes Quartierskonzept“ und „Sanierungsmanager“.

Das integrierte Quartierskonzept muss nicht nur plausibel sein, sondern auch mit zahlreichen Informationen aufwarten. So müssen im Bereich der Ausgangsanalyse Informationen über die größten Energieverbraucher im Quartier, verschiedene Einsparpotenziale und die geplante Gesamtenergiebilanz nach der Durchführung der Sanierungsarbeiten detailliert aufgeführt werden. Zugleich müssen die verschiedenen Maßnahmen sowie deren Ausgestaltung, die Kosten und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen, ein Zeitplan mitsamt Prioritäten die Erfolgskontrolle und die Information der Öffentlichkeit über die Maßnahmen im Konzept Erwähnung finden.

Der Sanierungsmanager übernimmt folgende Aufgabengebiete:

  •  Die Planung der Konzeptumsetzung,
  • Die Aktivierung und Vernetzung sämtlicher beteiligter Akteure inklusive der beauftragten Unternehmen,
  • Die Koordination und Kontrolle der Maßnahmen,
  • Er ist Ansprechpartner für sämtliche auftretenden Fragen im Bereich der Finanzierung und Förderung der Maßnahmen.

Mit den Arbeiten des Sanierungsmanagers können Sie auch einen Energie- oder Bauberater betrauen. Unser Energieberater verfügt über eine langjährige Berufserfahrung auf diesem Gebiet und würde sich freuen, die energetische Sanierung Ihres Quartiers betreuen zu dürfen.

Die Konditionen im Überblick

Insgesamt werden 65 Prozent der förderfähigen Leistungen bezuschusst. Für die Erstellung des integrierten Konzeptes wurde kein Höchstbetrag festgelegt. Für die Tätigkeit des Sanierungsmanagers beträgt der Zuschuss maximal 150.000 Euro pro Quartier. Allerdings werden nur die tatsächlich angefallenen Kosten berücksichtigt. Zuschüsse, die den Betrag von 5.000 Euro nicht überschreiten, werden nicht ausgezahlt. Eine Aufstockung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, darf aber auch dann 65 Prozent der Kosten nicht überschreiten.

Das integrierte Konzept muss innerhalb eines Jahres – wichtig ist hier das Datum der Auftragserteilung – fertiggestellt und abgenommen sein. Der Förderzeitraum für Sanierungsmanager liegt bei maximal drei Jahren. Diese Frist beginnt mit dem Eingang des Antrages bei der KfW-Bank.

Beachtenswert

Während der Zuschuss für das integrierte Konzept in einem Betrag ausgezahlt wird, werden die Kosten des Sanierungsmanagers nachträglich übernommen. Die Auszahlung erfolgt hier im 6-Monats-Rhythmus, die Teilbeträge müssen spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Auszahlungstermin schriftlich angefordert werden. Sobald der Verwendungsnachweis eingegangen ist und nicht beanstandet wurde, erfolgt die Zahlung der Schlussrate.

Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich.

Spätestens 18 Monate nach Abschluss des Projektes (integriertes Konzept) beziehungsweise 42 Monate nach erfolgter Zusage (Sanierungsmanager) muss der Verwendungsnachweis bei der KfW eingereicht werden.

Fragen oder Energieberater beauftragen?

Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Für Rückfragen zur Förderung „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss“ oder einem der anderen KfW-Förderprogramme für öffentliche Einrichtungen rufen Sie uns bitte einfach an. Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch gerne als Energieberater für Ihre Vorhaben zur Verfügung. Als KfW-zertifizierte Energieberater setzen Sie mit uns auf einen Partner mit über einem halben Jahrzehnt Erfahrung in dem Bereich der Energieberatung für öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen und mittelständische Unternehmen. Ihre Kontakt-Rufnummer: 03691 – 24902-0.

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