Ab 2026 gilt weiterhin das Gebäudeenergiegesetz 2024 – mit klaren Vorgaben für alte Heizungen. Betroffen sind vor allem Konstanttemperaturkessel sowie nicht regelkonforme Kaminöfen. Wer frühzeitig plant, kann Kosten senken und von attraktiven Fördermitteln profitieren.
- Austauschpflicht betrifft nur wenige, aber klar definierte Altanlagen
- Eigentümerwechsel löst Modernisierungspflicht aus
- Alte Kaminöfen müssen Emissionsgrenzwerte einhalten
- Erneuerbare Energien sind beim Heizungstausch entscheidend
- Fördermittel machen frühe Planung wirtschaftlich attraktiv
Auch wenn derzeit bereits über weitere Anpassungen des Gebäudeenergiegesetzes diskutiert wird, gilt für Sanierungen und Heizungstausch weiterhin das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024. Darin fest verankert ist seit vielen Jahren die Austauschpflicht für bestimmte alte Heizkessel. 2026 betrifft diese Regelung zwar nur noch wenige Anlagen – dennoch sollten insbesondere Eigentümer von Bestandsgebäuden, Unternehmen sowie Städte und Kommunen genau hinschauen. Denn bei Eigentümerwechseln, Sanierungsstau oder leerstehenden Gebäuden kann das Thema schnell relevant werden.
Grundsätzlich gilt: Öl- und Gasheizungen mit Konstanttemperaturtechnik, die vor 1996 eingebaut wurden, dürfen nach einer Betriebsdauer von 30 Jahren nicht mehr genutzt werden. Diese Technik ist heute veraltet, da moderne Niedertemperatur- und Brennwertkessel deutlich effizienter arbeiten und von der Austauschpflicht ausgenommen sind. Dennoch finden sich solche Altanlagen vereinzelt noch in älteren Wohn- und Gewerbegebäuden – insbesondere dort, wo über Jahre keine energetische Sanierung erfolgt ist.
Wichtige Fristen & Konsequenzen
Alte Öl- und Gasheizungen (Konstanttemperaturkessel vor 1996) müssen nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden. Bei Eigentümerwechsel gilt eine Frist von 2 Jahren, andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG).
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Welche Heizungen und Öfen sind 2026 betroffen?
Von der Austauschpflicht betroffen sind ausschließlich alte Konstanttemperaturkessel auf Öl- oder Gasbasis. Eigentümer von selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern genießen hier eine Ausnahme. Kommt es jedoch zu einem Eigentümerwechsel, etwa durch Kauf oder Erbschaft, greift die Pflicht wieder: Die neuen Eigentümer müssen die Heizung innerhalb von zwei Jahren modernisieren. Diese Regelung ist klar im GEG definiert und wird bei Verstößen auch kontrolliert.
Neben Heizkesseln spielen auch Kamin- und Kachelöfen eine Rolle. Ende 2024 lief die letzte Nachrüstfrist gemäß der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) aus. Seitdem dürfen nur noch Anlagen betrieben werden, die die vorgeschriebenen Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Ob ein Ofen weiterhin zulässig ist, geht aus dem Feuerstättenbescheid des zuständigen Bezirksschornsteinfegers hervor. Ausnahmen gelten lediglich für bestimmte Herde und Backöfen, die eine Wohneinheit vollständig mit Wärme versorgen.
Heizungstausch 2026: Erneuerbare Energien und steigende Kosten im Blick behalten
Wer 2026 eine neue Heizung einbaut, muss sich weiterhin an die Vorgaben des GEG 2024 halten. Das bedeutet: Der Einsatz erneuerbarer Energien steht im Fokus. Gleichzeitig steigt der CO₂-Preis kontinuierlich an, was das Heizen mit Gas und Öl langfristig verteuert. Ein frühzeitig geplanter Heizungstausch bietet daher gleich mehrere Vorteile: geringere Betriebskosten, höhere Versorgungssicherheit und attraktive staatliche Förderprogramme – sowohl für Ein- als auch Mehrfamilienhäuser sowie für Nichtwohngebäude.
Gerade alte Heizkessel sind anfällig für ungeplante Ausfälle. Fällt die Anlage im Winter plötzlich aus, bleiben oft nur teure Notlösungen. Eine professionelle Energieberatung hilft, rechtzeitig Alternativen zu bewerten, Fördermittel optimal auszuschöpfen und die neue Technik sinnvoll in das Gesamtkonzept des Gebäudes zu integrieren. Ergänzende Maßnahmen wie die Optimierung der Heizungsregelung oder der hydraulische Abgleich steigern die Effizienz zusätzlich.
Als erfahrene Energieberater unterstützt die Cornelius Ober GmbH Unternehmen, Kommunen und private Eigentümer dabei, rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen zu treffen. Vereinbaren Sie jetzt ein kostenfreies Auftaktgespräch und lassen Sie sich individuell zu Heizungstausch, Fördermitteln und energetischer Sanierung beraten.







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