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Neue Pflicht zum hydraulischen Abgleich: Strafen vermeiden! Was Gebäudeeigentümer jetzt wissen müssen!

Veröffentlicht am:17. November 2024 14:55Uhr|Autor:Cornelius Ober|In der Kategorie:Energiepolitik Deutschland|Bisherige Meinungen:0 Kommentare am Neue Pflicht zum hydraulischen Abgleich: Strafen vermeiden! Was Gebäudeeigentümer jetzt wissen müssen!

Seit dem 1. Oktober 2024 gilt die Pflicht zum hydraulischen Abgleich für alle wassergeführten Heizsysteme in größeren Gebäuden. Diese Maßnahme reduziert Heizkosten, verbessert den Wohnkomfort und unterstützt den Klimaschutz. In unserem Artikel erfahren Sie, wer betroffen ist, welche Fristen gelten und wie Sie die Anforderungen erfüllen können.

  • Ab 1. Oktober 2024 ist der hydraulische Abgleich für viele Gebäude Pflicht.
  • Die Regelung betrifft alle wassergeführten Heizsysteme ab sechs Wohneinheiten.
  • Fristen variieren je nach Alter der Heizungsanlage.
  • Der hydraulische Abgleich spart bis zu 10 % Heizkosten und verbessert die Wärmeverteilung.
  • Experten helfen bei der Durchführung und Einhaltung der Vorschriften.
Kostenfreies Auftaktgespräch

Seit dem 1. Oktober 2024 gelten neue Regelungen für den hydraulischen Abgleich von Heizungsanlagen. Was bedeutet das für Sie als Gebäudeeigentümer oder Verwalter? Wir klären auf und zeigen, wie Sie von den Änderungen profitieren können.

Was hat sich geändert?

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde die Pflicht zum hydraulischen Abgleich erweitert. Während bisher nur Gasheizungen betroffen waren, gilt die Regelung nun für alle wassergeführten Heizungssysteme in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten.

» Die Cornelius Ober GmbH bietet bundesweit die Durchführung von hydraulischen Abgleich – auch in Unternehmen: Jetzt Termin anfragen.

Wer ist betroffen?

  • Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mindestens sechs Wohnungen
  • Verwalter von Gewerbeimmobilien mit sechs oder mehr Nutzungseinheiten
  • Besitzer von Neubauten mit entsprechender Größe

Welche Fristen gelten?

  • Für Neuinstallationen: sofortige Pflicht ab 1. Oktober 2024
  • Für bestehende Anlagen, installiert nach dem 30. September 2009: innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren seit dem Einbau
  • Für ältere Anlagen (vor 1. Oktober 2009 installiert): bis zum 30. September 2027

Warum ist der hydraulische Abgleich wichtig?

Ein korrekt durchgeführter hydraulischer Abgleich kann Ihre Heizkosten um bis zu 10% senken. Gleichzeitig verbessert er den Wohnkomfort durch eine gleichmäßigere Wärmeverteilung und trägt zum Klimaschutz bei.

Wie können wir Ihnen helfen?

Als Experten für Heizungsoptimierung bieten wir Ihnen:

  1. Professionelle Durchführung des hydraulischen Abgleichs nach den neuesten Standards
  2. Beratung zur Optimierung Ihrer Heizungsanlage
  3. Vollständige Dokumentation gemäß den gesetzlichen Anforderungen
  4. Unterstützung bei der Einhaltung aller Fristen und Vorschriften

Handeln Sie jetzt!

Vermeiden Sie mögliche Bußgelder und profitieren Sie von einer effizienteren Heizung. Kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies Auftaktgespräch oder zur Terminvereinbarung. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Heizungsanlage den gesetzlichen Anforderungen entspricht und optimal funktioniert.

+49 (0) 3691 – 24902-0 | kontakt@c-ober.de | kostenfreies Auftaktgespräch beauftragen | Fördermittelberatung | Über uns | Newsletter

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