• Link zu X
  • Link zu Facebook
  • Link zu LinkedIn
  • Privatpersonen
  • Referenzen
  • Presse
  • Jobs
  • Blog
  • Tools
  • FAQ
  • Newsletter
  • Kontakt
Wir haben eine Energiemanagement-Software entwickelt! Sprechen Sie uns an!
Cornelius Ober GmbH
  • Energieberatung
    • Energieberater beauftragen
    • Sie möchten Fördermittel nutzen?
    • Transformationskonzept
    • TGA Planung
      • Hydraulischer Abgleich
      • Messtechnische Untersuchung
      • Gebäudethermografie
      • U-Wert Messung
      • Blower-Door-Test
  • Energiemanagement
    • Energieaudit DIN 16247 (BAFA Modul 1)
    • Energieberatung DIN V 18599 (BAFA Modul 2)
    • DIN EN ISO 50001 Zertifizierung
    • EMAS Zertifizierung
    • DIN EN ISO 9001 Zertifizierung
  • Energetisch Sanieren
    • Heizungstausch / Heizungsoptimierung
    • Altbausanierung
    • Dach dämmen
    • Kellerdecke dämmen
  • Über uns
  • Städte & Kommunen
    • Energieberater beauftragen
    • Förderung erhalten
  • Gemeinsam starten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 / Blog2 / Energiepolitik Deutschland3 / Neue EDL-G-Novelle: Alles was Unternehmen jetzt wissen müssen!

Neue EDL-G-Novelle: Alles was Unternehmen jetzt wissen müssen!

LED-Lampe und Energieeffizienzlabel, symbolisiert neue Anforderungen der EDL-G Novelle 2024
Veröffentlicht am:28. Februar 2025|Autor:Cornelius Ober|In der Kategorie:Energiepolitik Deutschland|EMAS, ISO 50001|Bisherige Meinungen:0 Kommentare am Neue EDL-G-Novelle: Alles was Unternehmen jetzt wissen müssen!

Die geplante Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) bringt erhebliche Änderungen für Unternehmen. Der Fokus liegt künftig auf dem Gesamtendenergieverbrauch und neuen Fortbildungspflichten für Energieauditoren. Die Cornelius Ober GmbH bietet kompetente Unterstützung bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben.

  • Novelle des EDL-G tritt Ende 2024 in Kraft.
  • Schwellwert für Energieaudits steigt auf 2,77 GWh/a.
  • Neuer Adressatenkreis: Unternehmen mit hohem Gesamtendenergieverbrauch.
  • Einführung des Energieleistungsvertrags als Option.
  • Neue Fortbildungspflichten für Energieauditoren.
Kostenfreies Auftaktgespräch sichern und Geld & Energie sparen!

Bis Ende 2024 soll die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) in Kraft treten. Diese Änderungen betreffen vor allem die Durchführungspraxis der Energieaudits und die gesetzlichen Pflichten nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnEfG). Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat bereits eine Präsentation auf seiner Website veröffentlicht, die die wichtigsten Änderungen zusammenfasst. Zudem wurde ein umfassender Fragenkatalog auf der Webseite veröffentlicht, der im Rahmen mehrerer Webinare entstanden ist.

Neue Regelungen für Energieaudits und Energieverbrauch

LED-Lampe und Energieeffizienzlabel, symbolisiert neue Anforderungen der EDL-G Novelle 2024

Die geplante Novelle des EDL-G erhöht den Schwellwert für Energieaudits auf 2,77 GWh/a und führt neue Fortbildungspflichten für Energieauditoren ein. Unternehmen müssen zukünftig ihren Gesamtendenergieverbrauch ermitteln und dokumentieren. (Bild © Cornelius Ober GmbH)

Das EDL-G und das EnEfG setzen die EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU, novelliert durch 2023/1791/EU) in nationales Recht um. Mit der Novelle des EDL-G wird sich der Adressatenkreis der verpflichteten Unternehmen ändern. Bislang mussten nur Nicht-KMU-Unternehmen Energieaudits nach DIN 16247-1 und den Anforderungen des EDL-G durchführen. Zukünftig wird der Gesamtendenergieverbrauch eines Unternehmens maßgeblich sein, unabhängig vom KMU-Status. Unternehmen müssen dann den durchschnittlichen, jährlichen Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei Jahre berechnen.

Der Schwellwert für die Verpflichtung zu Energieaudits wird von derzeit 0,5 GWh/a auf 2,77 GWh/a angehoben. Dies reduziert die Anzahl der verpflichteten Unternehmen und fokussiert sich auf energieintensive Betriebe. Unterhalb dieser Schwelle gibt es keine Verpflichtung mehr.

