Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 2021 – Alle wichtigen Informationen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist eine Verbindung der investiven Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Als Kernelement des nationalen Klimaschutzprogrammes 2030 soll BEG verstärkt zu Investitionen in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien motivieren und weiterhin die Sanierungsrate im Gebäudebereich ankurbeln.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung ab 2021 mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ die bisherigen Förderprogramme im Gebäudebereich in ein neues, optimiertes Förderangebot bündeln. Die wichtigen Fragen zur neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll dieser Beitrag beantworten.
Was ist im Förderangebot zusammengefasst?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist ein optimiertes und vereinfachtes Förderangebot, das die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammenfasst. Zu diesen gehören unter anderem das BAFA-Marktanreizprogramm (MAP) zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt und das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren).
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen, die sowohl in der Zuschuss- als auch in der Kreditvariante angeboten werden:
- Wohngebäude (BEG WG)
- Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Wer finanziert die Förderung?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Zuschüsse verantwortlich, während die Kreditvariante bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Zusammenarbeit mit den Hausbanken beantragt werden kann.
Die Zuschussförderungen für Einzelmaßnahmen können ab dem 2. Januar 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden. Mit diesen Maßnahmen kann allerdings kein Effizienzhausstandard für ein Gebäude erreicht werden. Bei den Teilprogrammen BEG WG und BEG NWG dagegen werden systematische Maßnahmen gefördert, mit welchen genau das erreicht werden kann.
Was wird gefördert?
Gefördert werden anteilig an den förderfähigen Kosten:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle mit 20%
- Anlagetechnik mit 20%
- Erneuerbare Energien für Heizungen mit 20 bis 45%
- Heizungsoptimierung mit 20%
- Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz mit 30 bis 45%
- Digitalisierungsmaßnahmen
Darüber hinaus werden Fachplanung und Baubegleitung mit 50 Prozent bis zu einem Betrag von 20.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr sowie notwendige Umfeldmaßnahmen für die Umsetzung der Maßnahme wie beispielsweise Ausbau und Entsorgung einer alten Heizung gefördert.
Eine wichtige Neuerung
Bei der Beantragung von Einzelmaßnahmen zur Gebäudehülle und/oder Anlagentechnik mit Ausnahme der Heizung sowie bei Anträgen, in denen mehrere Wärmeerzeuger kombiniert werden, müssen Energieeffizienz-Experten, wie zum Beispiel die KfW-qualifizierten Experten der Cornelius Ober GmbH, eingebunden werden. Diese Neuerung betrifft jedoch nicht die anderen förderfähigen Maßnahmen.
Wir bieten Fördermittelberatung zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
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