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Du bist hier: Startseite1 / Blog2 / Energiepolitik Deutschland3 / Feuerstättenampel weist Hausbesitzer auf Austauschfristen alter Kamin- ...
10. April 2017/0 Kommentare/von Cornelius Ober

Feuerstättenampel weist Hausbesitzer auf Austauschfristen alter Kamin- und Kachelöfen hin

Energiepolitik Deutschland

Diese wurde vom HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV)  entwickelt. So ist eine einfache und zugleich plakative Einordnung der jeweiligen Feuerstätten möglich.

Verschiedene Austauschfristen

Bis zum Ende des Jahres 2017 ist es Pflicht, alle alten Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfeneinsätze, deren Typprüfung vor 1985 stattfand, entweder stillzulegen, nachzurüsten oder auszutauschen, sofern sie die jetzt vorgegebenen Grenzwerte nicht einhalten. In den Jahren 2020 und 2024 laufen dann weitere Fristen ab. Entsprechende Informationen sind in der „Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1.BImSchV) nachzulesen.

Welche Informationen enthält die Feuerstättenampel?

Feuerstättenampel

Feuerstättenampel für Handwerker zum kostenlosen Download.

Bei der Feuerstättenampel handelt es sich um ein Merkblatt, dass den Hausbesitzern durch die Handwerker oder den Schornsteinfeger bei der nächsten Kontrolle ausgehändigt wird. Durch die Farben Rot, Gelb und Grün erfährt der Besitzer, welche Emissionswerte seine Feuerstätte aufweist, ab welchem Zeitpunkt sie als veraltet anzusehen und ausgetauscht bzw. nachgerüstet werden muss.

Die Farbe Rot steht für ein Gerät, dass bereits über 40 Jahre alt ist und somit schnellstmöglich ausgetauscht werden muss. Die abgestuften Orangetöne weisen auf die Fristen bis Ende 2017, 2020 und 2024 hin. Bis zu diesem Zeitpunkt muss er die Feuerstätte entweder stilllegen lassen, nachrüsten oder austauschen.

Wurde sein Kamin oder Ofen mit Grün eingestuft, kann der Besitzer das Gerät auch in Zukunft nutzen, ohne sich groß Gedanken über erhöhte Emissionswerte und einen Austausch oder eine Nachrüstung machen zu müssen, sofern auch sonst alle gesetzlichen Vorgaben weiterhin eingehalten werden.

Auch Kachelöfen und andere Alleinheizungen, Backöfen und Badheizungen, die vor 1950 errichtet bzw. installiert wurden, können unter Umständen weiterbenutzt werden, wenn der Schornsteinfeger sein Einverständnis gegeben hat.

Wer sich die Feuerstättenampel schon vor dem nächsten Besuch des Schornsteinfegers einmal genauer anschauen möchte, kann sie sich als PDF-Dokument herunterladen. Über die Erneuerung von Heizungsanlagen und den Möglichkeiten staatlicher Förderungen beraten wir private Hausbesitzer deutschlandweit. Vereinbaren Sie noch heute Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung.

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