Ein weiterer wichtiger Punkt der Novelle ist, dass für alle identifizierten und als wirtschaftlich durchführbar eingestuften Maßnahmen in Energieaudits, Energiemanagementsystemen oder Umweltmanagementsystemen ein Umsetzungsplan erstellt und jährlich aktualisiert werden muss. Diese Regelung ist äquivalent zu § 9 EnEfG.

Erweiterung der Optionen und neue Fortbildungspflichten

Neu im EDL-G ist die Einführung des Energieleistungsvertrags als Option zur Erfüllung der Anforderungen, zusätzlich zu den bisherigen Optionen wie Energieaudits, Energiemanagementsystemen (DIN EN ISO 50001) und Umweltmanagementsystemen (EMAS).

Eine bedeutende Neuerung ist die Fort- und Weiterbildungspflicht für Energieauditoren durch die neue Rechtsverordnung EnAuditFoV. Neue Auditoren müssen einmalig 80 Unterrichtseinheiten (UE) nachweisen. Bereits zugelassene Auditoren müssen innerhalb von drei Jahren 24 UE absolvieren. Diese Fortbildungen müssen vorab beim BAFA anerkannt werden und die Nachweise im BAFA-Portal hochgeladen werden.

Zusätzlich müssen bei der Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs zukünftig auch Flugtreibstoffe berücksichtigt werden. Weitere verpflichtende Inhalte bei Energieaudits umfassen die Ermittlung und Meldung von Abwärmepotentialen, die Potentiale zur Nutzung und Erzeugung erneuerbarer Energien sowie die Bewertung des Anschlusses an Fernwärme- und -kältenetze.

Die geplanten Änderungen im EDL-G bringen zahlreiche Neuerungen und Anforderungen mit sich. Unternehmen sollten sich frühzeitig informieren und notwendige Anpassungen planen. Die Cornelius Ober GmbH unterstützt Sie dabei mit umfassender Energieberatung und hilft Ihnen, die neuen gesetzlichen Vorgaben effizient umzusetzen. Vereinbaren Sie jetzt ein kostenfreies Auftaktgespräch und profitieren Sie von unserer Expertise.

+49 (0) 3691 – 24902-0 | kontakt@c-ober.de | kostenfreies Auftaktgespräch beauftragen | Fördermittelberatung | Über uns | Newsletter

[yarpp]
Eintrag teilen
  • Teilen auf WhatsApp
  • Per E-Mail teilen
  • Energieberatung
    • DIN EN ISO 50001 Zertifizierung
    • DIN EN ISO 9001 Zertifizierung
    • EMAS Zertifizierung (Öko Audit)
    • Energieaudit 16247 bzw. DIN 16247-1 (BAFA Modul 1)
    • Transformationskonzept
  • Fördermittelberatung
  • TGA Planung
    • Messtechnische Untersuchung
    • Hydraulischer Abgleich
  • Energetische Sanierung
    • Dach dämmen
    • Kellerdecke dämmen
    • Altbausanierung
    • Heizungsaustausch – Heizungserneuerung
  • KfW Energieberatung
  • Energieeffizienzberatung
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Weiterführende, hilfreiche Links

Fördermittelberatung Förderprogramme für Privatpersonen Förderprogramme für Unternehmen

Aktuelle Stellenangebote

23. März 2023

Bau- oder Wirtschaftsingenieur m/w/d Bonn

23. März 2023

Sachbearbeiterin, Büroangestellte für das Sekretariat (m/w/d) Eisenach

23. März 2023

Telefonist / Call-Center-Agent- Outbound (m/w/d) Leipzig

23. März 2023

Telefonist / Call-Center-Agent- Outbound (m/w/d) Kassel

23. März 2023

Telefonist / Call-Center-Agent- Outbound (m/w/d) Bonn

Termin zum kostenfreien Auftaktgespräch jetzt beauftragen
  • Energieberatung
    • DIN EN ISO 50001 Zertifizierung
    • DIN EN ISO 9001 Zertifizierung
    • EMAS Zertifizierung (Öko Audit)
    • Energieaudit 16247 bzw. DIN 16247-1 (BAFA Modul 1)
    • Transformationskonzept
  • Fördermittelberatung
  • TGA Planung
    • Messtechnische Untersuchung
    • Hydraulischer Abgleich
  • Energetische Sanierung
    • Dach dämmen
    • Kellerdecke dämmen
    • Altbausanierung
    • Heizungsaustausch – Heizungserneuerung
  • KfW Energieberatung
  • Energieeffizienzberatung

Mit Leidenschaft für Perfektion – Effizienz, die sich auszahlt.

