• Link zu X
  • Link zu Facebook
  • Link zu LinkedIn
  • Privatpersonen
  • Referenzen
  • Presse
  • Jobs
  • Blog
  • Tools
  • FAQ
  • Newsletter
  • Kontakt
Wir haben eine Energiemanagement-Software entwickelt! Sprechen Sie uns an!
Cornelius Ober GmbH
  • Energieberatung
    • Energieberater beauftragen
    • Sie möchten Fördermittel nutzen?
    • Transformationskonzept
    • TGA Planung
      • Hydraulischer Abgleich
      • Messtechnische Untersuchung
      • Gebäudethermografie
      • U-Wert Messung
      • Blower-Door-Test
  • Energiemanagement
    • Energieaudit DIN 16247 (BAFA Modul 1)
    • Energieberatung DIN V 18599 (BAFA Modul 2)
    • DIN EN ISO 50001 Zertifizierung
    • EMAS Zertifizierung
    • DIN EN ISO 9001 Zertifizierung
  • Energetisch Sanieren
    • Heizungstausch / Heizungsoptimierung
    • Altbausanierung
    • Dach dämmen
    • Kellerdecke dämmen
  • Über uns
  • Städte & Kommunen
    • Energieberater beauftragen
    • Förderung erhalten
  • Gemeinsam starten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 / Blog2 / Energiepolitik Deutschland3 / EEG 2025: Was sich für Unternehmen und Eigenheimbesitzer ändert

EEG 2025: Was sich für Unternehmen und Eigenheimbesitzer ändert

Veröffentlicht am:14. November 2024 13:09Uhr|Autor:JONGO Webmaster|In der Kategorie:Energiepolitik Deutschland|Bisherige Meinungen:0 Kommentare am EEG 2025: Was sich für Unternehmen und Eigenheimbesitzer ändert

Ab Januar 2025 bringt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) neue Regelungen für Unternehmen und Privatpersonen. Die Absenkung der Vermarktungsschwelle für Eigenstrom, angepasste Einspeisevergütungen und der Ausbau digitalisierter Netzanschlüsse zählen zu den wichtigsten Änderungen. Diese sollen die Marktorientierung fördern und den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen. In der Planung von Photovoltaik-Anlagen und weiteren Projekten sollten diese Neuerungen bereits heute berücksichtigt werden.

  • EEG 2025 senkt die Schwelle für verpflichtende Stromvermarktung schrittweise auf 25 kW.
  • Einspeisevergütung für PV-Anlagen sinkt auf 7,94 Cent/kWh ab Februar 2025.
  • Netzanschluss wird durch digitale und einheitliche Webportale vereinfacht.
  • Ausbauziel von 80 Prozent erneuerbarer Energien bis 2030 bleibt bestehen.
  • Unternehmen und Privatpersonen sollten EEG-Anpassungen in ihrer Planung beachten.
Kostenfreies Auftaktgespräch

ZAb 2025 treten einige wichtige Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:

Anpassungen bei der Stromvermarktung

Weitläufige Photovoltaikanlage auf einem Feld mit Windkraftanlagen im Hintergrund, symbolisiert den Ausbau erneuerbarer Energien gemäß EEG 2025

Eine Photovoltaikanlage und Windräder verdeutlichen das Ziel des EEG 2025: Mehr Marktintegration und beschleunigter Ausbau erneuerbarer Energien. (Symbolbild)

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Schwelle, ab der Erzeuger von erneuerbarem Strom diesen selbst vermarkten müssen, schrittweise von 100 auf 25 Kilowatt abgesenkt. Dies geschieht in drei Jahresschritten und soll dazu führen, dass Preissignale bei den Anlagenbetreibern ankommen. Dadurch sollen insbesondere Stromüberschüsse in Zeiten negativer Preise vermieden werden, da keine feste Einspeisevergütung mehr gezahlt wird.

