Neue Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ startet zum 01.01.2020

Grünes Bürogebäude
Zum 01.01.2020 tritt die neue Förderrichtlinie "Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)" in Kraft. Was steckt hinter der Förderrichtlinie? Wer profitiert von der Förderung? Welche Vorteile erwarten Unternehmen und Kommunen von der neuen EBN-Förderrichtlinie? Wir fassen alle wichtigen Informationen zusammen.

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Rund 35% der gesamten Endenergie in Deutschland geht an Gebäude verloren. Das Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, kann nur durch energieeffiziente Gebäude und einen höheren Anteil an erneuerbaren Energien erreicht werden.

Die neue Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ tritt zum 1. Januar in Kraft und kann für eine qualifizierte Beratung in gemeinnützigen Organisationen, Kommunen, Unternehmen sowie kommunalen Unternehmen in Anspruch genommen werden.

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Vier Beratungsmodule zur Verfügung

Grünes Bürogebäude
Nichtwohngebäude, wie zum Beispiel große Bürogebäude, haben einen wesentlichen Anteil am Enegieeinsparungspotenzial für die Bundesregierung (Symbolbild).

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) legt bei der neuen Förderung für Nichtwohngebäude die Förderrichtlinien für die Programme „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützige Organisationen“ (EBK) und „Energieberatung im Mittelstand“ (EBM) zusammen.

Bei dem Förderprogramm werden vier Beratungsmodelle zur Verfügung gestellt. Darunter befindet sich neben der Contracting-Orientierungsberatung, die zur Überprüfung komplexer Einsparmaßnahmen und das Erkunden geeigneter Dienstleister zu deren Durchführung dient, auch das Sanierungskonzept für Nichtwohngebäude gemäß DIN V 18599.

Zudem kommen noch Neubauberatung gemäß DIN V 18599 (bundesgefördertes KfW-Effizienzgebäude) sowie Energieaudit gemäß DIN EN 16247 hinzu. Beim letzteren Beratungsmodul werden Nutzerverhalten, Gebäude und Anlagen auf Einsparpotenziale untersucht und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz aufgezeigt.

Das Modul bei der Höhe der Förderung entscheidend

Bei dem Beratungsmodul Energieberatung in Form eines Energieaudits nach DIN EN 16247 beträgt die Förderung 80 %, d.h. maximal 6.000 Euro bei jährlichen Energiekosten von über 10.000 Euro. Wenn die jährlichen Energiekosten unter 10.000 Euro liegen, beträgt die Förderhöhe 50 Prozent bzw. maximal 1.200 Euro.

Förderhöhe: Bei der Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 beträgt die Förderung 50% des förderfähigen Honorars bzw. maximal 8.000 Euro. Dabei entscheidet die Nettogrundfläche des jeweiligen Nichtwohngebäudes (NWG) über die genaue Höhe der Förderung.

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Transparente Fördersystematik über die Nettogrundfläche

Förderhöhe: Statt der bisherigen Zonensystematik der EnEV spielen jetzt bei der Förderung Grundflächen bei Nichtwohngebäuden eine wichtige Rolle. Bei der Contracting-Orientierungsberatung wird eine Förderung in Höhe von 80 % bzw. maximal 10.000 Euro bei jährlichen Energiekosten von mehr als 300.000 Euro genehmigt. Ebenfalls 50% und maximal 7.000 Euro gibt es für Gebäude mit jährlichen Energiekosten von unter 300.000 Euro.

Für die Energieberatung kommt ausschließlich ein qualifizierter Experte in Frage, der durch eine Vollmacht die Beantragung für den Beratungsempfänger übernimmt, sodass für den Beratungsempfänger kaum Aufwand entsteht. Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie regelmäßig in unserem kostenlosen Newsletter (jetzt abonnieren).

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