Die Energieauditpflicht bleibt bestehen – auch nach einer möglichen Vereinfachung des Energieeffizienzgesetzes. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hat eine Rahmenvereinbarung getroffen, um betroffenen Unternehmen den Zugang zu kostengünstigen und branchennahen Energieaudits zu erleichtern. Für viele Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch über 2,5 GWh bleibt die Pflicht zur Durchführung eines Audits bestehen.
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