Änderungen bei der Einspeisevergütung

Für Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 1. Februar 2025 in Betrieb genommen werden, sinkt die Einspeisevergütung auf 7,94 Cent/kWh, verglichen mit 8,03 Cent/kWh für Anlagen, die ab August 2024 in Betrieb gehen. Es ist wichtig zu beachten, dass die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltenden Vergütungssätze für eine Laufzeit von 20 Jahren garantiert sind.

Vereinfachung des Netzanschlusses

Eine bedeutende Neuerung betrifft den Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen:

  1. Digitalisierung: Netzbetreiber sind verpflichtet, die Prozesse zur Stellung von Anschlussbegehren sowie zum erforderlichen Informationsaustausch zu digitalisieren.
  2. Webportale: Für diesen Prozess müssen Webportale bereitgestellt werden.
  3. Vereinheitlichung: Das Format und die Inhalte der Informationen und Webportale sollen möglichst weitgehend vereinheitlicht werden.
  4. Anwendungsbereich: Diese Vorgaben gelten für EE-Anlagen bis 30 kW mit bereits bestehenden Hausanschlüssen.

Ausbau der erneuerbaren Energien

Das EEG 2023 setzt ambitionierte Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien:

  • Bis 2030 soll der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch auf mindestens 80 Prozent gesteigert werden.
  • Für Photovoltaik-Anlagen ist ein Endausbauziel von 400 Gigawatt installierter Leistung bis 2040 vorgesehen.
  • Ab 2026 sollen jährlich 22 Gigawatt neue Photovoltaik-Anlagen errichtet werden, wobei etwa die Hälfte davon auf Dächern und die andere Hälfte als Freiflächenanlagen geplant sind.

Diese Änderungen zielen darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen, die Netzintegration zu verbessern und die Marktorientierung zu stärken. Unternehmen und Privatpersonen, die in erneuerbare Energien investieren möchten, sollten diese neuen Regelungen bei ihrer Planung berücksichtigen.

Werden auch Sie Teil der Energiewende und sichern Sie sich wertvolle Beratung zur Optimierung Ihrer Energiebilanz. Die Energieberater der Cornelius Ober GmbH unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung. Vereinbaren Sie ein kostenfreies Auftaktgespräch, um Ihre Möglichkeiten kennenzulernen!

+49 (0) 3691 – 24902-0 | kontakt@c-ober.de | kostenfreies Auftaktgespräch beauftragen | Fördermittelberatung | Über uns | Newsletter

[yarpp]
Eintrag teilen
  • Teilen auf WhatsApp
  • Per E-Mail teilen
Weitläufige Photovoltaikanlage auf einem Feld mit Windkraftanlagen im Hintergrund, symbolisiert den Ausbau erneuerbarer Energien gemäß EEG 2025
  • Energieberatung
    • DIN EN ISO 50001 Zertifizierung
    • DIN EN ISO 9001 Zertifizierung
    • EMAS Zertifizierung (Öko Audit)
    • Energieaudit 16247 bzw. DIN 16247-1 (BAFA Modul 1)
    • Transformationskonzept
  • Fördermittelberatung
  • TGA Planung
    • Messtechnische Untersuchung
    • Hydraulischer Abgleich
  • Energetische Sanierung
    • Dach dämmen
    • Kellerdecke dämmen
    • Altbausanierung
    • Heizungsaustausch – Heizungserneuerung
  • KfW Energieberatung
  • Energieeffizienzberatung
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Weiterführende, hilfreiche Links

Fördermittelberatung Förderprogramme für Privatpersonen Förderprogramme für Unternehmen

