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24. September 2020/0 Kommentare/von Cornelius Ober

Das sind die Neuerungen – FEBS veröffentlicht neues Factsheet Energieausweis zum kostenlosen Download

Allgemein

Das Fachportal Energetisches Bauen und Sanieren (FEBS), vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), hat sein neues Factsheet zum Energieausweis veröffentlicht. Wir haben uns die Neuerungen einmal angeschaut und in diesem Beitrag zusammengefasst. Über unseren Link können Sie das PDF-Dokument außerdem kostenlos herunterladen.

Inhaltsverzeichnis

  • Energieausweis als verpflichtendes Instrument zum Erreichen der Klimaziele
  • Was enthält das neue Factsheet?
  • Wie wirkt sich das neue GEG auf den Energieausweis aus?
  • Obligatorische Energieberatungen
  • Kostenloses Auftaktgespräch mit einem BAFA-qualifizierten Energieberater

Logo FEBSDas Fachportal Energetisches Bauen und Sanieren (FEBS) hat ein neues Factsheet mit umfangreichen Informationen zum Energieausweis veröffentlicht (PDF-Download; 464 KB; öffnet in neuem Fenster). Das Factsheet bringt neue Empfehlungen und Daten zum Energieverbrauchs- und Energiebedarfsausweis sowie umfangreiche Informationen über die Bedingungen und Ziele des Instruments.

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Energieausweis als verpflichtendes Instrument zum Erreichen der Klimaziele

Zum Erreichen der Klimaziele 2030 gilt der Energieausweis als ein verpflichtendes Instrument. Etwa 35 Prozent des Primärenergieverbrauchs in Europa entfallen auf den Gebäudesektor. Um die CO2-Emissionen und den Energiebedarf in diesem Bereich zu senken, wurde die EU-Gebäuderichtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) veröffentlicht.

Damit wurden alle EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, Energieausweise für Gebäude einzuführen. Während Energieausweise für Neubauten schon seit der Einführung der EnEV im Jahr 2002 Pflicht sind, wurde der Energieausweis für Bestandsgebäude mit dem Inkrafttreten der EnEV 2007 schrittweise eingeführt.

Energiegesetze im Zeitstrahl

Angefangen vom EnEG 1976 (Energieeinspargesetz) bis zum Gebäudeenergiegesetz 2020 (in Kraft: 01.11.2020) durchlebte die Bundesrepublik zahlreiche Energiegesetze. Ziel ist eine klimaneutrale Bundesrepublik bis zum Jahr 2050 (Bild © FEBS; Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

Was enthält das neue Factsheet?

Das neue Factsheet bietet einen Überblick über die Bedingungen und Ziele des Energieausweises, beinhaltet wichtige Hintergrundinformationen, zeigt die Neuerungen im Zuge des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und schlüsselt die Unterschiede auf. Immobilienbesitzer können erfahren, in welchen Fällen sie ein Energieausweis anfertigen oder erneuern müssen. Käufer und Mieter können herausfinden, welche Informationen sie über den energetischen Zustand eines Gebäudes erhalten müssen.

Das Factsheet enthält auch eine Gegenüberstellung des Energiebedarfs- und des Energieverbrauchsausweis, erklärt die wichtigsten Unterschiede sowie Vor- und Nachteile.

Wie wirkt sich das neue GEG auf den Energieausweis aus?

Da der Großteil des Gebäudebestands noch vor 1993 gebaut wurde, besteht in diesem Bereich ein hohes Energieeinspar- bzw. Sanierungspotenzial. Über die Jahre wurden die energetischen Anforderungen an Gebäude schrittweise erhöht.

Während die letzte Anforderungssteigerung noch im Jahr 2016 in Kraft trat, wurde im Jahr 2020 das Energieeinspargesetz (EnEG), das Erneuerbare­Energien­Wärmegesetz (EEWärmeG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Gebäudeenergiegesetz zusammengefasst. Zum Teil ist auch der Energieausweis von diesen Änderungen betroffen, da beispielsweise die Angabe der Treibhausgasemissionen nun verpflichtend ist.

Obligatorische Energieberatungen

Es gelten einheitliche Voraussetzungen für Neu- und Bestandsgebäude als auch für Wohn- und Nichtwohngebäude. Aussteller von Energieausweisen sind ausgebildete Fachleute (u. a. Ingenieure, staatlich geprüfte Techniker und Architekten), wie zum Beispiel die Experten der Cornelius Ober GmbH und ihrem Online-Service zur einfachen Internetbestellung von Energieausweisen.

Beim Verkauf oder umfangreichen Sanierungen an Häusern müssen obligatorische Energieberatungen durchgeführt werden. Für mehr Informationen und ein kostenloses Auftaktgespräch kontaktieren Sie uns gerne (jetzt Kontakt aufnehmen).

Kostenloses Auftaktgespräch mit einem BAFA-qualifizierten Energieberater

Die Cornelius Ober GmbH bietet seit 2009 BAFA- und KfW-geförderte Energieberatung für Privatpersonen und Unternehmen, sowie die fachgerechte, qualifizierte und rechtssichere Erstellung von Energieausweisen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht und wir besprechen alles Weitere in einem persönlichem, kostenlosen und unverbindlichen Auftaktgespräch.

+49 3691 8892194
kontakt@c-ober.de

Kostenloses Auftaktgespräch beauftragen
Foto von Cornelius Ober

Herr Cornelius Ober ist ein von der KfW- und BAFA-qualifizierter Energieberater und Experte auf dem Gebiet der energetischen Sanierung, Neubau und Energieausweise.

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Schlagworte: Energieausweis, Energieberatung
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