Das Strompreispaket 2026 senkt die Belastung für KMU um rund 12 %. Erfahren Sie, wie Sie diese neue Liquidität gezielt nutzen, um GEG-Vorgaben durch Energieberatung und bis zu 70 % Förderung ohne zusätzliche Kapitalbelastung zu erfüllen.
- Massive Senkung: Die Stromsteuer verharrt 2026 auf dem EU-Minimum von 0,05 Cent/kWh.
- Netzentgelt-Effekt: Staatliche Zuschüsse dämpfen die Übertragungsnetzkosten für energieintensive Betriebe.
- Liquiditätsvorteil: KMU sparen durch das Paket durchschnittlich 12 % ihrer Strombezugskosten ein.
- Strategische Chance: Die Ersparnis bildet das ideale Eigenkapital für GEG-konforme Heizungsumstellungen.
- Förder-Kombi: Erst die Kopplung von Ersparnis und BEG-Förderung (bis 70 %) maximiert die Rendite.
Im Februar 2026 zeigen die Abrechnungsdaten des ersten Quartals ein klares Bild: Die Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung kommen im industriellen Mittelstand an. Mit der Verstetigung der Stromsteuersenkung für das produzierende Gewerbe auf den minimal möglichen Satz von 0,05 Cent pro Kilowattstunde wurde eine der Kernforderungen der Wirtschaft erfüllt. In Kombination mit dem Wegfall der Gasspeicherumlage und stabilisierten Netzentgelten verzeichnen viele Unternehmen eine Senkung ihrer Energiekosten-Quote um bis zu 12 %.
Doch für Geschäftsführer und Energiemanager ist dies kein Signal zum „Weiter-so“. Die Entlastung ist kein reiner Gewinnvortrag, sondern muss als staatlicher Anschub für die notwendige Transformation verstanden werden. Da die CO2-Bepreisung (BEHG) planmäßig weiter ansteigt, ist die aktuelle Strompreissenkung das ideale Zeitfenster, um fossile Bestandsanlagen abzulösen.
Liquidität in Zukunftssicherheit verwandeln!
Die aktuelle Strompreissenkung schenkt Ihnen wertvolles Kapital, das direkt in Ihre energetische Unabhängigkeit fließen kann. Nutzen Sie dieses „Bonus-Budget“ als Eigenanteil für Sanierungen, die wir mit bis zu 70 % staatlicher Förderung realisieren.
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Strategische Reinvestition: Vom Kostendämpfer zum Investitionsschutz
Die Relevanz dieser Entlastung wird erst im Kontext des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der kommunalen Wärmeplanung deutlich. Unternehmen, die in Gebieten mit bereits vorliegender Wärmeplanung agieren, stehen unter partiellem Zeitdruck. Die durch das Strompreispaket freiwerdenden Mittel decken in vielen Fällen exakt den Eigenanteil ab, der für den Umstieg auf industrielle Wärmepumpen oder die energetische Optimierung der Gebäudehülle nötig ist.
Eine professionelle Energieberatung ist hier der entscheidende Hebel. Anstatt die Ersparnis in den allgemeinen Cashflow fließen zu lassen, sollte ein zweckgebundener Transformationspfad erstellt werden. Hierbei wird geprüft, wie die Stromersparnis durch Effizienzmaßnahmen (z. B. Lastspitzenkappung oder TGA-Optimierung) potenziert werden kann. Wer heute investiert, sichert sich die aktuellen Höchstsätze der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), bevor die regulatorischen Anforderungen im Laufe des Jahres 2026 weiter steigen.
Wettbewerbsfähigkeit durch Dekarbonisierung
Das Strompreispaket 2026 ist eine Brücke, kein Ziel. Die Entlastungen puffern die Investitionskosten ab, die durch die Dekarbonisierungspflichten entstehen. Langfristig werden nur die Betriebe wettbewerbsfähig bleiben, die ihren spezifischen Energieverbrauch senken und die fluktuierenden Preise durch Eigenerzeugung und Speichertechnologien abfedern.
Die Cornelius Ober GmbH begleitet Sie dabei, die steuerlichen Vorteile in reale Sanierungserfolge zu übersetzen. Lassen Sie uns in einem kostenfreien Auftaktgespräch prüfen, wie viel Ersparnis Sie in Ihre Zukunftsfähigkeit reinvestieren können.







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