Aktuelle Stellenangebote

23. März 2023

Bau- oder Wirtschaftsingenieur m/w/d Bonn

23. März 2023

Sachbearbeiterin, Büroangestellte für das Sekretariat (m/w/d) Eisenach

23. März 2023

Telefonist / Call-Center-Agent- Outbound (m/w/d) Leipzig

23. März 2023

Telefonist / Call-Center-Agent- Outbound (m/w/d) Kassel

23. März 2023

Telefonist / Call-Center-Agent- Outbound (m/w/d) Bonn

Kostenfreies Auftaktgespräch beauftragen
  • Energieberatung
    • DIN EN ISO 50001 Zertifizierung
    • DIN EN ISO 9001 Zertifizierung
    • EMAS Zertifizierung (Öko Audit)
    • Energieaudit 16247 bzw. DIN 16247-1 (BAFA Modul 1)
    • Transformationskonzept
  • Fördermittelberatung
  • TGA Planung
    • Messtechnische Untersuchung
    • Hydraulischer Abgleich
  • Energetische Sanierung
    • Dach dämmen
    • Kellerdecke dämmen
    • Altbausanierung
    • Heizungsaustausch – Heizungserneuerung
  • KfW Energieberatung
  • Energieeffizienzberatung

Mit Leidenschaft für Perfektion – Effizienz, die sich auszahlt.

Erstklassige Beratungsqualität
  • KfW und BAFA
  • Thüringer Aufbaubank, Sächsiche Aufbaubank
  • DEHOGA Thüringen
  • EnergieeffizienzExperten des Bundes
  • Sachverständiger für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (Landwirtschaft und Gartenbau)
  • Mitglied Bundesverband mittelständische Wirtschaft Unternehmerverband Deutschlands. e.V.
Wichtige Seiten
  • DIN EN ISO 50001
  • Energiemanagementsysteme
  • Energieberatung Unternehmen
  • Energieberatung Städte / Kommunen
  • Fördermittelberatung
  • KfW Energieberater
  • Energieberatung Privatpersonen
  • Energie-Effizienz-Experten
  • Energieeffizienzberater
  • Energetische Sanierung
  • Messtechnische Untersuchung
  • Über uns
Standorte in Deutschland
  • Energieberatung Thüringen
  • Energieberatung Sachsen
  • Energieberatung Sachsen-Anhalt
  • Energieberatung Bayern
  • Energieberatung Baden-Württemberg
  • Energieberatung Berlin
  • Energieberatung Brandenburg
  • Energieberatung Bremen
  • Energieberatung Hessen
  • Energieberatung Niedersachsen
  • Energieberatung Nordrhein-Westfalen
Jetzt kontaktieren!
  • kontakt@c-ober.de
  • +49 (0) 3691 - 24902-0
  • Fördermittelberatung
  • Kostenfreies Auftaktgespräch
  • Kontakt

    Mo-Fr: 08:00 Uhr – 20:00 Uhr

2009 © Cornelius Ober GmbH

Impressum  | Datenschutzerklärung | AGB | Sitemap

Full-Service-Energieberatung von der Idee bis zur Umsetzung. Wir denken im Team. Mehr Energieeinsparung als durchschnittlich möglich. Unterstützt von unserer individuell entwickelten Software Coobase.

Eine Website der JONGO Webagentur

Link to: Fördergelder 2025 in Gefahr: Noch dieses Jahr Förderanträge stellen! Link to: Fördergelder 2025 in Gefahr: Noch dieses Jahr Förderanträge stellen! Fördergelder 2025 in Gefahr: Noch dieses Jahr Förderanträge stellen!Eine Glühbirne liegt auf Euro-Geldscheinen als Symbol für Energiekosten und Fördergelder für Sanierungen und Heizungen Link to: Neue Pflicht zum hydraulischen Abgleich: Strafen vermeiden! Was Gebäudeeigentümer jetzt wissen müssen! Link to: Neue Pflicht zum hydraulischen Abgleich: Strafen vermeiden! Was Gebäudeeigentümer jetzt wissen müssen! Hand justiert Heizungssteuerung auf 22 Grad, symbolisiert energieeffiziente Maßnahmen und KfW-FördermöglichkeitenNeue Pflicht zum hydraulischen Abgleich: Strafen vermeiden! Was Gebäudeeigentümer...
Nach oben scrollen