Die Energieauditpflicht bleibt bestehen – auch nach einer möglichen Vereinfachung des Energieeffizienzgesetzes. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hat eine Rahmenvereinbarung getroffen, um betroffenen Unternehmen den Zugang zu kostengünstigen und branchennahen Energieaudits zu erleichtern. Für viele Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch über 2,5 GWh bleibt die Pflicht zur Durchführung eines Audits bestehen.
- Die Energieauditpflicht gilt weiterhin für Unternehmen mit über 2,5 GWh Energieverbrauch jährlich.
- Änderungen am Energieeffizienzgesetz sollen vereinfacht und an EU-Recht angepasst werden.
- Das verpflichtende Energiemanagementsystem soll erst ab 23,6 GWh gelten.
- Viele im Bundesprogramm gelistete Energieberater sind für Gartenbauunternehmen nicht geeignet.
- Der ZVG bietet eine Rahmenvereinbarung für passende und kostengünstige Energieaudits an.
Die geplanten Änderungen am Energieeffizienz- und Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sollen laut dem aktuellen Koalitionsvertrag zwar vereinfacht und stärker am EU-Recht ausgerichtet werden – doch für Unternehmen mit hohem Energieverbrauch ändert sich wenig. Denn auch wenn künftig erst ab 23,6 GWh ein verpflichtendes Energiemanagementsystem eingeführt werden muss, bleibt die bestehende Energieauditpflicht für Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh erhalten.
Diese Vorgabe ergibt sich direkt aus der europäischen Energieeffizienzrichtlinie und ist damit weiterhin verbindlich. Das bedeutet: Wer jährlich mehr als 2,5 GWh Strom, Gas, Wärme oder andere Energieformen verbraucht, muss alle vier Jahre ein sogenanntes Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen lassen.
Unterstützung für den Gartenbau durch den ZVG
Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) reagiert auf die gesetzlichen Anforderungen mit einer konkreten Hilfestellung für betroffene Betriebe. Denn nicht alle im offiziellen Sachverständigenregister gelisteten Energieberater sind mit den speziellen Anforderungen und Betriebsabläufen im Gartenbau vertraut. Um dennoch eine hochwertige und praxisnahe Energieberatung zu gewährleisten, hat der ZVG eine Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Energieaudits abgeschlossen.
Von diesem Angebot profitieren Mitglieder der Gartenbau-Landesverbände, des Bundes Deutscher Champignon- und Kulturpilzanbauer (BDC) sowie des Verbands Deutscher Gartencenter (VDG). Die Bündelung der Audittermine nach Regionen soll nicht nur für Effizienz sorgen, sondern auch spürbare Kostenvorteile mit sich bringen. Interessierte Unternehmen können sich direkt beim Umweltreferat des ZVG melden, um die ersten Schritte einzuleiten.
Diese Initiative ist ein wichtiger Schritt, um gesetzliche Pflichten mit wirtschaftlichen und praxisorientierten Lösungen zu verbinden. Gleichzeitig ist sie ein Beispiel dafür, wie Fachverbände konkrete Unterstützung für ihre Mitglieder organisieren können.
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