Mit der Einführung des neuen Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) im November 2023 stehen deutsche Unternehmen vor neuen Herausforderungen. Dieses Gesetz zielt darauf ab, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen zu reduzieren, indem es Unternehmen, abhängig von ihrem jährlichen Gesamtenergieverbrauch, zu bestimmten Maßnahmen verpflichtet.
Ermittlung des Energieverbrauchs: Der erste Schritt
Energieeffizienz in Aktion: Unternehmen stehen vor neuen Herausforderungen durch das Energieeffizienzgesetz, das Maßnahmen ab 2,5 GWh Jahresverbrauch vorschreibt und den Weg für nachhaltige Unternehmensführung ebnet. Besonders betroffen sind Betriebe mit einem Verbrauch über 7,5 GWh/a, die bis Juli 2025 zertifizierte Managementsysteme implementieren müssen. (Symbolbild)
Für Unternehmen, deren Verbrauch über 2,5 Gigawattstunden pro Jahr liegt, beginnt die Anpassung an das neue Gesetz mit der Ermittlung ihres Gesamtenergieverbrauchs. Diese erste Analyse ist entscheidend, um die weiteren Schritte planen und umsetzen zu können. Besonders im Fokus stehen Unternehmen mit einem Verbrauch über 7,5 GWh/a, die bis zum 18. Juli 2025 ein zertifiziertes Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystem implementieren müssen. Die Nichterfüllung dieser Anforderungen kann zu Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro führen.
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Von der Theorie zur Praxis: Energiemanagement nach ISO 50001
Die Umsetzung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS ist eine komplexe Aufgabe, die mit einem Kick-off-Workshop beginnt und über die Erstellung von Prozessen und Dokumentationen bis hin zur Zertifizierung reicht. Diese Schritte erfordern Zeit und Ressourcen, was Unternehmen motivieren sollte, nicht bis zur letzten Minute zu warten, besonders angesichts drohender Engpässe bei Dienstleistern und Zertifizierern.
Verpflichtungen und Fristen
Neben der Einführung eines Managementsystems müssen Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 2,5 GWh/a auch wirtschaftliche Umsetzungspläne für Maßnahmen, die sich aus Audits ergeben, erstellen und veröffentlichen. Diese Pläne sollen innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden. Zudem müssen Daten zur Abwärme erfasst und jährlich gemeldet werden, um die Effizienz weiter zu steigern.
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