Verbände fordern höheren Fördersatz für Quartierslösungen im Rahmen der KWKG-Reform
Ein Bündnis aus Energieagenturen, KWK-Anlagenbetreibern sowie Effizienz- und Energiedienstleistern fordert eine grundlegende Überarbeitung der Vorschläge zur KWKG-Reform. Die geplante Kappung der KWK-Förderung stieß dabei auf größte Kritik, da diese auf nur 3.500 Vollbenutzungsstunden gesenkt wird.
Wie jedoch der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands, der BKWK, der Verband für Wärmelieferung sowie die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz gemeinsam mitteilten, werden für Quartierskonzepte in Wohngebäuden mit Warmwasser und Heizung mindestens 6.000 Stunden im Jahr benötigt. Mit der geplanten Kappung der KWK-Förderung werde diese jedoch um fast die Hälfte gekürzt.
Die vier Verbände finden, der Zuschlag müsse im Gegenzug je Kilowattstunde steigen, um Wärmedienstleistungen für Unternehmen und Quartierskonzepte zu ermöglichen. Zusätzlich fordert die Allianz auch noch intelligente Anreize für eine netzdienliche Stromeinspeisung.
Mit Kohleausstiegsgesetz soll Neuordnung kommen
Mit dem Kohleausstiegsgesetz nimmt die Bundesregierung auch bei der KWK-Förderung eine Neuordnung vor. Die KWKG-Novelle soll neben Umstellung von Kohle auf Gas auch den Einsatz industrieller Abwärme unterstützen. Im Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes heißt es, die KWK sei ein wichtiger Baustein der Energiewende im Wärme- und Stromsektor. Deshalb soll die KWK umfassend modernisiert und weiterentwickelt werden, damit das so bleibt. Zu den zentralen Neuerungen gehört die Einführung eines „Südbonus“ sowie die Neugestaltung des Kohleersatzbonus, der für die Umstellung von Kohle- auf Gas-KWK gewährt wird.
Eine beschränkte KWK-Förderung im Segment 1 bis 50 MW gilt heute schon für nur 3.500 Stunden, doch künftig sollen alle Leistungsklassen gleich behandelt werden. Eine Ausnahme bilden dabei Anlagen, die südlich der Netzengpässe gebaut werden. Laut Plänen bekommen solche Anlagen eine Förderung für nur 2.500 Stunden, erhalten für den Bau südlich der Mainlinie jedoch einen Extrabonus („Südbonus“) im Gegenzug. Laut dem Gesetzgeber sei die Begrenzung der Vollbenutzungsstunden für einen systemdienlichen, intelligenten Betrieb der KWK auf Wärme- und Stromseite „unabdingbar“. Damit werde die Förderung nicht gekürzt, sondern nur gestreckt. Die Verbände, die diese Ansicht offenbar nicht teilen, fordern stattdessen eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzesentwurfs.
Erhalten Sie mehr News zu den Themen Energiewende und erneuerbare Energien im kostenlosen Newsletter der Cornelius Ober GmbH (jetzt abonnieren).
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!