Erstklassige Beratungsqualität
  • KfW und BAFA
  • Thüringer Aufbaubank, Sächsiche Aufbaubank
  • DEHOGA Thüringen
  • EnergieeffizienzExperten des Bundes
  • Sachverständiger für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (Landwirtschaft und Gartenbau)
  • Mitglied Bundesverband mittelständische Wirtschaft Unternehmerverband Deutschlands. e.V.
Wichtige Seiten
  • DIN EN ISO 50001
  • Energiemanagementsysteme
  • Energieberatung Unternehmen
  • Energieberatung Städte / Kommunen
  • Fördermittelberatung
  • KfW Energieberater
  • Energieberatung Privatpersonen
  • Energie-Effizienz-Experten
  • Energieeffizienzberater
  • Energetische Sanierung
  • Messtechnische Untersuchung
  • Über uns
Standorte in Deutschland
  • Energieberatung Thüringen
  • Energieberatung Sachsen
  • Energieberatung Sachsen-Anhalt
  • Energieberatung Bayern
  • Energieberatung Baden-Württemberg
  • Energieberatung Berlin
  • Energieberatung Brandenburg
  • Energieberatung Bremen
  • Energieberatung Hessen
  • Energieberatung Niedersachsen
  • Energieberatung Nordrhein-Westfalen
Jetzt kontaktieren!
  • kontakt@c-ober.de
  • +49 (0) 3691 - 24902-0
  • Fördermittelberatung
  • Kostenfreies Auftaktgespräch
  • Kontakt

    Mo-Fr: 08:00 Uhr – 20:00 Uhr

2009 © Cornelius Ober GmbH

Impressum  | Datenschutzerklärung | AGB | Sitemap

Full-Service-Energieberatung von der Idee bis zur Umsetzung. Wir denken im Team. Mehr Energieeinsparung als durchschnittlich möglich. Unterstützt von unserer individuell entwickelten Software Coobase.

Eine Website der JONGO Webagentur

Link to: Bundesregierung kürzt Fördermittel für Energieberatungen Link to: Bundesregierung kürzt Fördermittel für Energieberatungen Bundesregierung kürzt Fördermittel für EnergieberatungenGlühbirne auf 50-Euro-Scheinen symbolisiert Kürzung der Fördermittel für Energieberatungen Link to: BAFA-Energieberatung: Reduzierte Fördersätze und technische Probleme bei der Antragstellung Link to: BAFA-Energieberatung: Reduzierte Fördersätze und technische Probleme bei der Antragstellung Luftaufnahme einer Solaranlage auf einem Gebäude zur Förderung der Energieeffizienz durch erneuerbare EnergienBAFA-Energieberatung: Reduzierte Fördersätze und technische Probleme bei der...
Nach oben scrollen
Kostenloser Check: Was bringt Ihnen die EMAS-Zertifizierung?

Wir machen für Sie den kostenlosen EMAS-Check 🔍

Individuell für Ihr Unternehmen von einem Experten analysiert. Kostenlos & unverbindlich.
1. Ist die EMAS für Sie Pflicht?
2. Welchen Aufwand haben Sie mit der Einführung von EMAS zu erwarten?
3. Welche Vorteile bringt Ihnen die EMAS-Zertifizierung?


Jetzt zum EMAS Check anmelden!
Wir melden uns umgehend bei Ihnen zur Terminvereinbarung.


    Vor- und Zuname *


    Unternehmensname *


    E-Mail-Adresse *


    Rückrufnummer

    Wie sind Sie auf uns aufmerksam geworden?

    * Pflichtfelder

    Sind Sie bereit für die ISO 50001?

    Sichern Sie sich einen kostenlosen Audit-Check 🔍
    Wir zeigen Ihnen die nächsten Schritte zur Zertifizierung!

    🎯 Extra-Vorteil:
    Nur für kurze Zeit! Je nach Unternehmensgröße besuchen wir Sie kostenlos vor Ort.
    In einer 3-stündigen Begehung identifizieren wir erste Energieeinsparpotenziale und Sie erhalten wertvolle Informationen.


    Jetzt anmelden zum kostenlosen Audit-Check!
    Telefonisch, als Online-Meeting oder vor Ort · sofortige Rückmeldung


      Vor- und Zuname *


      Unternehmensname *


      E-Mail-Adresse *


      Rückrufnummer

      Wie sind Sie auf uns aufmerksam geworden?

      * Pflichtfelder