Erneute Energieauditpflicht für alle größeren Unternehmen – Strafe von bis zu 50.000 Euro vermeiden!
Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ist seit April 2015 geltend und schreibt alle vier Jahre einen Energieaudit vor. Wenn das verpflichtende Audit nicht fristgerecht abgeschlossen wird, drohen Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Deshalb empfiehlt die Cornelius Ober GmbH schon im ersten Quartal des Jahres die Durchführung des Audits in die Wege zu leiten. Auf diese Weise lassen sich frühzeitig zusätzliche Energieeinsparpotentiale erkennen, aber auch unnötige Strafen vermeiden, weil ggf. in Richtung Ende des Jahres keine Kapazitäten und Terminmöglichkeiten bei den Auditoren frei sind.
Wer ist von der erneuten Auditpflicht betroffen?
Von der erneuten Auditpflicht sind grundsätzlich alle größeren Unternehmen sowie deren Betriebsstätten betroffen, deren letztes Audit länger als drei Jahre zurück liegt und die nicht als kleine und mittlere Unternehmen eingestuft sind.
Es sind lediglich diejenigen Unternehmen vom erneuten Energieaudit ausgenommen, die bereits ein Umweltmanagementsystem nach EMAS oder ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 eingerichtet haben. Laut § 8b EDL-G muss das Audit von einer qualifizierten und vom BAFA zugelassenen Person durchgeführt werden, wobei die Einhaltung der Firsten sowie die Audits selbst stichprobenartig vom BAFA überprüft werden. Zu den von der BAFA qualifizierten Auditoren zählt auch die Cornelius Ober GmbH.
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Was gilt beim erneuten Audit zu beachten?
Für die jetzt anstehenden Folgeaudits fordert der Gesetzgeber, dass Unternehmen mit mehreren Standorten diesmal solche heranziehen, die bisher nicht untersucht wurden. Dabei dürfen auch keine Zeiträume analysiert werden, die bereits bei vorherigen Audits die Grundlage waren. Da die Nachfrage nach Auditierungen in der zweiten Jahreshälfte erfahrungsgemäß drastisch steigen wird, empfiehlt es sich das Audit möglichst schnell durchzuführen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass bei zu spätem Beginn das Audit nicht fristgerecht fertiggestellt werden kann. Da vom BAFA alles streng kontrolliert wird, drohen dadurch empfindliche Geldstrafen.
Ein weiterer Punkt für das schnellstmögliche Angehen der Audits ist die Tatsache, dass die Unternehmen dabei möglichst neue Daten heranziehen müssen, wodurch sich zusätzliche Energieeinsparpotentiale aufdecken lassen. Je früher dies gemacht wird, desto mehr lässt sich einsparen.
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